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Handelsplattform 24shares.io: BaFin untersagt den unerlaubten Eigenhandel

kpuljek (CC0), Pixabay
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Handelsplattform 24shares.io: BaFin untersagt den unerlaubten Eigenhandel

Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. April 2021 gegenüber der Handelsplattform 24shares.io die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.

Über die Plattform 24shares.io werden deutschen Kundinnen und Kunden Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFDs) angeboten, die auf Forex-Produkte, Rohstoffe und Waren (Commodities), Aktien, Indizes und Kryptowährungen laufen. Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihr Betreiber nicht und handelt daher unerlaubt.

Ein Impressum ist auf der Internetseite nicht vorhanden. Es werden dort auch keine Angaben zum Geschäftssitz oder dem verantwortlichen Unternehmen gemacht.

Mitarbeiter des Anbieters rufen Kunden an, von denen sie wissen, dass sie bei der Anlage auf einer anderen Plattform Verluste erlitten haben. Sie behaupten, 24shares sei von der BaFin beauftragt worden, die betroffenen Kunden bei der Lösung dieses Problems zu unterstützen. Beim Kontakt mit dem Kunden wird per EMail ein deutschsprachiges Formular vorgelegt, das mit den Logos des Auswärtigen Amtes und der BaFin versehen ist. Hierzu hat die BaFin bereits am 4. Februar 2021 auf ihrer Homepage eine Warnmeldung veröffentlicht.

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