Startseite Allgemeines Gum Ltd. („Stern Markets“): BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an
Allgemeines

Gum Ltd. („Stern Markets“): BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

Teilen

Gum Ltd. („Stern Markets“): BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 28. Juni 2018 gegenüber der Gum Ltd., Marshallinseln, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Die Gum Ltd. bietet auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.sternmarkets.com Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFDs) auf Aktien, Indizes, Währungen, Rohstoffe und Kryptowährungen an. Indem sie ihren Kunden den Zugang zu den angebotenen Kontrakten verschafft, betreibt sie den Eigenhandel im Sinne von § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. C Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere in der Bundesrepublik Deutschland. Über die hierfür nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt sie jedoch nicht.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Wer einmal lügt – kennen Sie das Sprichwort, Herr Präsident?

Donald Trump sagt, er habe mit FIFA-Präsident Gianni Infantino nicht über die...

Allgemeines

Wer so hoch pokert und dann nackig dasteht, der sollte gehen

Gianni Infantino wollte offenbar ganz groß spielen. Milliarden sollten fließen, kommerzielle Rechte...

Allgemeines

Singapur besiegt den Nahostkonflikt – mit einem Einreiseverbot

Große Erleichterung in Singapur: Die öffentliche Ordnung ist gerettet. Massive Attack darf...