Gutachten(er) Deutsche Lichtmiete

Natürlich kennen wir die Gutachten, die die Deutsche Lichtmiete hat erstellen lassen und gelinde gesagt, die sind aus unserer Sicht „Gefälligkeitsgutachten“ für den bezahlenden Auftraggeber. Uns ist aufgefallen, dass viele Folien, die dort dargestellt werden, sich alle auf Angaben der Deutschen Lichtmiete beziehen, nirgendwo finden wir auch nur einen Hinweis, dass man die zur Verfügung gestellten Angaben auch von Beraterseite einmal kontrolliert und überprüft hat. Das müsste aus unserer Sicht sicherlich, wenn man ein ehrliches und aussagefähiges Gutachten erstellen will, dann doch dazugehören.

Unterstellt, dass die Berater „falsche Angaben“ vom Unternehmen bekommen haben, dann kann man die Gutachten alle „in die Tonne treten“. Sollte sich möglicherweise herausstellen, dass Leuchtmittel in Größenordnungen fehlen, was wären dann noch alle rechnerischen Prognosen WERT?

Nichts!

Nun, fragen uns aber auch User, wie könnte dann so ein möglicher Betrug „abgelaufen sein?“ Nun, dazu gehört immer ein Zusammenwirken mit einigen Personen in solch einem Konstrukt, insbesondere ist natürlich der wichtig, der die Gelder dann freigibt.

Durchdenkt man den Vorgang einmal „theoretisch“, dann wären in einer DLM Gesellschaft zum Beispiel Rechnungen erstellt worden für Beleuchtungen, die weder produziert noch an Kunden vermietet waren. Diese hat man dann dem „Geldverwalter in Rechnung gestellt“ und hat dann die Rechnungen ausgeglichen bekommen, o h n e dass es die Voraussetzungen zur Zahlung gegeben hätte.

Nochmals reine Spekulation, aber eben eine Variante, die durchaus denkbar ist, wenn man zum Beispiel einmal an den Vorgang P u R Container denkt. Da hat man dann das Wort „Schattencontainer“ geprägt. Gerade P u R hat ja gezeigt, dass ein solches kriminelles Handeln durchaus denkbar ist in der Praxis. Aber auch bei P u R hat das dann erst der Insolvenzverwalter herausbekommen.

Für uns ist, die sehr viel Informationen haben, in vielen Teilen immer noch eine „black box“, denn belastbare Angaben bekommt man weder vom Insolvenzverwalter noch von der ermittelnden Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt.

Was unsere Spekulation aber auch bedeuten würde, wäre, dass der laufende M&A Prozess eigentlich etwas für den „Papierkorb“ wäre, denn welche belastbaren Zahlen wollte man einem potentiellen Investor denn bitte vorlegen?

Man müsste möglicherweise eine völlig neue Unternehmensbewertung durchführen. Das sollte dann aber bitte keiner der Berater machen, die die „alten Gutachten erstellt haben“, denn da hätte ich dann kein Vertrauen mehr.

One Comment

  1. Didi Haller Sonntag, 06.02.2022 at 11:58 - Reply

    Was würde ich zusammen mit anderen Anleger-Genossen für den Geschäftsbetrieb der DLM-Firmengruppe bieten? Auch dazu müsste mir der Insolvenzverwalter alle bestehenden Miet- und Unter-Mietverträge, Service- und Wartungsverträge mit den Endkunden und Verträge mit den Anlegern und alles Werthaltige auf den Tisch legen, z.B. den Wert der LED-Leuchten im Eigenbestand (Aktiva) ermitteln lassen. Ich glaube nicht, dass vorsichtig kalkulierende Geschäftsleute diese Katze im Sack kaufen. Am besten wäre es, wenn sich Anleger um einen Endkunden herum zusammentun und eine individuelle Lösung mit dem jeweiligen Nutzer aushandeln. Viel Zeit, Streit und Geld würde dadurch den Anlegern erspart. Und wenn ich auf tagesschau.de lese, dass der Verkauf von (CO2-)Emissionsrechten dem Staat 2021 Rekordeinnahmen in Höhe von insgesamt 12,5 Milliarden Euro beschert hat, dann sollten unsere LED-Leuchten wegen der CO2-Einsparung unserem Endkunden doch etwas wert sein. Hat Alexander Hahn nicht dafür gesorgt, dass bereits 2020 1 Million Tonnen CO2-Emissionen eingespart wurden? Dies allein hat den Endkunden 52,40 MIO EUR erspart. Mit der Umrüstung hat der Nutzer zusätzlich auch noch die steigenden Stromkosten abgefangen. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/verkauf-von-emissionsrechten-101.html

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