Startseite Allgemeines Handelsplattform summitrade.io: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel
Allgemeines

Handelsplattform summitrade.io: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

kpuljek (CC0), Pixabay
Teilen

Handelsplattform summitrade.io: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat mit Bescheid vom 03. November 2020 gegenüber der Summit Investment Group OÜ aus Tallinn, Estland, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.

Über die Plattform summitrade.io werden deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFDs) angeboten, die auf Rohstoffe, Aktien, Forex, ETFs, Indizes und Kryptowährungen laufen.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihr Betreiber nicht und handelt daher unerlaubt.

Ein Impressum ist auf der Internetseite nicht vorhanden. Ebenso wenig werden dort Angaben zum Geschäftssitz oder dem verantwortlichen Unternehmen gemacht. Der BaFin liegen Hinweise auf eine (vorgebliche) Geschäftsanschrift in Estland vor.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Zwei Feuerwehrleute sterben bei Waldbränden auf Kreta – Südeuropa kämpft gegen Hitze und Feuer

Bei schweren Waldbränden auf der griechischen Insel Kreta sind zwei Feuerwehrleute ums...

Allgemeines

Recherche: Finfluencer mit deutschsprachigem beziehungsweise deutschem Publikum

Die folgende Übersicht ist keine Schwarze Liste und keine abschließende Bewertung der...

Allgemeines

BaFin nimmt Finfluencer ins Visier – höchste Zeit, aber bitte dort hinschauen, wo das Geschäft wirklich läuft

Es ist richtig und längst überfällig, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Finanzinhalte...

Allgemeines

Neue KI-Aufsicht im Finanzsektor: „Die Verantwortung lässt sich nicht an einen Algorithmus delegieren“

Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zur erweiterten Zuständigkeit der BaFin Die Bundesanstalt...