Der mediale Ritterschlag für Mediziner darf bleiben – das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die FOCUS-„TOP-Mediziner“-Siegel eben doch kein Hokuspokus sind. Wer dachte, ein bronzefarbenes Logo mit dem Glanz redaktioneller Sympathie könne Patienten zu dummen Konsumenten machen, wurde eines Besseren belehrt. Die Siegel – so das Gericht – sind keine TÜV-Plakette, sondern Meinungsäußerung. Und Meinungen, das weiß jeder, können zwar fragwürdig sein, aber eben nicht automatisch irreführend.
Mit dieser Entscheidung bekam die Wettbewerbszentrale einen juristischen Dämpfer, der sich gewaschen hat. Ihr Vorwurf: Die Auszeichnungen seien ein Potemkinsches Dorf der Glaubwürdigkeit – Patientenmeinungen, Kollegenlob, ein bisschen Eigenwerbung der Ärzte – fertig ist der Superlativ. Das LG München I hatte das zunächst ähnlich gesehen. Das OLG aber sagt: Nein, so naiv ist das Publikum nicht. Jeder weiß doch, dass „TOP“ heute auch der Burger bei der Tanke sein kann.
Das Urteil ist ein Freifahrtschein für all jene, die mit medialem Applaus ihr Schaufenster dekorieren wollen – solange klar ist, dass es sich um redaktionelle Einschätzungen handelt. Eine „Prüfung“ im technischen Sinne? Nie behauptet! Stattdessen ein bunter Strauß aus Kriterien wie Titeln, Patientenlob und Forscherfleiß. Transparent dargelegt, öffentlich abrufbar – also bitte: Wo ist der Skandal?
Interessant dabei: Während Verbraucherschützer um Objektivität bettelten, stellt das OLG trocken fest, dass gerade die subjektive Einordnung das Wesen solcher Siegel ist. Und dass der mündige Patient sehr wohl zwischen klinischer Studienlage und FOCUS-Gütesiegel differenzieren kann – oder soll.
Unterm Strich: Ein Sieg für die Meinungsfreiheit, für PR-Strategen und für all jene Ärzte, die nun mit glänzenden Logos auf ihrer Webseite posieren dürfen – ohne juristisches Stirnrunzeln. Und für die Patientinnen und Patienten? Für die bleibt immerhin der Trost, dass nicht jedes goldene Siegel ein Garant für heilende Hände ist – aber vielleicht für gutes Marketing.
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