Golden Gate GmbH Leipzig-Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet

So kann man es der aktuellen im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz entnehmen. Es ist die 2015er Bilanz, in der das Unternehmen für die Zukunft eine positive Fortführung prognostiziert. Die 2016er Bilanz, die mehr Aufschluss darüber geben könnte, ob das Unternehmen auf einem guten „Entschuldungsweg“ ist, wurde bis heute nicht hinterlegt. Hier sollte das Unternehmen schnellstmöglich handeln und die 2016-Bilanz hinterlegen.  Golden Gate Leipzig GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

BILANZ

AKTIVA

Gesamtjahr/Stand

31.12.2015
Euro

Vorjahr

31.12.2014
Euro

A. Anlagevermögen

6.249.137,00

6.836.006,00

I. Sachanlagen

6.249.137,00

6.836.006,00

B. Umlaufvermögen

1.836.670,33

2.290.077,39

I. Vorräte

781.996,46

1.014.719,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

976.609,51

1.044.337,88

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

78.064,36

231.020,51

C. Rechnungsabgrenzungsposten

37.011,82

31.227,24

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

262.931,20

0,00

Summe Aktiva

8.385.750,35

9.157.310,63

PASSIVA

Gesamtjahr/Stand

31.12.2015
Euro

Vorjahr

31.12.2014
Euro

A. Eigenkapital

0,00

19.347,98

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

7.819.441,80

7.500.000,00

III. Verlustvortrag

-7.505.652,02

-6.855.456,03

IV. Jahresfehlbetrag

-601.720,98

-650.195,99

V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

262.931,20

0,00

B. Rückstellungen

11.800,00

322.724,60

C. Verbindlichkeiten

8.373.306,57

8.815.238,05

D. Rechnungsabgrenzungsposten

643,78

0,00

Summe Passiva

8.385.750,35

9.157.310,63

ANHANG

GOLDEN GATE LEIPZIG GMBH, MÜNCHEN

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 274a, § 276 und § 288 HGB bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hat die Gesellschaft teilweise Gebrauch gemacht.

Die Gewinn‑ und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wurde die Bilanz um die Posten Forderungen gegen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erweitert.

Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Die Gesellschaft geht von der Abwendung der Überschuldung in naher Zukunft aus und hat daher den Jahresabschluss unter Fortführungsgesichtspunkten aufgestellt. Seit dem 31. Dezember 2012 bestand zudem zu Gunsten der Gesellschaft ein qualifizierter Rangrücktritt für alle seitens der Golden Gate GmbH i. I. ausgereichten Gesellschafterdarlehen inklusive aufgelaufener und zukünftiger Zinsen hieraus. Mit Vereinbarung vom 12. Mai 2015 wurde diese Rangrücktrittsvereinbarung neu gefasst. Aufgrund der Insolvenz der Golden Gate GmbH i. I. und vor dem Hintergrund der planmäßigen wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft wurde in enger Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter der Golden Gate GmbH i. I. ab Anfang 2015 eine neue Rangrücktrittsvereinbarung verhandelt und schließlich am 12. Mai 2015 formwirksam abgeschlossen. Vom neuen Rangrücktritt umfasst sind alle bis zum 02. Oktober 2014 gewährten Gesellschafterdarlehen inklusive der aufgelaufenen und zukünftigen Zinsen hieraus. Aufgrund der zwischenzeitlichen Insolvenz der Golden Gate GmbH wurde die Insolvenzmasse bei Abschluss dieser Vereinbarung vom zuständigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Axel Bierbach vertreten.

Es handelt sich hierbei um einen geänderten Jahresabschluss. Die Änderungen betreffen die Forderungen gegen Gesellschafter sowie die sonstigen Verbindlichkeiten. Aufgrund des Treuhandvertrages der Muttergesellschaft ‑ Golden Gate GmbH, München – besteht für die Golden Gate Leipzig GmbH eine Verbindlichkeit gegenüber dem Vertragspartner der Muttergesellschaft, die wiederum als Forderung gegen die Muttergesellschaft darzustellen ist. Da es sich hierbei nicht um gleichartige Forderungen und Verbindlichkeiten handelt, besteht ein Saldierungsverbot.

2. Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern) aufgestellt.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden maßgebend.

Im Jahresabschluss sind die Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden der §§ 246 ‑ 256 HGB beachtet worden. Es sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen saldiert. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Sachanlagen werden zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungs‑ oder Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Vermögensgegenstände des beweglichen Sachanlagevermögens, deren Anschaffungs‑ oder Herstellungskosten für den einzelnen Vermögensgegenstand (ohne Umsatzsteuer) bis zu EUR 410,00 betragen, werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftgüter bis EUR 150,00 werden im Zugangsjahr als sofortiger Aufwand behandelt.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Der Wert des medizinischen Inventars hängt wesentlich von dem konkreten Erwerbs‑ und Nutzungsinteresse des zukünftigen Eigentümers der Liegenschaft ab. Die bisher geführten Veräußerungsgespräche zeigen, dass Erwerbsinteressenten je nach für die Liegenschaft angestrebtem Nutzungskonzept unterschiedliche Vorstellungen hinsichtlich der zukünftigen Verwendung des medizinischen Inventars und seiner Bewertung haben. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass der heutige Buchwert des medizinischen Inventars im Zuge eines Verkaufs der Liegenschaft wertberichtigt werden muss.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten; sie sind in der Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sämtliche ausgewiesene Rückstellungen haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Eine Abzinsung sowie die Berücksichtigung von Preis‑ und Kostensteigerungen waren daher nicht erforderlich.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

3. Erläuterung zur Bilanz

Allgemein

Die Bilanz ist gemäß § 266 Abs.1 HGB in Kontoform aufgestellt, wobei die entsprechenden Gliederungsvorschriften beachtet werden.

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter der Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Zusammenhang mit dem Anlagespiegel dargestellt.

Mit notariellem Kaufvertrag vom 31. März 2009 wurde das Bundeswehrkrankenhaus Leipzig sowie mit Vertrag vom 30. November 2009 die gesamte medizinische Einrichtung jeweils in einem Gesamtpaket erworben.

Die in Zusammenhang mit dem Erwerb des Bundeswehrkrankenhauses Leipzig aktivierten Gebäude werden mit einer geschätzten Nutzungsdauer von 33 Jahren und einer Abschreibung von 3,0 % p. a. angesetzt. Für das bewegliche Anlagevermögen der Bereiche „Liegenschaftsgerät“ und „Medizintechnik“ wurden durchschnittliche Nutzungsdauern von bis zu 10 Jahren angesetzt; bei der Schätzung der Nutzungsdauern wurde berücksichtigt, dass es sich bei den erworbenen Anlagegütern im Wesentlichen um gebrauchte Gegenstände handelte.
Verbindlichkeiten

Restlaufzeit

bis 1 Jahr

Resstlaufzeit

bis 1 Jahr

Restlaufzeit

> 5 Jahre

Restlaufzeit

> 5 Jahre

31.12.2015

TEUR

31.12.2014

TEUR

31.12.2015

TEUR

31.12.2014

TEUR

Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitut

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis‑tungen

83

118

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter

7.686

7.838

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

235

220

Sonstige Verbindlichkeiten

370

639

davon aus Steuern

(4)

(24)

(‑)

(‑)

8.374

8.815

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ausschließlich sonstige Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern resultieren aus den ausgegebenen Darlehen, ihrer Verzinsung und sonstigen Verrechnungen.

4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse

Die Golden Gate Leipzig GmbH hat sich für eine Nachzahlung zum Kauf des Krankenhauses gegenüber der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, für den Fall, dass die Stadt Leipzig innerhalb von 15 Jahren nach Vertragsabschluss (31. März 2009) für das Grundstück des Krankenhauses im Ganzen oder für Teile eine nach Art höhere Nutzungsmöglichkeit als die gewerbliche Nutzung eröffnet und die Berichtsgesellschaft diese höherwertige Nutzungsmöglichkeit realisiert. Aus diesem Haftungsverhältnis ergibt sich kein Risiko für die Gesellschaft, da die Golden Gate Leipzig GmbH auch bei der Möglichkeit einer der Art nach höheren Nutzung eine Wahlmöglichkeit hat, diese in Anspruch zu nehmen.

Die Golden Gate Leipzig GmbH hat zur Besicherung einer von ihrer Muttergesellschaft der Golden Gate AG begebenen Unternehmensanleihe im Gesamtwert von TEUR 30.000 sechs Eigentümerbriefgrundschulden in Höhe von jeweils TEUR 5.000 also in der Gesamthöhe von TEUR 30.000 auf das in ihrem Eigentum stehende Grundstück Bahnhofstraße 86 in 04158 Leipzig bestellen lassen und im Grundbuch von Wiederitzsch Blatt 365 eingetragen. Hierbei handelt es sich um fünf erstrangige, untereinander gleichrangige und nicht vollstreckbare Briefgrundschulden in Höhe von jeweils TEUR 5.000 und eine zweitrangige vollstreckbare Briefgrundschuld in Höhe von TEUR 5.000. Diese Eigentümerbriefgrundschulden sind gemäß Treuhandvertrag dann an den Treuhänder Mayrhofer + Partner Partnergesellschaft abzutreten. Die Grundschuldbriefe sind an den Treuhänder auszuhändigen, der den Empfang bestätigt. Der Treuhänder wird im Außenverhältnis Inhaber des dinglichen Sicherungsrechts, verwaltet dieses im Innenverhältnis jedoch ausschließlich für die Anleihegläubiger.

5. Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Dr. Hans Volkert Volckens, Rechtsanwalt, Straßlach‑Dingharting

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Gewinnverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Golden Gate Leipzig GmbH

Leipzig, den 10. Februar 2017

Dr. Rupert Doehner

Leipzig, den 10. Februar 2017

gez. Dr. Rupert Doehner

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19.05.2017

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