D F S Bank Brokers CO. L.L.C. – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – IF 1-QR 4011/00012#00012 (89890)
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtÖffentliche Bekanntmachung des Widerspruchsbescheids vom 18.08.2026Gemäß § 4h Abs. 2 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) wird der Widerspruchsbescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der D F S BANK BROKERS CO. L.L.C durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung des Widerspruchsbescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgt nach § 4h Abs. 2 FinDAG im Bundesanzeiger, da sich die Geschäftsadresse des Unternehmens mit Sitz in Dubai außerhalb des Geltungsbereichs des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter im Inland benannt wurde. Der Widerspruchsbescheid gilt gemäß § 4h Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4h Abs. 1 Satz 2 FinDAG am Tage nach der Bekanntmachung als zugestellt. Ich weise darauf hin, dass die Zustellung des Widerspruchsbescheids Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Widerspruchsbescheid vom 18.08.2026 mit dem Geschäftszeichen
Bonn, den 18.08.2026 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Im Auftrag Rosenthal |
Kommentar hinterlassen