Crowdinvesting-Plattformen werben derzeit mit Beteiligungen an Start-ups, Immobilien, Windparks und mittelständischen Unternehmen. Zinssätze von acht oder neun Prozent wirken attraktiv. Anleger sollten jedoch wissen: Diese Angebote sind kein Ersatz für Sparbuch oder Festgeld. Im schlimmsten Fall ist das gesamte eingesetzte Kapital verloren.
Schon mit 100 oder 250 Euro können Privatanleger derzeit über deutsche und österreichische Internetplattformen in Unternehmen und Projekte investieren. Angeboten werden unter anderem Finanzierungen für Windkraftanlagen, Wohnimmobilien, Hotels, Technologieunternehmen, Lebensmittelhersteller und Luftfahrtschulen.
Die Werbung vermittelt häufig den Eindruck, Anleger könnten gleichzeitig eine attraktive Rendite erzielen und gesellschaftlich sinnvolle Projekte unterstützen. Begriffe wie Nachhaltigkeit, Energiewende, Innovation oder Impact sollen nicht nur wirtschaftliche, sondern auch emotionale Kaufargumente liefern.
Das grundlegende Risiko ändert sich dadurch nicht: Crowdinvestments sind unternehmerische Kapitalanlagen. Scheitert das finanzierte Unternehmen oder Projekt, können Zinszahlungen ausbleiben und das investierte Kapital vollständig verloren gehen.
Die Verbraucherzentrale beschreibt Crowdinvesting deshalb als eine Form von Wagniskapital. Besonders bei nachrangigen Finanzierungen werden Anleger im Insolvenzfall erst bedient, nachdem vorrangige Gläubiger ihre Forderungen geltend gemacht haben. Häufig bleibt für die Crowd dann nichts mehr übrig.
Renditen deutlich oberhalb klassischer Sparprodukte
Auf der deutschen Plattform WIWIN werden derzeit unter anderem Finanzierungen für den Windpark Naurath, das Immobilienprojekt „Tuchfabrik – Wohnen in Burg“, das Münchner Wohnprojekt CIM30 und das Unternehmen Tomorrow angeboten.
Die ausgewiesenen Zinssätze reichen von fünf Prozent bis zu 9,25 Prozent pro Jahr, teilweise ergänzt um mögliche Bonuszahlungen. Daneben können Anleger Aktien des Getränkeunternehmens Lemonaid erwerben.
Auf CONDA werden unter anderem eine nachrangige Anleihe des österreichischen Fensterherstellers KAPO mit acht Prozent, eine Finanzierung der Flugschule SKYGATE mit sieben Prozent Grundverzinsung und möglichen Bonuszinsen sowie weitere Unternehmens- und Hotelanleihen angeboten. Auch Aktien und andere Beteiligungsformen gehören zum Sortiment.
Companisto vermittelt aktuell Beteiligungen an jungen Unternehmen wie CrystalsFirst, KURABU, IRUBIS und dem österreichischen Medizintechnikunternehmen sendance. Die Mindestanlage liegt bei mehreren Angeboten bei 250 Euro.
Solche Zahlen wirken insbesondere auf Sparer attraktiv, die mit Tages- oder Festgeld deutlich geringere Renditen erzielen. Der Vergleich ist jedoch irreführend: Die hohen Zinsen sind keine zusätzliche Belohnung ohne Gegenleistung. Sie sind vor allem eine Entschädigung für ein deutlich höheres Ausfallrisiko.
Zinsen sind Versprechen – keine Garantie
Ein Zinssatz von neun Prozent bedeutet nicht, dass Anleger tatsächlich jedes Jahr neun Prozent erhalten.
Zinsen können nur gezahlt werden, wenn der Emittent über genügend Liquidität verfügt und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Gerät das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, können Zahlungen verspätet erfolgen, gekürzt werden oder vollständig ausfallen.
Auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals am Ende der Laufzeit ist nicht garantiert. Sie hängt davon ab, ob das Unternehmen die erforderlichen Mittel erwirtschaftet, eine Anschlussfinanzierung erhält oder Vermögenswerte wie geplant verkaufen kann.
Gerade Immobilienprojekte sind häufig darauf angewiesen, dass Baukosten, Zinsen, Genehmigungen und Verkaufspreise den ursprünglichen Annahmen entsprechen. Steigen die Kosten oder können Wohnungen und Gebäude nicht zum vorgesehenen Preis verkauft werden, kann die gesamte Finanzierungsrechnung ins Wanken geraten.
Bei Start-ups ist das Risiko noch offensichtlicher. Junge Unternehmen können schnell wachsen, aber ebenso schnell scheitern. Eine hohe Unternehmensbewertung auf einer Plattform ist kein Beweis dafür, dass später ein Käufer gefunden wird oder Anleger ihre Beteiligung mit Gewinn verkaufen können.
Nachrang bedeutet: Andere bekommen ihr Geld zuerst
Besonders kritisch sind nachrangige Anleihen und Nachrangdarlehen.
Der Begriff bedeutet vereinfacht, dass die Forderungen der Anleger hinter anderen Verbindlichkeiten zurückstehen. Kommt es zur Insolvenz, werden zunächst beispielsweise Banken, Lieferanten, Beschäftigte und andere vorrangige Gläubiger bedient.
Crowdinvestoren stehen häufig weit hinten in dieser Reihenfolge. Reicht das vorhandene Vermögen nicht aus, erhalten sie weder die angekündigten Zinsen noch ihr ursprünglich eingesetztes Kapital zurück.
Bei manchen Vertragsgestaltungen kann der Emittent Zahlungen bereits aussetzen, bevor ein formelles Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das soll verhindern, dass Zins- oder Rückzahlungen selbst eine Insolvenz auslösen. Für Anleger bedeutet es aber, dass ein vertraglich genannter Zahlungstermin keineswegs garantiert, dass das Geld tatsächlich überwiesen wird.
Die österreichische Finanzmarktaufsicht warnt ausdrücklich davor, dass bei einer Insolvenz des Emittenten ein Totalverlust möglich ist. Je höher die Ertragsaussicht, desto höher sei regelmäßig auch das Risiko.
Keine Einlagensicherung
Crowdinvestments sind keine Bankeinlagen.
Das investierte Geld wird deshalb grundsätzlich nicht durch eine gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Scheitert der Emittent, springt kein Sicherungsfonds ein, der den Verlust bis zu einer bestimmten Grenze ersetzt.
Die österreichische Finanzmarktaufsicht weist darauf hin, dass Crowdfunding-Modelle weder der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen noch den Schutz bieten, den Anleger möglicherweise von klassischen Bankprodukten erwarten. Die damit verbundenen Risiken könnten sich schnell verwirklichen und zum vollständigen Verlust des investierten Kapitals führen.
Auch die Plattformen selbst warnen vor dieser Möglichkeit. Companisto erklärt bei seinen Angeboten ausdrücklich, der Erwerb könne zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag sei nicht gewährleistet.
WIWIN verwendet einen vergleichbaren Warnhinweis. Auch dort heißt es, Wertpapiere und Vermögensanlagen könnten zum vollständigen Verlust des investierten Kapitals führen.
CONDA stellt ebenfalls klar, dass keine Einlagensicherung oder sonstige generelle Absicherung besteht und ein Investment bis zum Totalverlust führen kann.
Diese Hinweise sind keine juristische Formalität am Rand des Angebots. Sie beschreiben das zentrale wirtschaftliche Risiko.
Plattform ist nicht gleich Garantiegeber
Viele Anleger nehmen an, dass ein Projekt besonders sicher sein müsse, weil es auf einer bekannten Plattform angeboten wird. Diese Schlussfolgerung ist falsch.
Die Plattform vermittelt die Anlage, stellt Dokumente bereit und prüft je nach rechtlicher Konstruktion bestimmte formale Voraussetzungen. Sie garantiert aber grundsätzlich weder den wirtschaftlichen Erfolg des Projekts noch die Rückzahlung des Kapitals.
CONDA weist selbst darauf hin, dass die erforderlichen Informationsunterlagen zwar auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und formale Anforderungen geprüft würden, eine umfassende Unternehmensprüfung jedoch nicht vorgenommen werden könne.
Auch eine Erlaubnis oder Registrierung der Plattform bedeutet nicht, dass eine Aufsichtsbehörde jedes einzelne Geschäftsmodell auf wirtschaftliche Tragfähigkeit geprüft oder für sicher befunden hat.
Die europäische Crowdfunding-Regulierung schreibt unter anderem einen Kenntnistest, eine Simulation der Verlusttragfähigkeit und ein Basisinformationsblatt vor. Diese Maßnahmen sollen Anleger besser informieren. Sie verhindern jedoch weder eine Insolvenz noch einen Totalverlust.
Nachhaltigkeit schützt nicht vor Insolvenz
Besonders erfolgreich wird Crowdinvesting im Bereich der erneuerbaren Energien und nachhaltigen Unternehmen vermarktet.
Ein Windpark, ein Solarprojekt oder ein ökologisches Lebensmittelunternehmen kann gesellschaftlich sinnvoll sein. Daraus folgt aber nicht, dass die Finanzierung sicher ist.
Auch nachhaltige Projekte können unter steigenden Baukosten, technischen Problemen, verzögerten Genehmigungen, schwankenden Strompreisen oder einer zu hohen Verschuldung leiden.
Die Verbraucherzentrale warnt deshalb ausdrücklich: Ein ethisches, ökologisches oder soziales Ziel schützt nicht vor dem Verlust des Kapitals.
Anleger sollten zudem zwischen der ökologischen Wirkung eines Projekts und seiner wirtschaftlichen Tragfähigkeit unterscheiden. Ein hoher sogenannter Impact Score sagt nichts Verbindliches darüber aus, ob Zinsen und Kapital vollständig zurückgezahlt werden.
Aktien, Anleihen und Kryptowertpapiere sind nicht dasselbe
Unter dem Begriff Crowdinvesting werden sehr unterschiedliche Anlageformen angeboten.
Bei einer Aktie werden Anleger zu Miteigentümern eines Unternehmens. Sie haben keinen festen Rückzahlungsanspruch und erzielen nur dann einen Gewinn, wenn der Wert der Beteiligung steigt oder Ausschüttungen erfolgen. Bei nicht börsennotierten Aktien kann ein späterer Verkauf schwierig oder unmöglich sein.
Bei einer Anleihe stellt der Anleger dem Unternehmen Kapital zur Verfügung und erhält dafür grundsätzlich einen Zins- und Rückzahlungsanspruch. Dieser Anspruch ist jedoch nur so werthaltig wie die Zahlungsfähigkeit des Emittenten.
Ein Kryptowertpapier ist nicht automatisch eine Kryptowährung. Es handelt sich häufig um eine digital registrierte Anleihe. Die technische Form verändert aber nicht das wirtschaftliche Ausfallrisiko: Ist der Schuldner zahlungsunfähig, hilft auch die digitale Eintragung nicht bei der Rückzahlung.
Genussscheine und Wandelanleihen können wiederum Elemente von Fremd- und Eigenkapital miteinander verbinden. Sie sind häufig kompliziert und können umfangreiche Nachrang-, Verlustbeteiligungs- oder Umwandlungsklauseln enthalten.
Anleger sollten deshalb nicht allein auf den Plattformbegriff „Investment“ achten, sondern genau prüfen, welches konkrete Finanzinstrument sie erwerben.
Hoher Zinssatz als Warnsignal
Rendite und Risiko hängen grundsätzlich zusammen.
Ein Unternehmen, das Privatanlegern acht, neun oder sogar mehr Prozent jährlich anbietet, tut dies nicht aus Großzügigkeit. Es zahlt diesen Preis, weil die Finanzierung für das Unternehmen besondere Vorteile hat oder weil Kapital auf anderem Weg möglicherweise schwerer oder teurer zu beschaffen wäre.
Das bedeutet nicht, dass jedes hoch verzinste Angebot zwangsläufig scheitert. Es bedeutet aber, dass Anleger nach den Gründen für die hohe Verzinsung fragen sollten.
Zu prüfen ist insbesondere:
Wie profitabel ist das Unternehmen tatsächlich?
Reicht der operative Cashflow für die Zinszahlungen?
Wie hoch sind bestehende Bankkredite und frühere Crowd-Finanzierungen?
Welche Beträge müssen in den kommenden Jahren zurückgezahlt werden?
Gibt es werthaltige Sicherheiten oder lediglich einen allgemeinen Anspruch gegen die Gesellschaft?
Wofür wird das neue Geld konkret verwendet?
Soll damit Wachstum finanziert werden – oder werden möglicherweise alte Verbindlichkeiten und laufende Verluste gedeckt?
Wie realistisch ist die angenommene Rückzahlung durch Verkauf, Refinanzierung oder Börsengang?
Die FMA empfiehlt ausdrücklich zu prüfen, wie viele Emissionen ein Unternehmen bereits durchgeführt hat, welche davon noch nicht zurückgezahlt wurden und welches Gesamtvolumen künftig fällig wird.
Kleine Mindestbeträge senken nicht das Risiko
Plattformen werben häufig mit niedrigen Einstiegssummen von 100 oder 250 Euro. Das macht die Angebote zugänglich, verändert aber nicht die Qualität der Anlage.
Ein riskantes Investment wird nicht sicherer, nur weil zunächst ein kleiner Betrag eingezahlt wird. Niedrige Mindestanlagen können Anleger vielmehr dazu verleiten, ohne ausreichende Prüfung mehrere Projekte gleichzeitig zu zeichnen.
Eine Streuung über verschiedene Emittenten kann zwar das Risiko reduzieren, dass der Ausfall eines einzelnen Unternehmens das gesamte Anlagevermögen vernichtet. Sie beseitigt aber nicht das strukturelle Risiko dieser Anlageklasse.
Wer zehn hochriskante Projekte finanziert, besitzt nicht automatisch ein ausgewogenes Portfolio. Er besitzt möglicherweise zehn unterschiedliche Möglichkeiten, Geld zu verlieren.
Nur Kapital einsetzen, dessen Verlust verkraftbar ist
Crowdinvesting kann für erfahrene Anleger eine spekulative Ergänzung ihres Vermögens darstellen. Es sollte jedoch nicht der Altersvorsorge, dem Notgroschen oder der Finanzierung absehbarer Ausgaben dienen.
Anleger müssen damit rechnen, über mehrere Jahre nicht auf ihr Kapital zugreifen zu können. Einen funktionierenden Zweitmarkt gibt es bei vielen Angeboten nicht. Ein vorzeitiger Verkauf ist deshalb häufig nur schwer, mit erheblichen Abschlägen oder überhaupt nicht möglich.
Die wichtigste Regel lautet: Investiert werden sollte ausschließlich Geld, auf das dauerhaft verzichtet werden kann.
Wer einen Totalverlust finanziell oder emotional nicht verkraftet, sollte von einem solchen Angebot Abstand nehmen – unabhängig davon, wie überzeugend das Projektvideo, wie nachhaltig die Unternehmensidee oder wie hoch der angekündigte Zinssatz ist.
Denn beim Crowdinvesting finanziert die Crowd nicht nur Chancen. Sie übernimmt auch das unternehmerische Risiko.
Und dieses Risiko kann bei jedem einzelnen Angebot bei 100 Prozent des eingesetzten Kapitals liegen.
Kommentar hinterlassen