Halebridge Assetmanagement GmbH – ja glaubt ihr denn, wir leben in einer Bananenrepublik?

Mit Verlaub, meine Damen und Herren, Ihre Stellungnahme zur Abwicklungsanordnung der BaFin ist eine Frechheit, zeigt aber auch, welches Geistes Kind Sie offenbar sind. Sagen Sie den Kunden doch bitte, dass das Geld weg ist, warum so lange drumherum reden. Meiner Erinnerung nach haben Sie den Kunden ein Nachrangdarlehen mit dem Risiko eines Totalverlustes verkauft. Ich geh einmal davon aus, dass alle Kunden darüber in einem Beratungsprotokoll ordentlich informiert wurden. Ich gehe weiterhin davon aus, dass ihre Zuträger des Geschäftes bei ihrer Vermögensschadenshaftpflicht angefragt haben, „ob die Vermittlung dieser Kapitalanlage denn durch die Vermögensschadenshaftpflicht abgedeckt ist?“, damit zumindest die Kunden dann abgesichert sind, wenn man den Vermittlern eine nicht korrekte Beratungsdienstleitung nachweisen könnte. Mir ist allerdings keine Versicherung bekannt, die dieses Risiko abdeckt. In letzter Konsequenz, wenn das Geld weg ist, bedeutet dies, dass die Vermittler jeden Schaden selber begleichen müssen, wenn diese von einem Gericht verurteilt werden. Bei Halebridge ist das völlig anders, wo die Vermittler als gebundene Vermittler für ein Haftungsdach gearbeitet hatten. Hier wurden bisher nur Urteile zu Gunsten des Vermittlers gefällt, soweit uns in der Redaktion bekannt ist. Hier bei der Halebridge will man nun den „schwarzen Peter“ auf die BaFin schieben. Das meine Herren wird nicht funktionieren. Der Bescheid der BaFin ist vorläufig vollstreckbar, also hören Sie auf zu tricksen und  zahlen das Geld zurück, aber da das in Shedlin Produkten steckt, dürfte Ihnen das sehr schwer fallen. Was bleibt dann am Ende des Tages? Gehen Sie sofort zum Insolvenzgericht und machen es der Shedlin Capital AG nach, nicht das sonst noch das Delikt „Insolvenzverschleppung“ dazukommt. Ihre letzte Bilanz im Unternehmensregister glänzte ja schon durch einen nicht gedeckten Fehlbetrag im 7-stelligen Bereich. Also woher soll das Geld kommen, um der Aufforderung der BaFin Folge zu leisten?Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
einigen von Ihnen ist die Pressemitteilung der BaFin vom 20.10.2014 bekannt, mit der die BaFin mitgeteilt hat, dass sie der Halebridge Asset Management GmbH die Abwicklung des aus ihrer Sicht erlaubniswidrigen Einlagengeschäftes aufgegeben hat.
Das von der BaFin nunmehr als bankaufsichtswidriges Einlagengeschäft qualifizierte Geschäftsmodell hatten wir bereits vor Jahren mit prominenter anwaltlicher Unterstützung der BaFin mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Die uns seinerzeit begleitende Anwaltskanzlei war und ist der Ansicht, dass der von uns praktizierte Policenankauf bankaufsichtsrechtlich nicht relevant sei. Die BaFin hielt es über viele Jahre nicht für nötig, auf unsere diversen Anfragen zu reagieren. Erst im letzten Jahr teilte sie uns mit, dass sie nunmehr zu der Ansicht gekommen sei, den von uns praktizierten Policenankauf als bankaufsichtsrechtliches Einlagengeschäft zu qualifizieren. Sie forderte uns auf, sämtliche hierüber eingeworbenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.
Es versteht sich von selbst, dass wir die Kaufpreise nicht über Festgeldkonten erwirtschaften konnten. Die Gelder sind vielmehr langfristig investiert, um die avisierten Gewinne erwirtschaften zu können. Eine unmittelbare Auflösung der Investments ist daher in aller Regel nicht möglich.
Um Schäden von Ihnen abzuwenden, haben wir daher den Geschäftsbereich auf die Halebridge Investment Limited ausgelagert. Ob durch diese Maßnahme die Verpflichtung der Halebridge Asset Management zur Abwicklung des vermeintlichen Einlagengeschäftes auf die Halebridge Investment Limited übergegangen ist, ist nach wie vor Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen mit der BaFin. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte in einem früheren Verfahren hierzu bereits ausgeführt, dass durch die Übertragung nunmehr ausschließlich die Halebridge Investment Limited verpflichtet sei, die Abwicklungsverfügung umzusetzen.
Die BaFin hält sich – trotz dieses unseres Erachtens eindeutigen Votums des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes – nach wie vor an die Halebridge Asset Management GmbH. Um unsere Position durchzusetzen haben wir über unsere Anwälte nochmals den Hessischen Verwaltungsgerichtshof im Eilverfahren angerufen. Dieses Verfahren läuft noch; es wurde noch keine Entscheidung getroffen.
Sollte sich die BaFin mit ihrer Rechtsansicht durchsetzen, droht der Halebridge Asset Management GmbH, und damit Ihnen, ein finanzieller Totalverlust.
Sobald der Verwaltungsgerichtshof in dieser Sache entschieden hat, werden wir Sie unverzüglich über das Ergebnis in Kenntnis setzen.
Mit freundlichen Grüßen

Geschäftsführung der Halebridge Asset Management GmbH

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