Holinvest AG – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – ZR 3-QR 2100/00019#00001
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtÖffentliche Bekanntmachung eines Bescheides vom 17.08.2026Gemäß § 4h Abs. 2 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) wird der Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der Holinvest AG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgt nach § 4h Abs. 2 FinDAG im Bundesanzeiger, da sich die Geschäftsadresse der Holinvest AG außerhalb des Geltungsbereichs des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter im Inland benannt wurde. Der Bescheid gilt gemäß § 4h Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4h Abs. 1 Satz 2 FinDAG am Tage nach der Bekanntmachung als zugestellt. Ich weise darauf hin, dass die öffentliche Zustellung des Bescheides Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der vollständige Bescheid vom 17.08.2026 mit dem Geschäftszeichen ZR 3-QR 2100/00019#00001 kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, abgeholt oder eingesehen werden.
Frankfurt am Main, den 18.08.2026 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Im Auftrag Dr. Beck-Marienfeld |
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