Google Analytics Einigung mit Datenschützern

Der Internetkonzern Google und der hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar haben nach langwierigen Gesprächen eine Einigung zur Nutzung von Google Analytics erzielt.

Das Unternehmen teilte mit, die vereinbarten Regeln stellten sicher, dass Google Analytics „ab sofort ohne Beanstandung der deutschen Datenschutzbehörden eingesetzt werden kann“.Mit Google Analytics können Websitebetreiber Statistiken über ihre Besucher erstellen. Google erstellt dabei nur aggregierte, also keine einzelnen Nutzerdaten und stellt den Dienst kostenlos zur Verfügung. Bestimmte Daten werden dabei auch an das Unternehmen in den USA übermittelt.

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