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Handelsplattform fxtime.io: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

kpuljek (CC0), Pixabay
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Die BaFin hat mit Bescheid vom 1. Juli 2021 gegenüber der FXTime financial services, Vereinigtes Königreich, als Betreiber der Handelsplattform fxtime.io die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.

Auf der Plattform fxtime.io können deutsche Kunden Handelskonten er-öffnen, über die ein Handel mit Differenzkontrakten (Contracts for DifferenceCFDs), Forex-Produkten, Rohstoffen, Indizes und Aktien abgewickelt werden kann. Als Gegenpartei tritt dabei FXTime financial services zu selbst gestellten Preisen in die Handelsaufträge der Anleger ein.

Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die FXTime financial services nicht und handelt daher unerlaubt.

Ein Impressum ist auf der Internetseite nicht vorhanden. Ebensowenig werden dort sonstige Angaben zum Geschäftssitz oder der -adresse gemacht. Aus Unterlagen, die der BaFin vorliegen, geht eine Anschrift in London hervor.

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