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Nach dem Willen des Bundesrats sollen Schaulustige bei Unfällen künftig auch dann bestraft werden, wenn sie bei Unfällen Fotos von Todesopfern machen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschloss die Länderkammer heute.

Mit zunehmendem technischem Fortschritt komme es immer häufiger dazu, dass Schaulustige bei Unfällen Bildaufnahmen machten und sie über Soziale Netzwerke verbreiteten.

Die bestehenden Gesetze schützten aber nur lebende Menschen. Deshalb solle das Strafgesetz zur Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen entsprechend ergänzt werden. Die Strafe soll bei bis zu zwei Jahren liegen.

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