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Goldmann & Reiter- Warnung der FMA

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Goldmann & Reiter

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 30. Juni 2017 teilt die FMA daher mit, dass

Goldmann & Reiter
mit angeblichem Sitz in

12 Primrose Street
EC2A 2HS London
Vereinigtes Königreich

sowie

Stauffacherstrasse 5
8004 Zürich
Schweiz

Tel: +44 20 3129 1436, +44 20 3129 4915
Fax: +44 20 7681 3842

Email: info@goldmann-reiter.com, backoffice@goldmann-reiter.com
Internet: www.goldmann-reiter.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

 

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