GORE German Office Real Estate AG – die Bilanz

GORE German Office Real Estate AG

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 78.292.651,34 14.729.820,38
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8.768,33 16.370,00
II. Finanzanlagen 78.283.883,01 14.713.450,38
B. Umlaufvermögen 624.282,41 1.442.528,59
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 620.552,42 1.113.918,67
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 24.170,89
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.729,99 328.609,92
C. Rechnungsabgrenzungsposten 299,55 300,98
Bilanzsumme, Summe Aktiva 78.917.233,30 16.172.649,95

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 69.569.511,87 14.443.534,29
I. gezeichnetes Kapital 37.525.000,00 15.050.000,00
II. Kapitalrücklage 33.712.500,00 0,00
III. Gewinnrücklagen 5.000,00 5.000,00
IV. Verlustvortrag 611.465,71 484.956,96
V. Jahresfehlbetrag 1.061.522,42 126.508,75
B. Rückstellungen 91.780,00 166.389,97
C. Verbindlichkeiten 9.255.941,43 1.562.725,69
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 9.255.941,43 1.562.725,69
Bilanzsumme, Summe Passiva 78.917.233,30 16.172.649,95

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Zur Identifikation der Gesellschaft:

Firmenname: GORE German Office Real Estate AG
Firmensitz: Frankfurt am Main
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main
Register-Nummer: HRB 117334

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der GORE German Office Real Estate AG, Firmensitz Frankfurt am Main, wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 267 ff. HGB) erstellt.

Der Jahresabschluss ist in EUR aufgestellt.

Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB Anwendung.

Die Gewinnermittlung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Vermögensgegenstände und Schulden der Gesellschaft sind einzeln unter Beachtung des Vorsichtsprinzips bewertet worden. Bei der Bilanzaufstellung vorhersehbare Risiken und Verluste wurden berücksichtigt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Die auf die vorhergehenden Jahresabschlüsse angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Forderungen oder Verbindlichkeiten in fremder Währung bestehen nicht.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

Sachanlagen wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten einschließlich
Nebenkosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Sachanlagen mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 netto wurden analog der steuerlichen Regelung der geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie sonstige Ausleihungen zum Nennwert

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages bewertet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

III. Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr 2020 wurden durch die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG 89,9 % der Geschäftsanteile der PREOS Immobilien GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main im Wege der Sacheinlage gegen Ausgabe von 22.475.000 neuer Aktien in die Gesellschaft eingebracht. Die handelsrechtlichen Anschaffungskosten wurden mit EUR 56.187.500 bewertet.

Auf die detaillierte Aufgliederung des Anlagevermögens und dessen Entwicklung wird gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 284 Abs. 3 HGB verzichtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Gesellschaft hat Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 187 (Vorjahr: TEUR 813).

Sämtliche Forderungen haben – wie im Vorjahr – eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Im Geschäftsjahr wurden Einzelwertberichtigungen auf sonstige Forderungen in Höhe von TEUR 237 (Vorjahr: TEUR 45) vorgenommen.

Eigenkapital

Die ordentliche Hauptversammlung hat am 14. Juli 2020 beschlossen das bestehende Grundkapital um EUR 22,475 Mio. unter Ausgabe von insgesamt 22,475 Mio. Stück neuen Aktien zum Ausgabebetrag von jeweils EUR 1,00 und im Gegenwert von EUR 8,00 je Aktie gegen Einbringung von 89,9 % der Geschäftsanteile an der PREOS Immobilien GmbH zu erhöhen (Sachkapitalerhöhung).

Die Erhöhung des Grundkapitals wurde am 17. August 2020 im Handelsregister eingetragen.

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt nunmehr TEUR 37.525 und ist in 37.525.000 Stückaktien, die auf Namen lauten, unterteilt. Unterschiedliche
Aktiengattungen sind nicht gebildet.

Die handelsrechtlichen Zugangsbewertung der Sacheinlage wurden anhand der Tauschgrundsätze mit den vorsichtig bewerteten Zeitwerten der erhaltenen Vermögensgegenstände festgelegt. Die Zeitwerte wurden hierbei mit EUR 4,00 je Stück mittels Drittvergleich bewertet. Der den Nennbetrag von EUR 1,00 übersteigende Betrag der Geschäftsanteile in Höhe von EUR 67,425 Mio. wurde in die Kapitalrücklage eingestellt.

Der Beschluss der Hauptversammlung vom 5. September 2019 über das genehmigtes Kapital 2019/​I sowie das bedingte Kapital 2019/​I wurde aufgehoben.

Bei den zum Stichtag ausgewiesenen Gewinnrücklagen handelt es sich um die gesetzliche Rücklage, welche aufgrund der Bestimmungen des AktG nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden darf.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben – wie im Vorjahr – eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten sind nicht gesichert durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte.

Die Gesellschaft hat Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 8.966 (Vorjahr: TEUR 817).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen belaufen sich im kommenden Jahr auf TEUR 4.

Haftungsverhältnisse

Die Gesellschaft hält Anteile an Grundstücksunternehmen, die zum Stichtag einen gemeinsamen Kreditvertrag mit einer Landesbank abgeschlossen haben. Die GORE German Office Real Estate AG hat in diesem Zusammenhang als Garantiegeber Haftungserklärungen abgegeben, die zum Stichtag mit TEUR 6.512 valutieren. Die Darlehen wurden im Februar 2021 von den Tochterunternehmen zurückgeführt.
Weiterhin haftet die Gesellschaft für Schulden von Tochtergesellschaften gegenüber einem Kreditgeber für bis TEUR 1.785. Die Darlehen valutieren zum Stichtag mit TEUR 1.700. Das Darlehen wurde durch die Tochtergesellschaft im April 2021 getilgt.
Tochtergesellschaften der GORE German Office Real Estate AG haben einen langfristigen Asset Management Vertrag mit der publity AG abgeschlossen. Sollten die Tochtergesellschaften Ihren Zahlungsverpflichtungen aus diesem Asset Management Vertrag nicht nachkommen, so haftet die Gesellschaft für diese Schulden. Der Vorstand schätzt das Risiko aus einer Inanspruchnahme mit Verweis auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tochtergesellschaften als gering ein.

IV. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte neben dem Vorstand keine Arbeitnehmer.

Vorstand

Herr Jörg Reinhardt, CEO ab 20. Februar 2019

Aufsichtsrat

Frank Schneider, Vorsitzender, Vorstand, ab 17. Juli 2019 bis 8. Juni 2020
Stephan Noetzel, Syndikusrechtsanwalt, ab 17. Juli 2019 bis 31. Dezember 2020

Hans-Dieter Sacher, Vorsitzender, Finanzvorstand ab 1. Juli 2020
Christoph Blacha, Rechtsanwalt, ab 17. Juli 2019
Frank Schneider, Vorstand, ab 29. Januar 2021

Konzern

Nach § 293 Abs. 1 HGB ist die GORE German Office Real Estate AG von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 290 HGB befreit. Soweit die PREOS Real Estate AG freiwillig oder gesetzlich einen Konzernabschluss aufstellt, wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss einbezogen. In Vorjahren wurde der Konzernabschluss auf www.preos.de unter Investor Relations veröffentlicht. Ein gesetzlich verpflichtend zu erstellender Konzernabschluss wäre zudem im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de abrufbar.

Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht

„Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die der Gesellschaft im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die genannten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen lagen im Geschäftsjahr 2020 nicht vor.“

Nachtragsbericht

Das Geschäftsjahr 2021 sieht der Vorstand von GORE German Office Real Estate AG aufgrund der unverändert bestehenden weltweiten Einschränkungen und Marktbedingungen vergleichbar anspruchsvoll bzw. herausfordernd wie 2020. Negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben sich bisher nach Bilanzstichtag jedoch nicht ergeben. Mit der GORE Bad Homburg, Hewlett-Packard-Straße 4 GmbH, der GORE Duisburg, Mühlheimer Straße 100 GmbH, der PREOS 8. Beteiligungsgesellschaft mbH und der PREOS 9. Beteiligungsgesellschaft mbH konnten vier Tochterunternehmen die von Ihnen gehaltenen Immobilien in 2021 erfolgreich veräußern.

Weitere Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung 2020

Es wird vorgeschlagen den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2020 auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Bilanzgewinn entsprechend § 158 Abs. 1 AktG ermittelt sich wie folgt:

           EUR                 EUR i. V.:
Verlust-/​Gewinnvortrag des Vorjahres –    611.465,71 –   484.956,96
Jahresüberschuss/​-fehlbetrag   – 1.061.522,42 –   126.508,75
Bilanzgewinn/​-verlust    – 1.672.988,13 –   611.465,71

Frankfurt am Main, 11. August 2021

–   gezeichnet   –
Jörg Reinhardt
Vorstand

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.08.2021 festgestellt.

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