Haftung der Vermittler

Nach der Insolvenz des Grazer Vermögensberatungsunternehmens E & S Ertrag und Sicherheit befürchten viele Anleger mit ihren Schadensersatzansprüchen gegen die E & S auszufallen. Gibt es direkte Schadensersatzansprüche gegen Vermittler?


E & S Ertrag und Sicherheit stellt Insolvenzantrag
Grundsätzlich führt die Insolvenz der E & S zur Aussetzung der angegebenen Gerichtsverfahren.
Die E & S Ertrag und Sicherheit hatte am 30.08.2016 vor dem zuständigen Gericht in Graz einen Antrag auf Insolvenz gestellt. Die Prozesse gegen die E & S auf Schadensersatz wegen Falschberatung sind blockiert.

Geschädigte der E & S haben Anspruch gegen Vermittler
In vielen Fällen werden allerdings die geschädigten Anleger der E & S Schadensersatzansprüche gegenüber den Vermittlern direkt geltend machen können. Diese sind grundsätzlich als selbstständige Handelsvertreter in der persönlichen Haftung. Zudem müssten sie nach den gesetzlichen Vorgaben über eine Vermögenshaftpflichtversicherung verfügen. Die geschädigten Anleger der E & S müssen also ihre Hoffnung zur Wiedergutmachung des erlittenen Schadens nicht aufgeben.

Zahlreiche Klagen gegen E & S auf Schadensersatz
Die E & S Ertrag & Sicherheit gehörte zu den führenden Vertriebsunternehmen in Österreich. Das Tätigkeitsfeld der E & S war die Vermögensberatung. Dabei wurden oft fragwürdige Produkte angeboten, wie die in den Goldbetrugsskandal verwickelten EVVE e. V. aus Berlin, die Halebridge mit ihren Lebensversicherungen oder auch der Komplex Shedlin Fonds, bei dem keiner der Fonds die versprochenen Ergebnisse liefert. Aus diesen gescheiterten Kapitalanlagen standen der E & S unzählige Klagen wegen Falschberatung ins Haus. Die Kunden fühlen sich falsch informiert und wollten ihren Schaden von der E & S ersetzt haben. Schließlich musste die E & S die Notbremse ziehen, in dem sie am 30.08.2016 in Graz ihre Insolvenz anmeldete.

Haftung des direkten Schädigers in E & S Fällen
Rund 3.000 Berater sollen für die E & S Ertrag & Sicherheit in Österreich, der Slowakei und Tschechien gearbeitet haben. Sie sind sogenannte selbstständige Vermögensberater, die über entsprechende Beträge an die E & S Ertrag und Sicherheit gebunden waren. Nach den gesetzlichen Vorgaben Österreichs haben sie eine Vermögenshaftpflichtversicherung abzuschließen. Nach österreichischem Recht ist der direkte Schädiger in der Haftung, wenn ihm die Falschberatung vorwerfbar ist.

Warum verweigert Haftpflichtversicherung der E & S die Deckung?
Grundsätzlich hat auch die E & S Ertrag & Sicherheit selber eine Vermögenshaftpflichtversicherung. Wohl angesichts der Schadensdimension hat sie sich erst einmal geweigert, für den von der E & S angerichteten Schaden einzustehen. Es gibt auch eine Reihe von Deckungsverfahren gegen die entsprechende Haftpflichtversicherung. Unabhängig von dem Insolvenzverfahren gibt es also Schadensersatzansprüche gegen die Versicherung, die weiter geprüft werden können.

Vermittler musste E & S Kunden umfassend beraten

Ein selbstständiger Handelsvertreter, der die Produkte der E & S vermittelt hat, muss seine Kunden umfassend und wahrheitsgemäß beraten. Er darf die Risiken nicht falsch darstellen oder gar verschweigen. Bei einer solchen Falschberatung haftet er auf den Ersatz des gesamten Schadens. Der Anleger wird so gestellt, als hätte er die jeweilige Kapitalbeteiligung nie gezeichnet.

 

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