Ein angeblicher Milliarden-Bond, internationale Banklizenzen, Offshore-Strukturen und Verbindungen zu Personen, die in verschiedenen Gerichtsverfahren genannt werden: Eine neue Recherche wirft zahlreiche Fragen rund um die Golden Touch Investment Bank Ltd. (GTIB) und das Umfeld des sogenannten GTI-Bonds auf.
Das sechsseitige Recherchepapier kommt zu einem deutlichen Fazit: Zahlreiche zentrale Behauptungen des Projekts seien derzeit öffentlich nicht verifizierbar.
Milliardenanleihe ohne öffentliche Spur?
Im Mittelpunkt steht ein angeblicher Bond mit einem Volumen zwischen 430 und 750 Millionen US-Dollar.
Nach den vorliegenden Recherchen konnte für diese Anleihe weder eine ISIN noch ein Prospekt oder eine Emission in öffentlich zugänglichen Wertpapierdatenbanken nachgewiesen werden. Auch eine frühere Euroclear- oder Clearstream-Emission der GTIB sei nicht auffindbar. Das Dokument weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass das Fehlen solcher Nachweise allein keinen Betrug belege, wohl aber erhebliche Fragen offenlasse.
Zwei Banken – eine Marke
Besonders bemerkenswert erscheint nach Darstellung der Autoren ein sogenanntes „Zwillingskonstrukt“.
Demnach existieren in Labuan zwei verschiedene Investmentbanken mit ähnlichem Namen und gemeinsamer Markenstrategie. Beide sollen auf den Unternehmer Lee Kim Yew zurückgehen und unter der gemeinsamen Marke „L1 Private Digital Bank“ auftreten.
Ob dieses Konstrukt regulatorisch problematisch ist, wird im Papier nicht behauptet. Die Autoren sehen darin jedoch einen Umstand, der einer näheren Prüfung bedürfe.
Keine Behördenwarnung – aber viele offene Punkte
Interessant ist auch, was die Recherche nicht gefunden hat.
Nach Angaben der Autoren existieren derzeit keine öffentlich bekannten Warnmeldungen internationaler Finanzaufsichtsbehörden speziell gegen die Golden Touch Investment Bank.
Gleichzeitig verweisen die Autoren darauf, dass das Fehlen einer Warnung keineswegs als behördliche Unbedenklichkeitsbescheinigung verstanden werden dürfe. Mehrfach wird im Bericht ausdrücklich zwischen fehlenden Warnungen und fehlenden Nachweisen unterschieden.
Geschäftsführer mit juristischen Altlasten?
Besonders ausführlich beschäftigt sich das Dossier mit Robert Vashisth, der als Chief Operating Officer genannt wird.
Hier verweisen die Autoren auf verschiedene öffentlich bekannte Gerichtsverfahren in den USA sowie auf ein neuseeländisches Strafverfahren gegen andere Beteiligte, in dessen Zusammenhang Richter und Ermittler Vashisths Rolle kritisch bewertet hätten. Zugleich hält das Dokument ausdrücklich fest, dass gegen ihn in Neuseeland keine Anklage erhoben wurde und für alle genannten Personen die Unschuldsvermutung gilt. Vashisth bestreite jegliches Fehlverhalten.
Auch ein Insolvenzverfahren in Utah aus dem Jahr 2019 sowie eine spätere Betrugsklage in Texas werden erwähnt. Nach Angaben der Autoren ließ sich der aktuelle Stand einzelner Verfahren allerdings nicht vollständig verifizieren.
Wirtschaftliche Schwierigkeiten im Umfeld
Auch das wirtschaftliche Umfeld wirft nach Auffassung der Recherche Fragen auf.
So verweist das Papier auf den Gründer Lee Kim Yew, der nach malaysischen Gerichtsunterlagen im Jahr 2023 für bankrott erklärt worden sei. Darüber hinaus wird auf den Jahresabschluss des Mutterkonzerns Country Heights Holdings verwiesen. Der Abschlussprüfer UHY Malaysia habe dort einen sogenannten Going-Concern-Vorbehalt ausgesprochen, weil die Verbindlichkeiten das Vermögen deutlich übersteigen sollen.
Internationale Standorte bleiben unbestätigt
Die GTIB wirbt nach Darstellung der Autoren mit neun internationalen Standorten.
Für diese Niederlassungen konnten im Rahmen der Recherche jedoch keine unabhängigen Nachweise erbracht werden. Zudem werden im Bericht unterschiedliche Geschäftsadressen genannt, die sich teilweise widersprechen sollen.
Empfehlungen an Investoren
Die Verfasser sprechen keine endgültige Bewertung aus.
Sie empfehlen jedoch, Investitionsentscheidungen erst dann zu treffen, wenn unter anderem
- eine überprüfbare ISIN,
- ein öffentlich zugänglicher Wertpapierprospekt,
- testierte Jahresabschlüsse sowie
- nachvollziehbare Nachweise über die behaupteten Vermögenswerte
vorliegen.
Bis dahin solle der beworbene Bond lediglich als nicht öffentlich belegte Behauptung und nicht als nachgewiesene Tatsache betrachtet werden.
Rechtlicher Hinweis
Das vorliegende Recherchepapier enthält eine Vielzahl eigener Bewertungen sowie Verweise auf öffentliche Register, Gerichtsunterlagen und Medienberichte. Mehrere zentrale Punkte werden von den Autoren selbst ausdrücklich als offen, nicht verifiziert oder nicht abschließend überprüfbar bezeichnet. Für sämtliche genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung. Rechtskräftige Verurteilungen wegen der im Bericht erwähnten Vorwürfe werden im Dokument nicht festgestellt.
Na Wahnsinn; Insolvenzen und Strafverfahren, auch wenn natürlich die Unschuldsvermutung gilt, wäre das jetzt nicht das Unternehmen, dem ich mein Geld anvertrauen würde.
Aber ich habe ja leider bis heute nicht kapiert, wie dieser Bond funktionieren soll und wie der was absichern soll.
Und dass die Forderungen von 50.000 Kunden außerdem noch von einer Versicherung abgedeckt werden, und zwar mit irgendwelchen Millionenbeträgen pro Kunde – das kann man natürlich auch glauben.