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FMA Liechtenstein setzt neue Liquidatorin für zwei Fonds ein

geralt (CC0), Pixabay
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Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein hat die NONO AG i.L. mit sofortiger Wirkung als Liquidatorin des Donauvia Fund und des REEF Real Estate Efficiency Fund II abberufen. Die weitere Abwicklung übernimmt die Grant Thornton AG.

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein hat die Zuständigkeit für die Liquidation zweier Fonds neu geordnet. Mit einstweiliger Verfügung vom 16. Juli 2026 wurde die NONO AG i.L. mit Sitz in Triesen als Liquidatorin des Donauvia Fund und des REEF Real Estate Efficiency Fund II abberufen.

Das Unternehmen firmierte früher unter dem Namen PRIME Fund Solutions AG.

Die Maßnahme erfolgte auf Grundlage von Artikel 158 Absatz 1 des liechtensteinischen Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds. Die Abberufung gilt mit sofortiger Wirkung.

Betroffen sind:

  • der Donauvia Fund mit der Registernummer FL-0002.618.612-3,
  • der REEF Real Estate Efficiency Fund II mit der Registernummer FL-0002.667.116-4.

Grant Thornton übernimmt die Abwicklung

Zur Fortführung und zum Abschluss der Liquidationsverfahren setzte die Aufsichtsbehörde die Grant Thornton AG mit Sitz in Schaan als neue Liquidatorin ein.

Das Unternehmen erhält nach Angaben der FMA sämtliche Befugnisse, die erforderlich sind, um die Liquidation der beiden Fonds ordnungsgemäß durchzuführen und abzuschließen.

Damit geht die Verantwortung für die weitere Abwicklung, die Verwaltung noch vorhandener Vermögenswerte sowie die Wahrnehmung der mit der Liquidation verbundenen rechtlichen und organisatorischen Aufgaben vollständig auf Grant Thornton über.

Keine Angaben zu den Gründen

Aus der Bekanntmachung geht nicht hervor, aus welchen konkreten Gründen die NONO AG i.L. als Liquidatorin abberufen wurde.

Auch zu möglichen Auswirkungen auf Anleger, zum Stand der jeweiligen Fondsliquidation oder zur Höhe noch vorhandener Vermögenswerte machte die Finanzmarktaufsicht zunächst keine näheren Angaben.

Die Einsetzung einer neuen Liquidatorin bedeutet nicht automatisch, dass Anleger mit einer vollständigen oder kurzfristigen Rückzahlung rechnen können. Ob und in welcher Höhe Ausschüttungen erfolgen, hängt insbesondere von den verfügbaren Vermögenswerten, offenen Verbindlichkeiten, möglichen Rechtsstreitigkeiten und dem weiteren Verlauf der Liquidation ab.

Anleger sollten daher aktuelle Mitteilungen der FMA, der neuen Liquidatorin und gegebenenfalls ihrer depotführenden Stelle beachten.

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