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Gute Nachricht für Mieter

TeroVesalainen / Pixabay
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Nun ist es auch von höchstrichterlicher Stelle her amtlich, die 2015 eingeführte Mietpreisbremse ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das besagt eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom gestrigen Tage!

Es wies die Beschwerde einer Vermieterin aus Berlin ab, die wegen Überschreitung der Mietpreisgrenze zu Rückzahlungen verurteilt worden war. In dem einstimmigen Beschluss einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts hieß es am Dienstag, weder das Eigentumsrecht noch die Vertragsfreiheit oder der Grundsatz der Gleichbehandlung seien verletzt.

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