Nach dem jüngsten Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts im Zusammenhang mit dem spektakulären Schließfachraub bei der Haspa dürften sich manche Betroffene verwundert die Augen reiben. Während Kunden ihre Wertsachen verloren haben, bleibt die Sparkasse von weitergehenden Schadensersatzforderungen verschont.
Natürlich ist die Entscheidung rechtsstaatlich zu respektieren. Dennoch wird hinter vorgehaltener Hand bereits gescherzt: Welcher Richter verurteilt schon die Haspa in Hamburg? Schließlich gehört die Sparkasse für viele Hamburger fast zum Inventar der Stadt – irgendwo zwischen Alster, Michel und Hafen.
Das mag überspitzt und ungerecht sein. Doch Urteile dieser Art nähren bei manchen Bürgern den Eindruck, dass große Institutionen vor Gericht regelmäßig bessere Karten haben als einzelne Kunden. Ob dieser Eindruck zutrifft, steht auf einem anderen Blatt. Für das Vertrauen in die Justiz ist er allerdings alles andere als hilfreich.
Fest steht: Die juristische Bewertung des Falls und das Gerechtigkeitsempfinden vieler Geschädigter liegen offenbar weit auseinander. Und genau dort beginnt die eigentliche Diskussion.
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