Günther Fischer Gesellschaft für Projektentwicklung mbH – ins Minus gerutscht

Ja und das gleich im 6-stelligen Bereich. Sicherlich keine Jubelbilanz für das Unternehmen und seine verantwortlichen Geschäftsführer.

Günther Fischer Gesellschaft für Projektentwicklung mbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ

AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Umlaufvermögen

I. Vorräte

896.468,07

6.818.788,98

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.008.263,34

1.052.350,07

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

3.709,09

79.649,48

B. Rechnungsabgrenzungsposten

626,28

821,40

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

319.347,76

0,00

Summe Aktiva

2.228.414,54

7.951.609,93

PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

150.000,00

150.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-96.088,29

745.569,68

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-373.259,47

-841.657,97

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

319.347,76

0,00

B. Rückstellungen

566.319,34

654.748,38

C. Verbindlichkeiten

1.662.095,20

7.242.949,84

Summe Passiva

2.228.414,54

7.951.609,93

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist unter der Firma Günther Fischer Gesellschaft für Projektentwicklung mbH mit Sitz in Köln im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 29879 eingetragen.

Der Jahresabschluss der Günther Fischer Gesellschaft für Projektentwicklung mbH, Köln (im Folgenden auch kurz „Gesellschaft“) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 wurde unter Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend wieder.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB angewandt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften gem. § 288 HGB wurden soweit möglich in Anspruch genommen. Auf die Erleichterung gem. § 276 Satz 1 HGB wurde verzichtet.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going -Concern-Prinzip gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze maßgebend.

Die Vorräte sind auf der Basis von Einzelkalkulationen zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet, wobei in die Herstellungskosten neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Herstellung veranlasste Abschreibungen sowie Zinsen für Fremdkapital einbezogen wurden, soweit diese der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dienen.

Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese zur Sicherstellung einer verlustfreien Bewertung angesetzt. Abwertungen für Bestandsrisiken wurden in erforderlichem Umfang vorgenommen.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihren Nennwerten bilanziert. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennbetrag angesetzt.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Voraus geleistete Zahlungen für zeitraumbezogene Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verbindlichkeiten und wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

2. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind nicht besichert. Die Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von TEUR 811 (Vj. TEUR 786) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter aus kurzfristiger Darlehensüberlassung.

IV. Sonstige Angaben

1. Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss der Günther Fischer Gesellschaft für Projektentwicklung mbH wird in den Konzernabschluss der CG Gruppe AG, Berlin einbezogen, welche diesen für den kleinsten Kreis von Unternehmen nach den Vorschriften des HGB aufstellt.

 

Köln, den 15. Mai 2019

gez. Christoph Gröner, Jürgen Kutz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. Mai 2019

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