Startseite Allgemeines Heiter Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH-Ablehnung der Insolvenz Mangels Masse
Allgemeines

Heiter Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH-Ablehnung der Insolvenz Mangels Masse

Teilen

In dem Verfahren über den Antrag d. Heiter Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Angela Sandra Heiter, Kehrbühlstraße 8, 78083 Dauchingen, Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 601779

– Schuldnerin –

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Amtsgericht Villingen-Schwenningen – Insolvenzgericht – 11.05.2017

1 Komment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

„Bauplan für die Heilung“: Die seltenen Menschen, die HIV scheinbar besiegen

Weltweit leben mehr als 40 Millionen Menschen mit HIV. Für die allermeisten...

Allgemeines

Johannesburg sucht die Täter – und die Antworten gleich mit

In Südafrika ist es erneut zu einer tödlichen Schießerei gekommen. Mindestens zwölf...

Allgemeines

Real blitzt mit Mega-Angebot ab: Atlético lehnt 150-Millionen-Offerte für Álvarez ab

Real Madrid ist mit einem spektakulären Transferversuch bei Stadtrivale Atlético Madrid gescheitert....

Allgemeines

Alfreds WM-Kommentar: Hat die FIFA die Kontrolle über ihre eigene Weltmeisterschaft verloren?

Noch bevor der erste Ball bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 rollt, stellt sich...