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Gute Entscheidung

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Der Fernsehsender RBB muss einen Wahlwerbespot der rechtsextremen NPD zur Berliner Abgeordnetenhauswahl am 18. September nicht ausstrahlen. Der Spot erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung, entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag.

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