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Gold Wegner:gibt es das in einem Kommentar benannte Strafverfahren?

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Wenn es das Strafverfahren wirklich gobt, dann hat Gold Wegner ein ganz neues Problem. Bisher waren das eigentliche Problem von Giold Wegner die Kommentare im Internet.

Nun, damit hatte Gold Wegner gelernt mit zu leben, sieht den ein oder anderen Kommentar vielleicht auch als „werbewirksam“ an, könnte man meinen.Ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen Gold Wegner,dann könnten immer mehr Kunden vor einem Kauf bei Gold Wegner zurückschrecken.In diesem Falle dann auch „verständlich“ aus unserer Sicht.Warum herr Wegner es soweit kommen lässt, das wissen wir nicht.

5 Kommentare

  • Hallo Silberadler,
    schade, dass man nicht direkt in Kontakt treten kann. Mir geht es ähnlich und ich werde über meinen Anwalt ebenfalls Strafanzeige stellen. Nur schade, das ich nicht weiß, unter welchem Aktenzeichen Dein Vorgang läuft, dann könnte man sich darauf bezihen.

  • Besser Sie wenden sich mit einer Strafanzeige auch an die Staatsanwaltschaft in Lübeck und klagen beim Landgericht Lübeck auf Lieferung oder Rückzahlung. Das habe ich auch gemacht, so wie wohl schon einige andere mehr. Der Polizei in Neustadt i. H. ist Herr Wegner auch „bestens“ bekannt. Je mehr Leute ihn dort anzeigen, umso besser.

  • Seit Gestern sieht es so aus als es dieses Geschäft überhaupt nicht
    mehr existiert.
    Werde auch Anzeige wegen Verdacht auf Betrug (in München)einreichen.
    Wer weiss…vielleicht hat sich der Mann verspekuliert mit Termin
    Geschäfte?

  • Auftragsbestätigung am 13.01.2012 erhalten. Geld überwiesen. Miserable Kommunikation: Am Telefon nur Call-Center oder Anrufbeantworter. Herr Wegner betreibt seinen Shop ganz alleine (!). Das ganze Geschäftsgebaren ist absolut nicht vertrauenserweckend. Ware bis 05.03.2012 nicht erhalten. Deshalb Anzeige erstattet. Mal sehen, was mir mitgeteilt wird
    Mein Tip: Niemals bei Gold-Wegner kaufen!

  • Die Staatsanwaltschaft Lübeck hat das Strafverfahren in meinem Fall vorläufig eingestellt, da in einem anderen eine Fall *erheblich* höhere Strafe im Falle der Verurteilung erfolgen würde. Sollte keine oder nur geringfügige Verurteilung erfolgen so wird ‚mein‘ Verfahren weiterfgeführt.
    D.h. es ist mindestens ein Verfahren anhängig welches bei nachegwiesener Schuld und Urteil des LG Lübeck den Herrn Wegner dann verurteilen wird.Dies entnehme ich dser Information der Staatsanwaltschaft Lübeck
    Ich gehe davon aus dass andere geschädigte des Herrn Wegner , die ebenfalls Stafanzeige gestellt haben, in Abhäbgikeit von der Schadenshöhe ein ähnliches Schreiben erhalten werden.

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