Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG – Die Anlegerentäuschung

Wer als Anleger dann einen Blick in diese Bilanz wirft, der wird sich unserer in der Überschrift geäußerten Meinung dann sicherlich anschließen. Vielleicht versucht man, das mit den Kosten mal in den Griff zu bekommen, damit die Anleger nicht weiterhin Minusbilanzen zu Gesicht bekommen.

Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz zum 31. Dezember 2017

Aktiva

31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 13.909.199,00 9.366.600,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 16.360.029,17 6.244.933,70
30.269.228,17 15.611.533,70
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 5.737.570,30 5.244.233,43
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 840.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
2. Forderungen gegen Gesellschafter (Eingeforderte ausstehende Einlagen) 226.850,00 245.070,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 8.611.851,11 2.980.000,00
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 8.270.000,00 (Vorjahr: EUR 2.980.000,00)
14.576.271,41 8.469.303,43
II. Guthaben bei Kreditinstituten 2.238.879,74 459.272,09
16.815.151,15 8.928.575,52
C. Rechnungsabgrenzungsposten 383.541,60 0,00
D. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTER VERLUSTANTEIL DER KOMMANDITISTIN 3.244.777,70 1.806.649,80
50.712.698,62 26.346.759,02

Passiva

31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafterin 0,00 0,00
II. Kapitalanteile der Kommanditistin
1. Kommanditkapital (Kapitalkonto I) 1.067.075,00 617.375,00
2. Verlustvortragskonten (Kapitalkonto III) -4.311.852,70 -2.424.024,80
-3.244.777,70 -1.806.649,80
III. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditistin 3.244.777,70 1.806.649,80
0,00 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen 24.207,00 10.950,00
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Anleihen 43.103.550,00 25.177.147,30
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 43.999,48 178.083,70
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.008.893,81 3.895,13
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 64.168,94 489.505,34
5. Sonstige Verbindlichkeiten 3.467.879,39 0,00
50.688.491,62 25.848.631,47
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 487.177,55
50.712.698,62 26.346.759,02

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

2017 2016
EUR EUR
1. Sonstige betriebliche Erträge 136.557,28 290,00
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.283.621,53 -1.971.125,26
3. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 351.181,02 0,00
– davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 351.181,02 (Vorjahr: EUR 0,00)
4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 424.441,11 22.901,24
– davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 2.590,00 (Vorjahr: EUR 13.701,24)
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.516.385,78 -348.913,41
– davon an verbundene Unternehmen: EUR 5.962,50 (Vorjahr: EUR 0,00)
6. Ergebnis nach Steuern -1.887.827,90 -2.296.847,43
7. Jahresfehlbetrag -1.887.827,90 -2.296.847,43
8. Belastung auf Kapitalkonten 1.887.827,90 2.296.847,43
9. Bilanzgewinn/-verlust 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRA 104578 eingetragen und hat ihren Sitz in München. Die Firma lautet „Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG“.

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Dabei werden die für alle Kaufleute geltenden Vorschriften der §§ 246 bis 256a HGB beachtet sowie die Vorschriften der §§ 264 bis 288 HGB angewendet. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 i. V. m. § 264a Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.

Die Gesellschaft erfüllt die in § 267 Abs. 1 i. V. m. § 264a Abs. 1 i. V. m. § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB bezeichneten Merkmale einer kleinen Personenhandelsgesellschaft und wendet die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften gemäß § 267 Abs. 1 HGB an.

Die Bewertung wird trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Aufgrund der von der Gesellschafterin, der Green City AG (vormals: Green City Energy AG), München, abgegebenen harten Patronatserklärung sowie aufgrund der für die in der Bilanz ausgewiesenen Inhaberschuldverschreibungen bestehenden Rangrücktrittserklärungen ist der Fortbestand der Gesellschaft gesichert. Die Gläubiger der Schuldverschreibungen können ihre Forderungen nicht geltend machen, soweit dadurch bei der Gesellschaft Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintreten würde.

Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des § 264c Abs. 2 HGB.

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden mit nachfolgenden Ausnahmen unverändert beibehalten:

Zur besseren Einsicht in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben sich ab dem Geschäftsjahr 2017 folgende Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; eine Anpassung der Vorjahreszahlen erfolgte nicht:

Zinsforderungen aus den Ausleihungen an verbundene Unternehmen (TEUR 365; Vj. TEUR 14) werden nicht mehr unter den Ausleihungen an verbundene Unternehmen, sondern in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen.

Anleihen werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. In Höhe des Disagios wird ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet (TEUR 421), der über die Laufzeit der Anleihen (Laufzeit bis zum 31. Dezember 2036) linear aufgelöst wird. Im Vorjahr wurden die Anleihen mit ihrem Nominalwert (TEUR 24.832) zuzüglich anteiligem Agio (TEUR 11) passiviert.

Zinsverbindlichkeiten aus den Anleihen (TEUR 896; Vj. TEUR 334) werden nicht mehr unter den Anleihen, sondern unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Zinserträge aus Ausleihungen (TEUR 351; Vj. TEUR 14) werden nicht mehr unter den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen, sondern unter den Erträgen aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens gezeigt.

II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet, wenn von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen ist.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die zum Erstellungszeitpunkt erkennbar waren. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stellen im Geschäftsjahr in Höhe von EUR 85.713,04 Forderungen gegen Gesellschafter aus Kostenübernahmen dar.

Bei den unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesenen Beträgen mit einer Laufzeit von über einem Jahr handelt es sich um ein Darlehen mit einer Laufzeit bis 30. April 2019.

Zudem enthalten die Forderungen gegen verbundene Unternehmen Zinsforderungen in Höhe von EUR 367.472,26. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis unter dem Posten Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 13.701,24.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten gewährte Darlehen gegenüber der Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG mit einer Laufzeit bis zum 30. Dezember 2026 in Höhe von EUR 8.720.000,00 (Vj. EUR 2.980.000,00).

2. Eigenkapital

Der Posten „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditistin“ ist durch aufgelaufene bilanzielle Verluste, die die Kapitaleinlage der Kommanditistin übersteigen, entstanden. Wir verweisen auf die Ausführungen unter Punkt I. des Anhangs. Die zum Bilanzstichtag im Handelsregister eingetragene Haftsumme der Kommanditistin beträgt insgesamt EUR 1.067.075,00. Die Hafteinlage war zum Stichtag in Höhe von EUR 226.850,00 noch nicht erbracht.

3. Verbindlichkeiten

Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten:

Gesamtbetrag
31.12.2017
Restlaufzeit Gesicherte
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Beträge
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Anleihen 43.103.550,00 0,00 0,00 43.103.550,00 0,00
(Vorjahr) 25.177.147,30 334.440,30 0,00 24.842.707,00 0,00
– davon konvertibel 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 43.999,48 43.999,48 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr) 178.083,70 178.083,70 0,00 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.008.893,81 33.893,81 3.975.000,00 0,00 0,00
(Vorjahr) 3.895,13 3.895,13 0,00 0,00 0,00
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 64.168,94 64.168,94 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr) 489.505,34 489.505,34 0,00 0,00 0,00
5. Sonstige Verbindlichkeiten 3.467.879,39 3.467.879,39 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
– davon aus Steuern 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
50.688.491,62 3.609.941,62 3.975.000,00 43.103.550,00 0,00

Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert.

IV. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von nominal EUR 42.683.000,00 begeben. Diese werden je nach Laufzeit mit 4,00 % p. a. oder 5,00 % p. a. verzinst. Zum derzeitigen Stand entstehen jährlich bis 2026 EUR 1.791.430,00 und bis 2036 EUR 420.550,00 an Zinsverbindlichkeiten.

Gemäß Gesellschaftsvertrag vom 17. November 2015 erhält die persönlich haftende Gesellschafterin Green City Energy Kraftwerke GmbH, München, für die Geschäftsführung jährlich ein Entgelt in Höhe von 0,27 % des emittierten Anleihevolumens zzgl. einer Indexierung. Zum derzeitigen Stand bestehen jährlich Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 115.244,00 zzgl. Umsatzsteuer. Weiterhin erhält die persönlich haftende Gesellschafterin jährlich eine Haftungsvergütung in Höhe von EUR 2.000,00 zzgl. Umsatzsteuer.

Für die Durchführung der kaufmännischen und technischen Verwaltung bzw. Betriebsführung wurde am 11. März 2016 mit dem verbundenen Unternehmen Green City Energy Verwaltungs GmbH, München, ein Vertrag geschlossen, der jährlich mit 0,23 % des emittierten Anleihevolumens zzgl. einer Indexierung zu vergüten ist. Zum derzeitigen Stand bestehen jährlich Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 98.171,00 zzgl. der Indexierung von 2 % sowie zzgl. Umsatzsteuer.

2. Einbezug in den Konzernabschluss

Die Gesellschaft wird mit befreiender Wirkung in den Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Green City AG, München, mit einbezogen, welche den Konzernabschluss für den größten (und kleinsten) Konsolidierungskreis aufstellt. Der Konzernabschluss der Green City AG wird gemäß § 325 HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

München, 3. April 2020

Green City Energy Kraftwerke GmbH

Für die Komplementärin

Frank Wolf, Geschäftsführer

Jens Mühlhaus, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2017

Anschaffungs- und Herstellungskosten
1. Jan. 2017 Zugänge Umbuchungen Zugänge Abgänge
EUR EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.366.600,00 1.143.599,00 3.399.000,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.244.933,70 13.843.796,71 0,00 3.715.000,00
15.611.533,70 14.987.395,71 3.399.000,00 3.715.000,00
Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
Umbuchungen Abgänge 31. Dez. 2017 1. Jan. 2017 Abschreibungen Abgänge
EUR EUR EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 13.909.199,00 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen -13.701,24 16.360.029,17 0,00 0,00 0,00
-13.701,24 30.269.228,17 0,00 0,00 0,00
Kumulierte Abschreibungen Restbuchwerte
31. Dez. 2017 31. Dez. 2017 31. Dez. 2016
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 13.909.199,00 9.366.600,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 16.360.029,17 6.244.933,70
0,00 30.269.228,17 15.611.533,70

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017

I. Grundlagen des Unternehmens

Die Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG (kurz: KWP III) wurde 2015 durch die Green City AG (vormals: Green City Energy AG) mit dem Zweck gegründet, eigene Kraftwerkskapazitäten aufzubauen und zu bündeln. Die Green City AG wiederum wurde 2005 von der Umweltschutzorganisation Green City e.V. ins Leben gerufen, um durch die Umsetzung von Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken die Energieversorgung auf 100 % Erneuerbare Energien umzustellen.

Die Grundidee hinter dem KWP III fußt auf der Überzeugung, dass die Energiewende nur durch den konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien gelingen kann. Energiewende bedeutet dabei, Einstieg in regenerative Energieerzeugungsformen und Ausstieg aus der atomar-fossilen Energieerzeugung. Dieser Ausstieg wird nur denkbar, wenn Solar-, Wind- und Wasserkraftwerke das neue, stabile Rückgrat eines zukünftigen Energiemixes bilden und nationale Grenzen für ein Gelingen der Energiewende in den Hintergrund treten. Mit der gezielten Hinzunahme von attraktiven Märkten wie Frankreich und Italien gibt der KWP III die Antwort auf diese Entwicklung und auf ein gemeinsames, europäisches Ziel. Der KWP III bündelt zum Bilanzstichtag Wind-, Wasser- und Sonnenkraftwerke in Deutschland, Frankreich und Italien.

Damit erfüllt der KWP III die für die Gesellschaft definierten und im Folgenden erläuterten Investitionskriterien. So darf nur in Erneuerbare-Energien-Projekte im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz investiert werden.

Das vom KWP III zu investierende Kapital darf jeweils auf Ebene der Projektgesellschaften oder deren Beteiligungsgesellschaften ausschließlich für Investitionen mit den folgenden Projektkriterien verwendet werden:

schlüsselfertige Neubauprojekte;

in Betrieb befindliche Bestandsprojekte;

Erweiterung und/oder Renovierung sowie Repowering von Bestandsprojekten;

Bau und Errichtung von Neubauprojekten;

zu maximal 20 % des Nominalbetrags der von der Gesellschaft im Zeitpunkt der jeweiligen Investition begebenen Finanzierungsinstrumente: Erwerb von Projektentwicklungen.

Die Projekte müssen eine Mindestrendite von 4,3 % p. a. erwirtschaften. Die Mindestrendite berechnet sich nach den zum Zeitpunkt der Investition im Business Plan für das jeweilige Projekt vorgesehenen durchschnittlichen jährlichen Ausschüttungen an den KWP III.

Die Finanzierung erfolgt durch die Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von bis zu TEUR 70.000, eingeteilt in eine Tranche von bis zu TEUR 55.000 (Tranche A) und eine Tranche von bis zu TEUR 15.000 (Tranche B), die in zwei Globalurkunden – jeweils eine pro Tranche – verbrieft werden. Die Inhaberschuldverschreibungen sind unter Zugrundelegung des angebotenen Gesamtnennbetrags in Höhe von TEUR 70.000 gestückelt in 55.000 Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Tranche A und 15.000 Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Tranche B mit einem Nennbetrag in Höhe von jeweils EUR 1.000.

Tranche A hat eine Laufzeit bis zum 30. Dezember 2026 mit einer festen Verzinsung in Höhe von 4,00 % p. a. auf den Nennbetrag. Tranche B hat eine Laufzeit bis zum 30. Dezember 2036 mit einer festen Verzinsung in Höhe von 5,00 % p. a. auf den Nennbetrag. Die Rückzahlung erfolgt am jeweiligen Termin bei Tranche A in Höhe des Nennbetrags, bei Tranche B in Höhe von 105 % des Nennbetrags. Die Bedingungen der in den Tranchen A und B begebenen Inhaberschuldverschreibungen unterscheiden sich mit Ausnahme ihrer Laufzeit, Verzinsung und Rückzahlung nicht.

Das o. g. Anleihekapital zum 31. Dezember 2017 enthält nachrangige Inhaberschuldverschreibungen der Tranche A mit einer Verzinsung von 4,00 % im Gesamtbetrag von TEUR 34.272 und der Tranche B mit einer Verzinsung von 5,00 % im Gesamtbetrag von TEUR 8.832.

Übersicht zum Kraftwerkspark III zum 31. Dezember 2017

Gegenstand des Unternehmens ist die Initiierung und Förderung sowie die Verwaltung und der Betrieb ökologischer Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien, in den Segmenten Wind, Wasser und Solar. Hierzu gehört der Erwerb schlüsselfertiger Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus Erneuerbaren Energien, der hierfür genutzten Infrastruktur und Projektrechte, die Vermarktung der erzeugten Energie sowie der Betrieb und Verkauf solcher Anlagen, Infrastruktur und Projektrechte.

Weiter gehören hierzu die Gründung von Tochtergesellschaften sowie der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen von bis zu 100 % an Unternehmen. Im Zuge solcher Transaktionen können auch Gesellschafterdarlehen des Veräußerers mit erworben und fortgeführt werden. Das Unternehmen darf nachrangige Darlehen gewähren und von Unternehmen ausgegebene Genussrechte zeichnen, soweit diese Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, Projekte betreiben bzw. in Projekte investieren, die mit der Herstellung, der Entwicklung, der Errichtung und/oder dem Kauf und Verkauf von Erzeugnissen und Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus Erneuerbaren Energien einschließlich der hierfür genutzten Infrastruktur und der hierfür genutzten Projektrechte befasst sind.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

a) Gesamtwirtschaft

Die deutsche Wirtschaft befand sich in 2017 in einer sehr guten Verfassung. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2017 preisbereinigt um 2,2 % gestiegen. Für das Jahr 2018 erwartete die Bundesregierung eine weitere Expansion um 2,4 %. Die gute gesamtwirtschaftliche Lage zeigte sich insbesondere am Arbeitsmarkt. Die Zahl der Erwerbstätigen lag 2017 nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes bei rund 44,3 Mio. und damit auf einem neuen Höchststand. Der Beschäftigungsaufbau setzte sich auch in 2018 fort. Die Arbeitslosenquote hat im Jahr 2017 den niedrigsten Stand seit über 25 Jahren erreicht.

Auch innerhalb der Europäischen Union verzeichneten alle 28 EU-Mitgliedsstaaten ein Wirtschaftswachstum, und die Arbeitslosigkeit in der Europäischen Union war so niedrig wie seit neun Jahren nicht mehr. Gleichwohl steht Europa auch vor großen Herausforderungen – sei es der Kampf gegen Terrorismus, die Bewältigung der Migration, die Digitalisierung, die Verstetigung des Wachstums, unter anderem durch Strukturreformen und Investitionen, oder der Klimawandel.

Auch der Klimawandel und seine Folgen stellen eine Herausforderung für fortgesetztes Wirtschaftswachstum und steigenden Wohlstand dar. Klimaschutz kann aber gleichzeitig zu Lebensqualität und Beschäftigung beitragen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung zugleich die Klimaverträglichkeit ihrer Maßnahmen und die Besonderheiten der deutschen Wirtschaft im Blick. Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung gibt hierfür im Einklang mit dem Klimaschutzabkommen von Paris Orientierung.

Übersicht 1: Ausgewählte Eckwerte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland 1

2016 2017 Jahresprojektion 2018
Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent, soweit nicht anders angegeben
ENTSTEHUNG des Bruttoinlandsprodukts (BIP)
BIP (preisbereinigt) 1,9 2,2 2,4
Erwerbstätige (im Inland) 1,3 1,5 1,1
Arbeitslosenquote in Prozent (Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit – BA) 2 6,1 5,7 5,3
VERWENDUNG des BIP preisbereinigt (real)
Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck 2,1 2,0 1,9
Ausrüstungen 2,2 3,5 5,0
Bauten 2,7 2,6 2,8
Inlandsnachfrage 2,4 2,2 2,3
Exporte 2,6 4,7 5,3
Importe 3,9 5,2 5,8
Außenbeitrag (Impuls) 3 -0,3 0,2 0,2
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer 2,5 2,7 2,9

1 Bis 2017 vorläufige Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes; Stand: Januar 2018.
2 Bezogen auf alle Erwerbspersonen.
3 Absolute Veränderung der Vorräte bzw. des Außenbeitrags in Prozent des BIP des Vorjahres (= Beitrag zur Zuwachsrate des BIP).

Quelle: Jahreswirtschaftsbericht 2018. Wirtschaftlich gestärkt in die Zukunft; Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Berlin; Januar 2018 (Seite 7).

Investitionsmarkt Italien

Die italienische Wirtschaft wuchs in 2017 stärker als in den Jahren zuvor. Damit ist das Land auf dem Weg, die Folgen der langen Wirtschaftsflaute hinter sich zu lassen. Das italienische Bruttoinlandsprodukt (BIP) legte 2017 um 1,5 % zu. Im europäischen Kontext ist die Entwicklung jedoch zu schwach, um mit den anderen großen Referenzländern wie Deutschland, Frankreich und Spanien mitzuhalten.

Investitionsmarkt Frankreich

Frankreich ist neben Deutschland das wichtigste Industrieland Europas und die sechstgrößte Volkswirtschaft der Welt. Die französische Wirtschaft ist modern und breit aufgestellt und steht unter starkem Einfluss der staatlichen Wirtschafts- und Industriepolitik. Das staatliche Engagement zeigt sich unter anderem bei der Unterstützung der industriellen Entwicklung, der Förderung von Innovation und Forschung sowie bei der direkten Beteiligung des Staates an zahlreichen Unternehmen (Etat actionnaire).

Das Wirtschaftswachstum wird laut aktueller Prognose des nationalen Statistikamtes (INSEE) im Jahr 2017 bei 1,9 % liegen.

(Quelle: Auswärtiges Amt, Länderinformation Frankreich, Stand 12/2017).

b) Marktüberblick Erneuerbare Energien

Die erneuerbaren Energien konnten 2017 einen Anteil an der Stromerzeugung [Netto] von 38,5 % erreichen und haben damit einen neuen Rekord aufgestellt. Ökostrom-Anlagen lieferten im Jahr 2017 rund 210 Terawattstunden [Mrd. kWh] und speisten damit 16,1 % mehr regenerativen Strom in das öffentliche Netz ein als im Vorjahr [181 TWh].

Im Wesentlichen sorgten grundsätzlich gute Windverhältnisse, der Anlagenzubau und eine höhere Zahl von Sonnenstunden für mehr Ökostrom-Einspeisung.

Am meisten zugelegt hat die Stromerzeugung bei der Windkraft. Erstmals wurde die 100-Terawatt-Marke übertroffen [103 Mrd. kWh], was einem Zuwachs von 33 % in nur einem Jahr entspricht. Damit steigt die Windenergie 2017 zur zweitwichtigsten Stromquelle hinter der Braunkohle auf. Rekordmonat mit einem Allzeithoch von 14,9 Mrd. kWh war der Dezember 2017, gefolgt vom Oktober mit 12,6 Mrd. kWh. In den Rekordmonaten lieferte der Wind 28 % mehr Strom als deutsche Braunkohlekraftwerke. On- und Offshore Windkraftanlagen haben mit 49 % den größten Anteil an der EE-Stromerzeugung.

Auf dem 2. Rang folgt die Stromerzeugung aus Biomasse, die mit etwa 48 Mrd. kWh ihren Ertrag zum Vorjahr [47 Mrd. kWh] leicht steigern konnte. Bei der Photovoltaik kam es zu einem Zuwachs von 2 %. Deutsche Solaranlagen lieferten etwas mehr als 38 Mrd. kWh und trugen damit 7 % saubere Energie zum deutschen Strommix bei. Die Stromerzeugung aus Wasserkraft stieg gegenüber dem Vorjahr um knapp 2 Mrd. kWh [+9,6 %].

Zu deutlichen Rückgängen kam es bei der Kernenergie. Deutsche Atomkraftwerke leisteten 2017 nur noch einen Beitrag von 72 Mrd. kWh. Damit sinkt der Anteil am Strommix auf 13 % [-10 % zu 2016], Steinkohle verzeichnete 2017 einen Verlust von 16 % und lieferte nur noch 83 Mrd. kWh [99 Mrd. kWh in 2016], Laut Zahlen der Bundesnetzagentur wurden in 2017 sechs Steinkohlekraftwerke vom Netz genommen. Die Stromerzeugung aus Gaskraftwerken hat 1,3% am Erzeugungsmix verloren. Einen leichten Rückgang gab es auch bei der Braunkohle [-0,5 %]. Mit 134 Mrd. kWh tragen Braunkohlekraftwerke aber noch immer 24,4 % zum deutschen Strommix bei.

Laut einer Schätzung des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg [ZSW] und des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft [BDEW] liegt der Anteil der Erneuerbaren Energien am deutschen Stromverbrauch bei 36 %, was einem Anstieg um 4,4 %-Punkte entspricht. Der Stromverbrauch ist 2017 um 0,8 % gestiegen.

Schaubild 2: Nettostromerzeugung in Deutschland 2017

Die Gesellschaft geht von weiterhin starken Zubauraten von Erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa aus. Die Energiewende wird weiterhin vor allem von den stark steigenden Anteilen der Windenergie und der Solarenergie in Deutschland vorangetrieben und manifestiert.

Italien

Italien hat Anfang November 2017 eine neue nationale Energiestrategie vorgestellt. Der Fahrplan setzt revidierte Energieziele bis 2030, die über die auf EU-Ebene definierten Ziele hinausgehen. Vorgesehen sind Großinvestitionen in diversen Bereichen, von der nachhaltigen Energieproduktion über das herkömmliche Strom- und Gasnetz bis hin zum Transportsektor. Der Energieverbrauch soll deutlich reduziert werden, das Thema Energieeffizienz spielt eine wichtige Rolle. Der Staat plant Investitionen im Wert von EUR 175 Mrd., davon EUR 110 Mrd. für die Energieeffizienz, EUR 35 Mrd. für erneuerbare Energien und EUR 30 Mrd. für die Strom- und Gasinfrastruktur.

Mit diesen Investitionen strebt Italien an, die europäischen Klimaschutzziele zu übertreffen. Bereits 2015 konnte das Land mehr als ein Drittel des Stromkonsums durch erneuerbare Energiequellen decken. Mit der neuen Strategie sollen bis zum Stichjahr 2030 rund 55 % des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien stammen.

Auch was den gesamten Energieverbrauch betrifft, hat Italien ehrgeizige Ziele: Im Bereich Wärme-/Kälteerzeugung erreichte Italien 2015 eine erneuerbare Energienquote von 19 %, die sich bis 2030 auf 30 % erhöhen soll. Im Transportsektor lag die Quote 2015 bei 6 %, im Jahr 2030 sollen es 21 % sein. Insgesamt stammten 2015 etwa 17,5 % des Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien. Die neue Strategie soll diesen Leitindikator auf 28 % – und damit um einen Prozentpunkt über das europäische Ziel hinaus – erhöhen.

Quelle: GTAI, Italien investiert 175 Milliarden Euro in die Energiewende, 27.11.2017.

Frankreich

Ziele französischer Energiepolitik sind eine sichere und CO2-neutrale Energieversorgung, eine effizientere Energienutzung und eine Verringerung der Abhängigkeit von Energieeinfuhren. Frankreich setzt unverändert auf die Nutzung der Kernkraft, perspektivisch soll deren Anteil (2030 – 2035) von heute etwa 75 % auf rund 50 % der Stromerzeugung gesenkt werden.

Zwei Jahre nach Unterzeichnung des Klimaabkommens in Paris im Jahr 2015 präsentiert Präsident Macron Frankreich als eines der ambitioniertesten Länder für den Klimaschutz. Der ehemalige französische Umweltminister Hulot hatte eine Langzeitstrategie bekannt gegeben, nach der Frankreich bis Mitte der 2020er-Jahre aus der Stromerzeugung durch Kohlekraft aussteigen und massiv in erneuerbare Energien investieren wolle. Die Förderung von Öl und Gas in Frankreich soll bis 2040 beendet werden. Umfangreiche Maßnahmen zur Reduzierung der Klimaerwärmung und des CO2-Ausstoßes mit den Schwerpunkten Gebäudeenergieeffizienz, Verkehr, Schutz der Biodiversität, Abfallwirtschaft sowie ökologische Regierungsführung werden angestrebt.

Der Umweltschutz wurde bereits 2005 als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen, durch den aktuellen Plan Climat wird er zur verpflichtenden Aufgabe für alle Ressorts. Die Chancen der Nutzung von erneuerbaren Energien für die Umwelt und die Schaffung von Arbeitsplätzen, auch in der Landwirtschaft, werden inzwischen erkannt. Frankreich hat im Bereich Windenergie und Solarenergie 2017 gute Zuwachsraten zu verzeichnen.

(Quelle: Auswärtiges Amt, Länderinformation Frankreich, Stand 12/2017).

c) Gesellschaftliches Bewusstsein

Deutschland kommt im Jahr 2017 beim Ausbau der Erneuerbaren Energien deutlich voran, stagniert jedoch beim Klimaschutz.

Die Erfolge sind eindeutig: Erneuerbaren-Ausbau, Atomausstieg und auch das langsame Zurückfahren der Steinkohleverstromung kommen voran. Mit einem Anteil von 36,1 % am Bruttostromverbrauch erreichen die Erneuerbaren Energien einen neuen Rekordwert. Erstmals rangierte die Windenergie in der Stromproduktion vor der Kernenergie und der Steinkohle. Da außerdem einige Steinkohlekraftwerke stillgelegt und Erdgaskraftwerke wieder wettbewerbsfähiger wurden, sanken die CO2-Emissionen der Stromerzeugung das vierte Jahr in Folge.

Allerdings stehen dem auch Misserfolge gegenüber: Der Primärenergieverbrauch und der Stromverbrauch steigen wieder an. Steigende Verbräuche von Benzin, Diesel und Erdgas sowie eine konstant hohe Braunkohleverstromung führen dazu, dass die Treibhausgasemissionen Deutschlands 2017 auf hohem Niveau stagnieren und zum dritten Jahr in Folge nicht sinken. Die Energieeffizienz- und Klimaschutzziele Deutschlands für 2020 rücken damit in weite Ferne, wenn nicht durch das Sofortprogramm Klimaschutz 2020 massiv gegengesteuert wird.

Innerhalb der Bevölkerung wird der Energiewende eine große Bedeutung beigemessen. Das zeigt die 2017 erstmals vorgenommene repräsentative Erhebung des Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS). Im sozialen Nachhaltigkeitsbarometer der Energiewende wurden 7.000 Haushalte nach ihrer Einstellung zur Energiewende befragt – eine im Vergleich zu anderen Umfragen sehr große Stichprobe. Dabei stellte sich heraus, dass 89 % der Bevölkerung die Energiewende für richtig halten. Während sich davon 14% nicht direkt an der Energiewende beteiligen mochten, sahen sich 75 % auch selbst in der Handlungspflicht. Sie betrachten die Energiewende als eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe, zu der jeder einen Beitrag leisten sollte.

Quelle: Agora https://www.agora-energiewende.de/de/themen/-agothem-/Produkt/produkt/466/Die+Energiewende+im+ Stromsektor%3A+Stand+der+Dinge+2017/.

2. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft war im Berichtsjahr von folgenden Faktoren geprägt:

a) Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2017 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 1.888 (Vj. TEUR 2.297) erzielt. Damit liegt das Jahresergebnis TEUR 576 über dem prognostizierten Verlust in Höhe von TEUR 2.464. Folgende Einflüsse haben wesentlich zu diesem Ergebnis beigetragen:

Der KWP III wurde am 17. November 2015 gegründet und befindet sich seitdem in der Investitionsphase und teilweise schon in der Betriebsphase. In der Investitionsphase reicht die Gesellschaft Inhaberschuldverschreibungen aus und investiert das Kapital gemäß den vorgenannten Projektkriterien in Projekte, aus denen sie zukünftige Beteiligungsgewinne und Zinserträge erwartet. Nach der Investitionsphase, die mit der vollständigen Verwendung des eingeworbenen Kapitals aus Inhaberschuldverschreibungen abgeschlossen ist, folgt die Betriebsphase. Das eingeworbene Anleihekapital wurde mittlerweile vollständig investiert und abgesehen von planmäßig angefallenen Kosten und einer Liquiditätsreserve für laufende Kosten ausschließlich für Investitionen in Projektgesellschaften und Darlehensausreichungen verwendet. Aufgrund der Art der eingegangenen Beteiligungen hat der KWP III in 2017 keine Umsatzerlöse erzielt. Der KWP III produziert selbst keinen Strom; die Stromproduktion findet auf Ebene der Projektgesellschaften statt.

Während der Investitionsphase fallen Provisionen und Nebenkosten an. Gemäß den abgeschlossenen Kapitalvermittlungsverträgen fallen Provisionen zwischen 4,5 % und 5,0 %, bezogen auf den jeweiligen Zeichnungsbetrag der Inhaberschuldverschreibungen, an. Die in 2017 für Kapitalvermittlungen angefallenen Provisionen belaufen sich auf TEUR 958 (Vj. TEUR 1.200).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten zudem von dem emittierten Anleihevolumen abhängige Vergütungen. Hierzu zählen die Vergütungen für die Geschäftsführung in Höhe von TEUR 111 (Vj. TEUR 28) sowie die Geschäftsbesorgung in Höhe von TEUR 95 (Vj. TEUR 24). Die Kosten für die Prospekterstellung belaufen sich auf TEUR 26 (Vj. TEUR 451). Die Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten betragen TEUR 59 (Vj. TEUR 193).

Insgesamt verminderten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um TEUR 688 auf TEUR 1.284.

Das negative Finanzergebnis beinhaltet im Wesentlichen die Zinsaufwendungen für die bis zum 31. Dezember 2017 ausgegebenen Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von TEUR 1.437 (Vj. TEUR 349) sowie für weitere Darlehen in Höhe von TEUR 79 (Vj. TEUR 0). Dem stehen Erträge aus Ausleihungen und Zinserträge des KWP III aus den bis zum 31. Dezember 2017 ausgereichten Darlehen an verbundene Unternehmen in Höhe von insgesamt TEUR 354 (Vj. TEUR 14) sowie Zinserträge aus Darlehen an die Green City Energy Service GmbH & Co. Wndpark Bayern 2014 KG in Höhe von TEUR 422 (Vj. TEUR 9) gegenüber.

b) Vermögenslage

Zum 31. Dezember 2017 ist der KWP III an folgenden Gesellschaften beteiligt:

I. Green City Energy KWP III Invest Italien GmbH (Projektgesellschaft Italien)

Der KWP III hat im Jahr 2016 die Green City Energy KWP III Invest Italien GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von nominal TEUR 25 gegründet. Zum 31. Dezember 2017 sind TEUR 12,5 eingezahlt.

1. Die Green City Energy KWP III Invest Italien GmbH hat im Jahr 2017 die Betreibergesellschaft Hydrocad S.r.l. plangemäß durch Kauf der Gesellschaftsanteile in Höhe von nominal TEUR 90 zum Kaufpreis von TEUR 634 erworben. Der Beteiligungsansatz der Hydrocad S.r.l. bei der Green City Energy KWP III Invest Italien GmbH zum 31. Dezember 2017 beläuft sich somit auf TEUR 634.

Die Green City Energy KWP III Invest Italien GmbH hat ein Gesellschafterdarlehen an die Hydrocad S.r.l. im Jahr 2017 in Höhe von TEUR 3.920 übernommen, zum 31. Dezember 2017 wurden insgesamt TEUR 265 getilgt.

Das Wasserkraftwerk Rite Basso wird von der Projektgesellschaft Hydrocad S.r.l. gehalten und läuft seit 2015 im Regelbetrieb. Im Durchschnitt versorgt das Kraftwerk pro Jahr 1.330 Haushalte, geht man von einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von 3.400 kWh pro Haushalt aus. Das Kraftwerk wird mit einer vierdüsigen Peltonturbine mit vertikaler Achse von Tamanini betrieben. Die installierte Leistung beträgt rund 786 kW.

2. Des Weiteren hat die Green City Energy KWP III Invest Italien GmbH im Jahr 2017 die Betreibergesellschaft Villarfocchiardo S.r.l. plangemäß durch Kauf der Gesellschaftsanteile in Höhe von nominal TEUR 10 zum Kaufpreis von TEUR 790 erworben und in diesem Zuge ein Gesellschafterdarlehen an die Villarfocchiardo S.r.l. in Höhe von TEUR 1.930 übernommen und weitere TEUR 230 gegeben.

Das Wasserkraftwerk Villarfocchiardo in der norditalienischen Provinz Torino im Susa Tal am Fluss Dora Riparia wurde 2017 von der Green City AG errichtet und im Dezember 2017 in Betrieb genommen. Die Kaplan-Turbine mit vertikaler Achse läuft mit einer maximalen Leistung von ca. 0,5 MW. Die installierte Leistung wird eine prognostizierte Produktion von durchschnittlich 1,7 Mio. kWh pro Jahr ermöglichen. Im Durchschnitt versorgt das Kraftwerk pro Jahr 500 Haushalte.

Der KWP III hat der Green City Energy KWP III Invest Italien GmbH zur Finanzierung der o. g. italienischen Gesellschaften Hydrocad S.r.l., Villarfocchiardo S.r.l. sowie der in 2016 erworbenen italienischen Gesellschaften Rite Alto S.r.l., Frison S.r.l. und Idroelettrica San Giovanni S.r.l. in 2017 ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 15.000 gegeben. Das Darlehen valutiert zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 14.393. Die Laufzeit des Darlehens endet zum 30. September 2036. Die Verzinsung erfolgt mit 3 % p. a.

II. Green City Energy Windpark Sindersdorf GmbH & Co. KG

Die Green City Energy Windpark Sindersdorf GmbH & Co. KG hat einen Windpark mit zwei GE Windenergieanlagen vom Typ 2.75-120 und einer Gesamtleistung von 5,5 MW errichtet und betreibt diesen seit März 2016. Erlöse der Green City Energy Windpark Sindersdorf GmbH & Co. KG sollen im Wesentlichen aus der Vergütung für die Einspeisung des durch die Windenergieanlagen erzeugten Stroms nach Maßgabe des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und aus dem Veräußerungserlös generiert werden.

Das Kommanditkapital wurde vollständig einbezahlt. Der Beteiligungsansatz beläuft sich damit zum 31. Dezember 2017 auf TEUR 3.471.

Für 2017 beträgt der Verlust rd. TEUR 26.

III. Green City Energy KWP III Invest Frankreich GmbH (Projektgesellschaft Frankreich)

Der KWP III hat im Jahr 2016 die Green City Energy KWP III Invest Frankreich GmbH durch Kauf der Geschäftsanteile in Höhe von nominal TEUR 25 zum Kaufpreis von TEUR 27 erworben.

Die Green City Energy KWP III Invest Frankreich GmbH hat im Mai 2017 die Anteile an der französischen Projektgesellschaft Meco 15 SARL von der Green City AG erworben.

Bei dem Solarpark Meco15 handelt es sich um ein Photovoltaik-Projekt, das in Kooperation mit einem französischen Partner aktuell im Südwesten Frankreichs realisiert wird. Dabei handelt es sich um zehn dachintegrierte Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 2,05 MWp, die im Besitz der Projektgesellschaft sind. Die Einzelanlagen haben jeweils eine Leistung zwischen 157 und 250 kWp und erhalten einen Einspeisetarif zwischen 13,38 und 14,18 Euro-Cent/kWh. Der jährliche Ertrag liegt somit bei voraussichtlich rund TEUR 339. Die Anlagen befinden sich auf eigens zu errichtenden landwirtschaftlichen Gebäuden, die ebenfalls im Besitz der Projektgesellschaft sind. Diese werden von ortsansässigen Landwirten für 30 Jahre angemietet und gehen im Anschluss in den Besitz der Landwirte über. Im Jahr 2018 erfolgte die Inbetriebnahme von acht Anlagen, die restlichen zwei Anlagen wurden im März bzw. Juli 2019 in Betrieb genommen.

Der KWP III hat zur Finanzierung der Meco 15 SARL sowie der in 2016 erworbenen Mecobox1 SARL an die Green City Energy KWP III Invest Frankreich GmbH ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 2.600 ausgereicht. Das Darlehen valutiert zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 1.967. Die Laufzeit des Darlehens endet zum 30. September 2036. Die Verzinsung erfolgt mit 2,7 % p. a.

IV. Green City Energy Windpark Bürgerwald GmbH & Co. KG

Mit Gesellschafterbeschluss vom 5. April 2017 wurde das Haftkapital der Green City Energy Windpark Bürgerwald GmbH & Co. KG auf TEUR 6.101 erhöht. Das Kommanditkapital wurde vollständig einbezahlt. Der Beteiligungsansatz beläuft sich damit zum 31. Dezember 2017 auf TEUR 6.101.

Die Green City Energy Windpark Bürgerwald GmbH & Co. KG hat einen Windpark südwestlich der Stadt Coburg in Oberfranken mit vier Windenergieanlagen des Herstellers Nordex vom Typ N117 und einer Gesamtleistung von 10 MW errichtet.

Aufgrund der ungünstigen Wetterverhältnisse konnte der ursprüngliche Plan zur Inbetriebnahme des Windparks im Februar und März 2017 (je zwei Anlagen) nicht eingehalten werden. Die Windkraftanlagen wurden im März und April 2017 (jeweils zwei Anlagen) in Betrieb genommen. Im Juni 2017 wurde der Probebetrieb beendet, seitdem laufen die Anlagen im regulären Betrieb. Die Abnahme des Windparks vom Hersteller Nordex fand am 19. September 2017 statt. Die Winderträge im 4 .Quartal 2017 lagen rund 3,1 % über der Prognose. Der Jahreswindertrag lag insbesondere durch die verspätete Inbetriebnahme bei 14.913 MWh und damit 4,7 % unter Soll (15.648 MWh). Ohne Berücksichtigung der Werte des Probebetriebs lag der Stromertrag für Juni bis Dezember 2017 lediglich 0,2 % unter dem Prognosewert.

Für 2017 beläuft sich der Verlust auf rund TEUR 86. Die angefallenen Aufwendungen entsprechen der Planung.

V. Green City Energy Windpark Gischberg GmbH & Co. KG

Mit Kaufvertrag vom 4. November 2016 hat der KWP III 100 % der Kommanditanteile an der Green City Energy Windpark Gischberg GmbH & Co. KG zu einem Preis von EUR 500,00 erworben.

Das Kommanditkapital wurde vollständig einbezahlt. Der Beteiligungsansatz beläuft sich damit zum 31. Dezember 2017 auf TEUR 3.400.

Der Windpark Gischberg im Saarland besteht aus zwei Windkraftanlagen des Typs GE 3.2-130. Der Betrieb zur Stromerzeugung ist für rund zwanzig Jahre vorgesehen, wobei am Ende dieser Laufzeit eine Veräußerung geplant ist. Erlöse der Projektgesellschaft Gischberg sollen dabei im Wesentlichen aus der Vergütung des durch die Windenergieanlagen erzeugten Stroms nach Maßgabe des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und aus dem Veräußerungserlös generiert werden.

Die Windkraftanlagen wurden im April 2017 in Betrieb genommen. Im Mai wurde der Probebetrieb beendet, seitdem laufen die Anlagen im regulären Betrieb. Die Abnahme des Windparks vom Hersteller GE fand am 18. Mai 2017 statt. Die Energieerträge lagen in 2017 (April – Dezember) 14,1 % unter dem Planwert.

Für das Jahr 2017 beläuft sich der Verlust auf rund TEUR 303.

VI. Green City Energy Windpark Buchschwabach GmbH & Co. KG

Mit Kaufvertrag vom 18. Oktober 2017 hat der KWP III 56,2 % der Kommanditanteile an der Green City Energy Windpark Buchschwabach GmbH & Co. KG zu einem Preis von TEUR 451 erworben. Zusätzlich wurden Zahlungen in das Kommanditkapital in Höhe von TEUR 447,7 vorgenommen, sodass sich der Beteiligungsansatz zum 31. Dezember 2017 auf TEUR 898 beläuft.

Der Windpark Buchschwabach besteht aus einer Windkraftanlage des Typs Nordex N117. Der Betrieb zur Stromerzeugung ist für rund zwanzig Jahre vorgesehen, wobei am Ende dieser Laufzeit eine Veräußerung geplant ist. Erlöse der Projektgesellschaft Buchschwabach sollen dabei im Wesentlichen aus der Vergütung des durch die Windenergieanlagen erzeugten Stroms nach Maßgabe des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und aus dem Veräußerungserlös generiert werden. Die Inbetriebnahme erfolgte im Dezember 2014.

Im Jahr 2017 lagen die Winderträge 3,8 % über dem Prognosewert, die entsprechenden Erlöse bei 4,4 % über dem angenommenen Wert. Dies ist vor allem auf die guten Windverhältnisse zurückzuführen.

Für das Jahr 2017 beläuft sich der Gewinn auf rund TEUR 28.

VII. Green City Energy Windpark Fuchsstadt GmbH & Co. KG

Mit Kaufvertrag vom 20. April 2017 hat der KWP III 100 % der Kommanditanteile an der Green City Energy Windpark Fuchsstadt GmbH & Co. KG zu einem Preis von EUR 500,00 erworben. Zusätzlich wurden bis zum 31. Dezember 2017 weitere Zahlungen in Höhe von TEUR 2.500 an die Gesellschaft geleistet, die bis zur Eintragung ins Handelsregister in 2018 in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen werden.

Der Windpark im Landkreis Bad Kissingen, Bayern, wird aus drei Windkraftanlagen des Typs Nordex N149 4.5 bestehen. Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde im April 2017 erteilt, im Dezember 2017 hat das Landratsamt den Antrag auf Änderung des Anlagentyps auf drei Senvion 3.7 M144 zugestimmt. Laut Windgutachten wird der Windpark Fuchsstadt 27 Mio. kWh pro Jahr erzeugen. Der Windpark Fuchsstadt hat im Rahmen der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in der Ausschreibungsrunde vom 1. Februar 2018 einen Zuschlag von der Bundesnetzagentur erhalten.

Für 2017 beträgt der Verlust rund TEUR 5.

VIII. Green City Energy Windpark Blumberg GmbH & Co. KG

Mit Kaufvertrag vom 10. Mai 2017 hat der KWP III 100 % der Kommanditanteile an der Green City Energy Windpark Blumberg GmbH & Co. KG zu einem Preis von EUR 500,00 erworben. Zusätzlich wurden bis zum 31. Dezember 2017 weitere Zahlungen in Höhe von TEUR 1.944 an die Gesellschaft geleistet, die bis zur Eintragung ins Handelsregister in 2018 in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen werden.

Der Windpark in Baden-Württemberg soll aus vier Windkraftanlagen des Typs Nordex N163 5.7 bestehen. Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die vier Windkraftanlagen wurde im Dezember 2016 erteilt. Laut Windgutachten wird der Windpark Blumberg 34 Mio. kWh pro Jahr erzeugen. Der Windpark Blumberg plant, im Rahmen der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein Gebot für die nächste Ausschreibungsrunde bei der Bundnetzagentur abzugeben, um eine Einspeisevergütung zu erhalten. Für den Fall, dass der Windpark Blumberg die Ausschreibung nicht gewinnt bzw. eine niedrigere Einspeisevergütung als geplant erhält, hat die Green City AG eine Garantieerklärung abgegeben, die der Emittentin eine Mindestrendite von 4,30 % bzw. im Fall eines Weiterverkaufs der Projektgesellschaft einen Mindestverkaufspreis sichert.

Für 2017 beträgt der Verlust rund TEUR 5.

IX. Finanzanlagen gesamt

Die im Anlagevermögen ausgewiesenen Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen setzen sich im Überblick wie folgt zusammen:

31.12.2017 31.12.2016
Anteile an verbundenen Unternehmen TEUR TEUR
Green City Energy Windpark Bürgerwald GmbH & Co. KG 6.100,5 5.856,1
Green City Energy Windpark Sindersdorf GmbH & Co. KG 3.470,5 3.470,5
Green City Energy KWP III Invest Frankreich GmbH 27,0 27,0
Green City Energy KWP III Invest Italien GmbH 12,5 12,5
Green City Energy Windpark Buchschwabach GmbH & Co. KG 898,2 0,0
Green City Energy Windpark Fuchsstadt GmbH & Co. KG 0,5 0,0
Green City Energy Windpark Blumberg GmbH & Co. KG 0,5 0,0
Green City Energy Windpark Gischberg GmbH & Co. KG 3.399,5 0,5
13.909,2 9.366,6
31.12.2017 31.12.2016
Ausleihungen an verbundene Unternehmen TEUR TEUR
Green City Energy KWP III Invest Italien GmbH 14.392,8 4.500,0
Green City Energy KWP III Invest Frankreich GmbH 1.967,2 1.731,2
Zinsforderungen zum Stichtag 0,0 13,7
16.360,0 6.244,9

Der KWP III plant den Erwerb der Windpark Havelland Projekt I GmbH & Co. KG. Gemäß Vermittlungsvertrag vom 14. Dezember 2017 mit der Green City AG über den Verkauf von 100 % der Kommanditanteile der Windpark Havelland Projekt I GmbH Co. KG wurden TEUR 338 Vermittlungsprovision bezahlt, die in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen wird. In diesem Zusammenhang besteht für Zwecke der Zwischenfinanzierung eine Darlehensforderung in Höhe von TEUR 840, die in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen wird. Das Darlehen wird mit 3 % verzinst und hat eine Laufzeit bis zum 30. April 2019.

Zinsforderungen aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen (TEUR 367; Vj. TEUR 14) werden nicht mehr in den Ausleihungen an verbundene Unternehmen, sondern in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wird das an die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG gewährte nachrangige Darlehen in einer Gesamthöhe von TEUR 8.270 (Vj. TEUR 2.980) ausgewiesen. Das Unternehmen ist mit der Projektentwicklung im Bereich der Windenergie in Deutschland und der Wasserkraft in Italien befasst. Gemäß den Investitionskriterien verpflichtet sich die Projektgesellschaft, zu jedem Zeitpunkt der Darlehenslaufzeit Projektrechte in einem Volumen von 200 % des aus dem Darlehensvertrag valutierenden Darlehensbetrags zu halten. Das Darlehen wird mit 8 % verzinst und hat eine Laufzeit bis zum 30. Dezember 2026.

Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil der Kommanditistin erhöhte sich um TEUR 1.438 auf nunmehr TEUR 3.245. Die Green City AG leistete eine Einlage auf das Kommanditkapital in Höhe von TEUR 450, davon sind TEUR 227 zum Stichtag ausstehend. Demgegenüber steht der aktuelle Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 1.888, der dem Gesellschafterkonto der Green City AG belastet wurde. Bisher wurde keine Kapitalauszahlung an die Gesellschafter geleistet.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Jahresabschlusserstellung und -prüfung (TEUR 24, Vj. TEUR 11).

Die eingezahlten Inhaberschuldverschreibungen werden unter den Anleihen ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag sind die nachfolgenden festverzinslichen, qualifiziert nachrangigen Inhaberschuldverschreibungen ausgegeben:

Tranche Verzinsung Laufzeit bis Bestand
01.01.2017
Zugang
2017
Bestand
31.12.2017
Nennwert
in Höhe des Nennbetrags Stück Stück Stück EUR
A 4,00 % p. a. 30.12.2026 19.723 14.549 34.272 34.272.000,00
B 5,00 % p. a. 30.12.2036 5.109 3.302 8.411 8.411.000,00
Auf Tranche B entfallendes Aufgeld (Agio) 420.550,00
24.832 17.851 42.683 43.103.550,00

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 44 (Vj. TEUR 178) betreffen im Wesentlichen Kapitalvermittlungsprovisionen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen die Vermittlungsprovision in Höhe von TEUR 29 sowie Geschäftsführungsvergütungen in Höhe von TEUR 35.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen ein mittelfristiges Darlehen in Höhe von TEUR 3.975 mit einer Laufzeit bis zum 28. Februar 2019 und einer Verzinsung von 6 %.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten die Zinsvergütungen der Unternehmensanleihe für das Jahr 2017 in Höhe von TEUR 896 sowie kurzfristige Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Privatpersonen in Höhe von insgesamt TEUR 2.500 zzgl. Zinsen.

c) Finanzlage

Zum aktuellen Stichtag ergibt sich ein Finanzmittelbestand in Höhe von TEUR 2.239.

Die prognostizierten Einnahmen aus der Anleiheemission des KWP III werden ausschließlich zur Investition in die Anschaffungskosten für den Erwerb der Gesellschaften, in Ausleihungen, in die fondsabhängigen Vergütungen, in die Nebenkosten der Vermögensanlagen sowie für die Liquiditätsreserve verwendet. Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen nicht genutzt. Die geplanten Nettoeinnahmen aus der Emission der Schuldverschreibungen sind alleine weder auf Ebene des KWP III noch auf Ebene der Projektgesellschaften für die Realisierung des Anlageobjekts ausreichend, sodass plangemäß auf Ebene des KWP III der Einsatz von Eigenkapital, d. h. von der Green City AG zu zeichnendes Kommanditkapital, und auf Ebene der Projektgesellschaften der Einsatz von Eigen- und weiterem Fremdkapital vorgesehen ist.

Der Einsatz von Derivaten und Termingeschäften ist planmäßig nicht vorgesehen. Der Gesellschaftszweck des KWP III schließt den Einsatz von Derivaten und Termingeschäften jedoch nicht aus, sodass deren Einsatz innerhalb dieses Rahmens im Ermessen der Geschäftsführung des KWP III liegt. Darüber hinaus bestehen keine Möglichkeiten für den Einsatz von Derivaten und Termingeschäften.

Die Gesellschaft hat in 2017 Einzahlungen aus Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von TEUR 17.851, aus Darlehensaufnahmen in Höhe von TEUR 6.471 und im Rahmen von Kapitalerhöhungen durch die Kommanditisten in Höhe von TEUR 468 erhalten. Den Einnahmen stehen Zinszahlungen in Höhe von TEUR 1.337 gegenüber. Insgesamt ergibt sich ein Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 23.453.

Im Bereich Investitionstätigkeit ergab sich in 2017 per Saldo ein Zahlungsabfluss aus der Gewährung und Tilgung von Darlehen sowie Zinszahlungen in Höhe von TEUR 15.040. Des Weiteren wurden für Kapitalerhöhungen bei den Objektgesellschaften TEUR 4.543 ausgezahlt. Insgesamt ergibt sich ein Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR 19.583.

Aus der danach verbliebenen Liquidität wurden die laufenden Verwaltungskosten sowie die fondsabhängigen Kosten beglichen. Der Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt TEUR 2.090.

TEUR
Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -2.090
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -19.583
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit 23.453
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes 1.780
Finanzmittelbestand am Anfang des Geschäftsjahres 459
Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres 2.239

Der Jahresabschluss wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt, weil für die in der Bilanz ausgewiesenen Anleihen Rangrücktrittserklärungen bestehen. Die Gläubiger der Inhaberschuldverschreibungen können Forderungen aus den Schuldverschreibungen nicht geltend machen, soweit dadurch bei der Gesellschaft Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintreten würde. Zudem hat die Gesellschafterin Green City AG, München, zuletzt am 27. November 2018 eine Patronatserklärung für die Gesellschaft abgegeben, die bis zum 31. Dezember 2019 gültig war.

III. Chancen- und Risikobericht

1. Risikobericht

a) Risiko der Unterbrechung der Stromerzeugung, hydrologische Risiken

Die Einnahmen der Kraftwerksparkgesellschaften bestehen nahezu ausschließlich aus der Vergütung für den erzeugten Strom und sind insbesondere abhängig von der an den jeweiligen Netzbetreiber gelieferten Strommenge. Diese hängt maßgeblich von den Wetterbedingungen ab. Starke Schwankungen mit entsprechender Auswirkung auf die Menge des erzeugten Stroms sind möglich. Vermehrte Extremwetterlagen können zu einer Veränderung der zeitlichen Verteilung der Stromerzeugung führen und Schäden an den Stromerzeugungsanlagen verursachen.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als mittel ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten.

b) Stromerträge und gesetzliche Rahmenbedingungen

Sollte es im langjährigen Mittel zu einer Abweichung von der prognostizierten Jahresstromproduktion in den Projektgesellschaften kommen, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des KWP III und damit auf die Zahlung von Zins und Tilgung auf die emittierten Anleihen. Als Folgewirkung einer niedrigeren Stromproduktion wäre auch der angenommene Veräußerungserlös nach unten anzupassen.

Die Kalkulation der Stromerlöse der deutschen Projektgesellschaften basiert durchweg auf den gesetzlichen Grundlagen des deutschen EEG mit garantierten Vergütungssätzen. Trotz der Einnahmensicherheit kann es sein, dass die Gesetze sich nicht nur für die Zukunft, sondern auch für Bestandsanlagen ändern. Dies ist zwar unwahrscheinlich, kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Des Weiteren werden die Vergütungen nicht an die Inflation angeglichen.

Eine oder mehrere Änderungen rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen sowie eine gegenüber der Prognose abweichende Anwendung der bestehenden gesetzlichen Regelungen und Verwaltungsanweisungen könnten negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Projektgesellschaften und somit auf den KWP III haben. Diesbezügliche Änderungsabsichten sind aktuell seitens des Gesetzgebers nicht zu erkennen und zu erwarten.

Im Unterschied zum bundesdeutschen EEG-Tarifsystem hängt in Frankreich die Höhe der Einspeisevergütung nicht vom Einspeisezeitpunkt ab, sondern vom Zeitpunkt des rechtsgültigen Netzanschlussangebotes seitens ERDF (PTF – Proposition Technique et Financiere). Ab diesem Zeitpunkt hat der Projektentwickler 18 Monate Zeit, um das Projekt fertigzustellen und um die garantierte Einspeisevergütung für 20 Jahre zu erhalten. Die Arbeiten an der Kabeltrasse übernimmt danach ERDF selbst, was zu einer Verzögerung zwischen Fertigstellung der Anlage und Inbetriebnahme führen kann.

Dies hat jedoch keine Auswirkung auf die Dauer der garantierten Einspeisevergütung. Bei Überschreitung dieser Frist bleibt die garantierte Einspeisevergütungshöhe erhalten, es wird jedoch die Dauer der garantierten Einspeisevergütung gekürzt. Dabei gilt die Regel, dass ein Monat Verspätung in der Projektentwicklung drei Monate Verkürzung der Tariflaufzeit nach sich zieht.

Durch die vorliegenden Wasserrechte und die gesicherten Einspeiseerlöse in Italien nach Conto Energia (vergleichbar mit dem EEG in Deutschland) von 21,9 ct/kWh ergeben sich über 20 Jahre kalkulierbare Erträge für die Anlagen in Italien.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten.

c) Reduzierung der geplanten Veräußerungserlöse

Die Prognoserechnung unterstellt Veräußerungserlöse für die Projekte in geschätzter Höhe. Es besteht das Risiko, dass Energieanlagen vom KWP III oder Projektgesellschaften nicht veräußert oder zwar veräußert, die Veräußerungserlöse jedoch nicht oder nicht in der beabsichtigten Höhe oder zum beabsichtigten Zeitpunkt erzielt werden können. Auch könnte ein Erwerber der Energieanlagen Rechte, z. B. infolge von Mängeln der veräußerten Energieanlagen, insbesondere vertragliche oder gesetzliche Gewährleistungsrechte, geltend machen und ggf. gerichtlich durchsetzen und sich hieraus Zahlungsverpflichtungen des KWP III bzw. der betreffenden Projektgesellschaften ergeben. Diese Risiken können sich jeweils in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des KWP III auswirken. Eine Abweichung der tatsächlich realisierten Veräußerungserlöse der Projekte hätte damit auch Auswirkungen auf die Zahlung von Zins und Tilgung auf die emittierten Anleihetranchen A und B.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten.

d) Risiken in den Beteiligungsgesellschaften

Der KWP III hält Beteiligungen an verschiedenen Gesellschaften. Für den Fall, dass die Werthaltigkeit einer oder mehrerer dieser Beteiligungen ganz oder teilweise entfällt, kann sich dies in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des KWP III auswirken. Außerdem ist der KWP III auf Mittelrückflüsse aus den Projektgesellschaften angewiesen. Sollten Zahlungen ausbleiben, so kann sich dies ebenfalls in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des KWP III auswirken.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten.

e) Ausfall wichtiger Vertragspartner, z. B. Insolvenzrisiko

Sollten Vertragspartner des KWP III oder einer der Projekt- oder Beteiligungsgesellschaften mit ihren geschuldeten Leistungen, z. B. im Fall der Insolvenz, ausfallen, besteht das Risiko, neue Vertragspartner nicht oder nur zu schlechteren Konditionen verpflichten zu können. Ferner können bei Ausfall eines wichtigen Vertragspartners die von diesem ggf. zugesagten Garantie- oder Schadensersatzleistungen entfallen. Eine Insolvenz eines solchen Vertragspartners kann dazu führen, dass bereits erfolgte Anzahlungen verloren gehen. Die Insolvenz eines Energieversorgers oder Netzbetreibers kann ferner zu Unterbrechungen der Erlöszahlungen aus der Stromeinspeisung führen.

Dieses Insolvenz- und Ausfallrisiko bzgl. der Vertragspartner betrifft insbesondere auch die Vertragsbeziehungen des KWP III mit den mit ihm verbundenen Unternehmen. Sollte die Green City AG als Konzernmutter oder eine andere konzernzugehörige Gesellschaft nicht oder nicht mehr im notwendigen Umfang leistungsfähig sein und/oder durch Insolvenz ausfallen, würde dies aufgrund der Verflechtungen zwischen den mit dem KWP III verbundenen Unternehmen möglicherweise sämtliche geschlossenen Verträge zwischen dem KWP III und den mit ihm verbundenen Unternehmen betreffen.

In diesem Zusammenhang ist Folgendes hervorzuheben: Die Green City AG veräußert im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit regelmäßig Projektrechte an die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG, bei der sie indirekt die Komplementärstellung inne hat. Die Green City AG übernimmt für die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG zudem die Weiterentwicklung der Projektrechte. Die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG veräußert bei erfolgter Genehmigung eines Projekts das dazugehörige Projektrecht mit Aufschlag an eine zur Projektumsetzung gegründete Projektgesellschaft. Die Finanzierung der Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG stammt zum 31. Dezember 2017 unter anderem vom KWP III in Höhe von insgesamt TEUR 8.270. Sollten zukünftig keine oder nur unzureichende Projekte realisiert werden, können die Forderungen nicht oder nur teilweise zurückgeführt werden. Auch Verzögerungen in der Projektentwicklung können dazu führen, dass Forderungen nicht oder nur teilweise zurückgeführt werden können.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten.

f) Risiken aus Prospekthaftung

Der KWP III ist Prospektverantwortlicher für Inhaberschuldverschreibungen. Für den Fall, dass Gläubiger dieser Schuldverschreibungen hieraus Haftungsansprüche gegenüber dem KWP III geltend machen, kann sich dies in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des KWP III auswirken.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten.

g) Gesamtrisiko

Die auf Ebene der Stromerzeugung bestehenden Risiken können sich negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis der betroffenen Kraftwerksparkgesellschaften und damit auf die von dem KWP III erzielbaren Erträge sowie letztlich auf etwaige Ausschüttungen an die Anleger auswirken.

Der KWP III ist einem intensiven Wettbewerb ausgesetzt. Es besteht das Risiko, dass sich der KWP III im Wettbewerb nicht behaupten kann. Ein intensiver Wettbewerb kann auch zu höheren Kauf- und niedrigeren Verkaufspreisen führen. Dies kann sich auf die Zahlung von Zins und Tilgung auf die emittierten Anleihetranchen A und B auswirken.

2. Chancenbericht

Zu den oben angeführten Risiken existieren analog auch Chancen. So kann eine günstige Wetterentwicklung mit einem deutlich höheren Wind- oder Wasseraufkommen bzw. einer höheren Sonneneinstrahlung in den einzelnen Projektgesellschaften zu einer höheren Stromproduktion und damit zu einer verbesserten Ertragssituation führen. Entsprechend könnten an den KWP III höhere Ausschüttungen erfolgen und die Zahlungen von Zins und Tilgung auf die emittierten Anleihetranchen A und B absichern.

Etwaige Änderungen durch den Gesetzgeber könnten sich auch positiv auf den Betrieb der verschiedenen Anlagen in den Projektgesellschaften auswirken sowie zu einer Verminderung der bestehenden Kosten führen.

IV. Prognosebericht

Aufgrund der Art der eingegangenen Beteiligungen wird der KWP III keine Umsatzerlöse erzielen, sondern Einnahmen aus Zinszahlungen aus den gewährten Darlehen sowie Auszahlungen aus den Beteiligungsgesellschaften erhalten, die wiederum aufgeteilt sind in Gewinnanteile und Kapitalrückführungen. Der KWP III produziert selbst keinen Strom; die Stromproduktion findet auf Ebene der Projektgesellschaften statt.

Der KWP III hat seit dem 15. Februar 2016 bis zum 9. Februar 2018 festverzinsliche nachrangige Inhaberschuldverschreibungen der Tranche A und B angeboten. Auf die Tranche A entfielen rund EUR 36,2 Mio. und auf die Tranche B rund EUR 9,1 Mio. Die feste Verzinsung der Tranche A beträgt 4,00 %, die feste Verzinsung der Tranche B beträgt 5,00 %. Die Tranche A hat eine Laufzeit bis Ende 2026. Die Tranche B hat eine Laufzeit bis Ende 2036.

Der KWP III hat seit dem 14. März 2018 bis zum 13. März 2019 festverzinsliche nachrangige Inhaberschuldverschreibungen der Tranche C angeboten. Auf die Tranche C entfielen rund EUR 5,9 Mio. Tranche C hat eine Laufzeit bis zum 30. Dezember 2026 mit einer festen Verzinsung in Höhe von 3,50 % p. a. auf den Nennbetrag.

Aus freier Liquidität des KWP III werden plangemäß weitere Zinseinnahmen generiert. Für das Jahr 2018 wird laut vorläufigem Jahresabschluss mit einem negativen Ergebnis in Höhe von TEUR 425 gerechnet. Im Ergebnis 2018 enthalten sind Gewinne aus der Veräußerung der Anteile an der Green City Energy Windpark Bürgerwald GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 1.972. Für das Jahr 2019 wird mit einem negativen Ergebnis in Höhe von TEUR 1.434 gerechnet.

Für die Prognoserechnung wurden die Inbetriebnahme bzw. der planmäßige Betrieb seitens der Beteiligungsgesellschaften sowie die dauerhafte Vergabe von Darlehen für die Projektentwicklung unterstellt.

Im Zusammenhang mit der Corona-Krise werden keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit erwartet.

Grundsätzlich beurteilen wir trotz der bilanziellen Überschuldung die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens positiv.

 

München, 3. April 2020

Green City Energy Kraftwerke GmbH

Für die Komplementärin

Frank Wolf, Geschäftsführer

Jens Mühlhaus, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG, München:

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkungen zu keinen Einwendungen geführt:

Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2017 im Bilanzposten „Sonstige Vermögensgegenstände“ ein nachrangiges Darlehen in Höhe von TEUR 8.270 (Vorjahr: TEUR 2.980) sowie Zinsforderungen in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 0) gegen die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG, München, aus. Die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG, München, ist zum Stichtag 31. Dezember 2017 bilanziell überschuldet. Über die Werthaltigkeit dieses Darlehens und der Zinsforderungen gegen die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG, München, in Höhe von insgesamt TEUR 8.274 konnte im Rahmen der Prüfung auch durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit erlangt werden, sodass wir diesbezüglich keine abschließende Beurteilung abgeben können. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft insoweit fehlerhaft sind.

Bei der Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG, München, handelt es sich zudem um ein verbundenes Unternehmen. Insofern ist das Darlehen nicht im Posten „Sonstige Vermögensgegenstände“, sondern unter Berücksichtigung der vertraglichen Restlaufzeit im Posten „Ausleihungen an verbundene Unternehmen“ und die Zinsforderungen im Posten „Forderungen gegen verbundene Unternehmen“ auszuweisen. Die aus dem Darlehen resultierenden Zinserträge in Höhe von TEUR 422 (Vorjahr: TEUR 9) sind nicht im Posten „Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“, sondern im Posten „Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens“ auszuweisen. Es handelt sich zudem um Zinserträge mit verbundenen Unternehmen.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss mit den genannten Einschränkungen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Mit den genannten Einschränkungen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Ohne diese Beurteilung weiter einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass der Jahresabschluss der Gesellschaft ungeachtet der bilanziellen Überschuldung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt worden ist, da für die Verbindlichkeiten aus Anleihen Rangrücktrittserklärungen vorliegen. Zudem bestand zum Bilanzstichtag eine harte Patronatserklärung der Kommanditistin. Insgesamt wird daher aus Sicht der Geschäftsführung eine positive Fortbestehensprognose unterstellt.

 

München, 14. April 2020

PSP Peters Schönberger GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Oliver Münz, Wirtschaftsprüfer

Dr. Christian Eschner, Wirtschaftsprüfer

Eine Verwendung des Bestätigungsvermerks außerhalb des Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde mit Gesellschafterversammlung vom 21.04.2020 festgestellt.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Erklärung der Geschäftsführung gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG i.V.m. § 264 Abs. 2 Satz 3 bzw. 289 Abs. 1 Satz 5 HGB.

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG, München, vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.

 

München, 3. April 2020

Green City Energy Kraftwerke GmbH

Für die Komplementärin

Frank Wolf, Geschäftsführer

Jens Mühlhaus, Geschäftsführer

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