Startseite Allgemeines Hans Möll, Ammerbuch, als Organ der Fact Swiss AG, Buchs: Schweiz-BaFin Verfügung
Allgemeines

Hans Möll, Ammerbuch, als Organ der Fact Swiss AG, Buchs: Schweiz-BaFin Verfügung

Teilen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Hans Möll, Ammerbuch, als Organ der Fact Swiss AG, Buchs, Schweiz, mit Bescheid vom 8. Juli 2016 aufgegeben, das von der Fact Swiss AG unerlaubt betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Die Fact Swiss AG mit Sitz in der Schweiz nahm auf der Grundlage von Darlehensverträgen Gelder von Personen mit Sitz im Inland an. Damit betreibt die Fact Swiss AG das Einlagengeschäft im Inland ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Herr Möll ist als Organ der Fact Swiss AG verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Rechtsanwalt Hardy Pönisch aus Leipzig: Sagen Sie den Anlegern endlich die Wahrheit

Eine kritische Stellungnahme zum Schreiben der Germany Sun AG über ausgebliebene Zinszahlungen...

Allgemeines

Der 11. September 2001 – der Tag, an dem sich die Welt veränderte-Wo ich an diesem Tag war und wie ich ihn erlebt habe

Eigentlich begann der 11. September 2001 wie jeder andere Arbeitstag. Ich war...

Allgemeines

Finanzaufsicht-Warnungen – Stand 11. September 2026, morgens

In den vergangenen 24 Stunden fallen vor allem acht neue Warnungen der...

Allgemeines

Gold, Versicherung, Liechtenstein – wie sicher ist der GoldInvest Plus Fund in der Private Wealth Police wirklich?

Physisches Gold, Vermögensschutz und Nachfolgeplanung klingen attraktiv. Doch Anleger sollten bei der...