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Handelsplattform „Bitcoin Buyer“: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen

kpuljek (CC0), Pixabay
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Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Handelsplattform „Bitcoin Buyer“, angeboten über die Webseiten bitcoin-buyer.de sowie bitcoin-buyer.app/de/, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Die Verantwortlichen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.

Der Inhalt der Webseiten sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass der Betreiber der Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Der Betreiber führt auf der Website bitcoin-buyer.de aus, alle Partner-Makler seien von Tier-1-Regulierungsbehörden wie der britischen Financial Conduct Authority (FCA) und der australischen Securities and Investment Commission (ASIC) reguliert. Der BaFin liegen keine Hinweise auf eine tatsächliche Zusammenarbeit der Plattform mit regulierten Maklern vor.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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