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Das Software-Update bringt‘s nicht, so stellen jetzt selbst die Experten des Verkehrsministeriums fest. Es wird zur Hardware-Nachrüstung kommen. Ohne diese Hardware-Umrüstung kommt man mit vielen Dieselfahrzeugen 2018 nicht mehr in die Innenstädte vieler Metropolregionen in Deutschland. Angeblich sollen Autofahrer sogar die Kostenbeteiligung bei der teuren Hardware-Nachrüstung selber bezahlen. Ist das rechtens? Wie kann sich der Dieselfahrer gegen die teure Hardware-Nachrüstung wehren?
Abgas Skandal: Hardware Nachrüstung erforderlich

Soweit bekannt, sollen die Experten des Verkehrsministeriums durchgesetzt haben, dass nur eine Hardware-Umrüstung durch den nachträglichen Einbau von SCR-Katalysatoren mit Ad-Blue- Abgasreinigungssystemen geeignet sind, das ab 2018 drohende Dieselfahrverbot noch zu verhindern.

Abgas Skandal: Ohne Nachrüstung droht Fahrverbot
Die Dieselhalter werden sich allerdings fragen, ob sie zu diesen nachträglichen Einbauten der Katalysatoren gezwungen werden können und wenn ja, wer das bezahlt? Eigentlich lässt sich diese Frage einfach beantworten. Es kann keinen Zwang geben. Allerdings drohen dann dem Dieselhalter die Konsequenzen, dass ihm das Fahren in den dieselbelasteten Zonen verboten wird.

Abgas Skandal: Schadensersatz für Diesel-Halter
Stehen dem Diesel-Halter dadurch Schadensersatzansprüche zu? Dieses gilt es auf jeden Fall zu prüfen. Er hat unter ganz anderen Voraussetzungen seinen Diesel-Pkw erworben. Ihm wurden Emissionsangaben vorgegaukelt, die nicht den wahren Emissionswerten entsprachen. Daraus dürften sich Schadensersatzansprüche herleiten lassen.

Rechtsanwalt Jochen Resch

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