Haftstrafen für NGO-Mitarbeiter

Im Prozess gegen ausländische Nichtregierungsorganisationen (NGO) in Ägypten sind 43 Mitarbeiter zu Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren verurteilt worden. Betroffen ist auch die deutsche Konrad-Adenauer-Stiftung. Den Mitarbeitern wurden illegaler Geldtransfer und das Arbeiten ohne Lizenz vorgeworfen. Der Richterspruch in der Hauptstadt Kairo wurde heute im Fernsehen live übertragen.

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