Startseite Allgemeines Beraterhaftung trotz Aushändigung eines ordnungsgemäßen Prospektes
Allgemeines

Beraterhaftung trotz Aushändigung eines ordnungsgemäßen Prospektes

Teilen

Die RA Kanzlei Linnemann machte uns auf nachfolgendes Urteil aufmerksam. Der BGH entschied in einem Urteil vom 12.7.2007 -(Az.: III ZR 83/06) das der Umstand, dass ein Beteiligungsprospekt Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, kein Freibrief für den Vermittler ist, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert.

Solche „Positivdarstellung“ kann trotz der ausreichenden Risikoaufklärung im Prospekt Schadensersatzansprüche des Anlegers begründen. Unser Tipp wie immer. Fertigen zu jeder durchgeführten Beratung ein Beratungsprotokoll an und übergeben Sie dem Kunden auch kritische Veröffentlichungen zu dem Thema. Dies bitte auch im Beratungsprotokoll vermerken und vom Kunden abzeichenn lassen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

US-Bomber landet auf britischem Luftwaffenstützpunkt

Ein strategischer US-Bomber ist auf dem britischen Luftwaffenstützpunkt RAF Fairford in Gloucestershire...

Allgemeines

Trump fordert „bedingungslose Kapitulation“ Irans

US-Präsident Donald Trump hat im anhaltenden Konflikt mit dem Iran eine „bedingungslose...

Allgemeines

Fast-Food-Marken liefern sich Social-Media-Schlagabtausch wegen McDonald’s-Video

Ein eigentlich harmloses Video von McDonald’s-CEO Chris Kempczinski hat in den sozialen...

Allgemeines

USA und Kanada nehmen Handelsgespräche wieder auf

Nach monatelanger Pause haben Kanada und die USA ihre Handelsgespräche wieder aufgenommen....