Die TGI AG aus Vaduz präsentiert sich auf ihrer neuen Internetseite selbstbewusst. „Gold mit Rabatt. Nur bei TGI.“ lautet die zentrale Werbebotschaft. Kunden sollen Feingold mit einem Preisnachlass von sieben Prozent erwerben können. Zusätzlich wird ein Modell mit längerer Lieferzeit beworben, bei dem sogar weitere Rabatte möglich sein sollen.
Auf den ersten Blick klingt das attraktiv. Auf den zweiten Blick bleiben jedoch zahlreiche Fragen offen.
Das Versprechen: Gold günstiger als der Markt
TGI wirbt damit, LBMA-zertifizierte Goldbarren mit einem Feingehalt von 999,9 und Größen zwischen einem Gramm und einem Kilogramm anzubieten.
Dabei wird ein sofortiger Preisnachlass von sieben Prozent auf den Kaufpreis in Aussicht gestellt. Wer beispielsweise einen Kilobarren erwerben möchte, soll laut Website statt rund 120.962 Euro lediglich rund 112.495 Euro bezahlen.
Für Anleger klingt das zunächst verlockend. Schließlich ist physisches Gold normalerweise ein Produkt mit vergleichsweise geringen Margen. Händler verdienen meist an Aufschlägen auf den Edelmetallpreis und nicht durch großzügige Rabatte.
Genau hier beginnt die zentrale Frage: Wie kann ein Anbieter dauerhaft Gold unter den marktüblichen Preisen verkaufen?
Das Liefermodell verdient besondere Aufmerksamkeit
Besonders interessant ist die Darstellung der Lieferzeiten.
Als „Sofortlieferung“ bezeichnet TGI einen Versand innerhalb von bis zu acht Wochen. Bereits dieser Zeitraum liegt deutlich über dem, was viele etablierte Edelmetallhändler bei lagernder Ware anbieten.
Noch auffälliger ist jedoch das zweite Modell.
Dort wird eine Lieferung nach 36 Monaten beworben. Während dieser Wartezeit sollen Kunden einen zusätzlichen Rabatt von zwei Prozent pro Monat erhalten. Gleichzeitig wird ein „Treuerabatt“ von insgesamt 36 Prozent nach Ablauf der Wartezeit erwähnt.
Allerdings findet sich auf der Website der Hinweis:
„*Produkt in Deutschland nicht verfügbar.“
Damit scheint dieses Modell nach aktuellem Stand nicht für deutsche Kunden angeboten zu werden.
Transparenz bleibt ein entscheidender Punkt
Positiv hervorzuheben ist, dass TGI inzwischen deutlicher auf bestimmte Rahmenbedingungen hinweist als in früheren Werbedarstellungen.
Dennoch bleiben wesentliche Informationen offen.
So wird auf der Startseite beispielsweise nicht unmittelbar erklärt:
- Wie die Rabatte wirtschaftlich finanziert werden.
- Ob das Gold bereits eingelagert ist oder erst künftig beschafft wird.
- Welche vertraglichen Sicherheiten Käufer besitzen.
- Wie Kundengelder bis zur Auslieferung verwaltet werden.
- Welche regulatorischen Genehmigungen für die jeweiligen Vertriebsmodelle vorliegen.
Gerade bei Produkten mit langen Lieferfristen sind solche Informationen für Anleger von erheblicher Bedeutung.
Der Hinweis auf den Musterbarren
Bemerkenswert ist zudem ein eher unscheinbarer Satz am Ende der Seite:
„Bei diesem Produkt (TGI Goldbarren) handelt es sich um eine visuelle Beispielabbildung; es ist nicht im Handel erhältlich.“
Das bedeutet, dass der dargestellte Goldbarren lediglich Symbolcharakter besitzt und nicht dem tatsächlich ausgelieferten Produkt entsprechen muss.
Dies ist rechtlich nicht ungewöhnlich, zeigt aber, dass Anleger die tatsächlichen Lieferbedingungen und Produktspezifikationen genau prüfen sollten.
Die regulatorische Perspektive
Besonders spannend dürfte die Frage sein, wie die verschiedenen Modelle regulatorisch einzuordnen sind.
Ein klassischer Verkauf von physischem Gold gegen sofortige Lieferung fällt grundsätzlich nicht unter das deutsche Vermögensanlagengesetz.
Anders kann die Bewertung ausfallen, wenn Kaufpreiszahlungen lange vor einer tatsächlichen Lieferung erfolgen, zusätzliche Vergünstigungen versprochen werden oder wirtschaftlich betrachtet Finanzierungsstrukturen entstehen.
Ob hierfür Prospektpflichten, Erlaubnispflichten oder andere regulatorische Anforderungen bestehen, hängt immer von der konkreten Vertragsgestaltung ab. Eine abschließende Beurteilung ist ohne Einsicht in sämtliche Vertragsunterlagen nicht möglich.
Fazit
Die neue TGI-Website wirkt moderner und strukturierter als frühere Auftritte des Unternehmens. Das Angebot wird klarer präsentiert und zentrale Produktmerkmale sind auf den ersten Blick erkennbar.
Gleichzeitig bleiben die entscheidenden Fragen dieselben wie bei jedem außergewöhnlichen Angebot am Kapitalmarkt:
Warum wird Gold deutlich unter Marktpreis angeboten? Wie wird das Modell wirtschaftlich getragen? Welche Sicherheiten bestehen für Kunden? Und welche regulatorischen Vorgaben gelten für die einzelnen Vertriebsmodelle?
Solange diese Fragen nicht umfassend und nachvollziehbar beantwortet sind, sollten Interessenten die Angebote sorgfältig prüfen und sich nicht allein von hohen Rabatten oder attraktiven Preisversprechen leiten lassen. Gerade bei Edelmetallen gilt ein alter Grundsatz: Nicht nur der Goldpreis zählt – entscheidend sind auch die Vertragsbedingungen hinter dem Angebot.
Diese Nebelkerzenwerferei der TGI ist inzwischen so was von durchschaubar. Jedesmal wenn die wichtigen Fragen für die Investoren dringlicher werden, wird wieder irgend ein anderes Fass aufgemacht von denm sich die Zahltrottel ablenken lassen. Mit einem Gedächtnis wie eien Eintagsfliege…….
Mal gespannt was man so von der DTM am Lausitzring und der Stimmung am TGI- Stand hört. Wieder nur Jubelperser und Gläubige? Oder auch mal kritischere Nachfragen?
Ein kritischer Influencer wurde ja eingeladen zur Interview. Mal schauen was der dann zu vermelden hat.
Meine Hoffnungen ruhen eher auf den Behörden, sind die Einzigen die wirkliche Einsicht in Unterlagen durchsetzen können. Da wird auch kein Gutachten ohne mutmaßlichen Eigentumsnachweis ausreichen.
DER STANDARD und der KURIER berichten ja, dass sich in diversen Foren die Anleger Sorgen um ihre Goldkäufe machen würden und dort wild diskutiert werde. Ich finde keine solchen Foren. Kennt von Euch jemand welche?
Links zu den beiden von dir zitierten Artikel:
https://kurier.at/wirtschaft/unruhe-unter-tgi-anlegern-nach-hausdurchsuchung-in-liechtenstein/403170305
https://www.derstandard.at/story/3000000327949/unruhe-unter-tgi-anlegern-nach-hausdurchsuchung-in-liechtenstein
Immerhin 117 Tage die die CONGENIA AUDIT ANSTALT Revisionsstelle für die TGI war. Gefühlt länger als so mancher Geschäftsführer.
Nachdem die CONGENIA AUDIT ANSTALT nicht mehr als Revisionsstelle für die TGI tätig ist, fragt sich: Wer tut sich das jetzt an? Kann jemand gezwungen werden als Revisionsstelle für jemanden anderen zu arbeiten? Was passiert wenn sich niemand findet? Droht dann wieder die Liquidation der TGI wie schon im Frühjahr?
Bin jetzt kein Experte für liechtensteinisches Recht und kann nur sagen, wie es in Österreich wäre.
Da kann keiner zur Durchführung einer Revision gezwungen werden. (à la „Pflichtverteidiger“/“Verfahrenshilfe“).
Wenn man keine testierte Bilanz vorlegt, kriegt man erstmal mehrere Runden Zwangsstrafen. Irgendwann wird dann die Gesellschaft aus dem Register gelöscht – aber erst nach ca. 1,5 Jahren nach Fälligkeit. Theoretisch „sofern das Vorhandensein von Vermögen nicht offensichtlich ist“, wobei das nach meiner Erfahrung aber nicht wirklich geprüft wird.
Aber anscheinend geht das in Liechtenstein ja schneller. Da war gerüchteweise die TGI ja schon kurz vor der Löschung.
Ist aber nicht alles gleich – in Österreich steht zB der Wirtschaftsprüfer nicht namentlich im Firmenbuch.
Aber ein: „Wenn keiner für Dich die Revisionsstelle machen möchte, dann liquidieren wir Dich“, finde ich aber auch seltsam. Das war in NEWS wo das mit der Liquidation drin stand.
„News-Recherchen fördern weitere bemerkenswerte Vorgänge zutage. So wollte das Amt für Justiz, eine dem liechtensteinischen Justizministerium untergeordnete Behörde, die TGI AG im Jänner 2026 liquidieren. Der banale Grund: Die fehlende Eintragung einer gesetzlich erforderlichen Revisionsstelle im Liechtensteiner Handelsregister. Das wurde vonseiten der TGI später nachgeholt. Die drohende Liquidation damit abgewendet.“
https://www.news.at/wirtschaft/die-kalteneggers-tgi-gold-rp1
So wie man sich mit den Bilanzen „windet“, diese weder einreicht noch einem Wirtschaftsprüfer zum Testat vorlegt, lässt nichts Gutes erahnen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit das sich kein Wirtschaftsprüfer findet, der die Bilanz testiert, zB. weil diese zu viele „Unregelmäßigkeiten“, exorbitante Privatentnahmen, oder, oder, oder aufweist.
Wenn ich das richtig gelesen habe besteht bei Unregelmässigkeiten, für die Revisionsstelle in Liechtenstein, die Pflicht die Behörden zu informieren.
Die Privatentnahmen wären dem relativ wurscht, wenn sie entsprechend verbucht sind. Er prüft die Richtigkeit und wertet nicht moralisch. Er kann auch eine Bilanz mit 100 Mio negativem Eigenkapital für richtig befinden.
Ich glaube eher, die wollen die Kaaszettel von Baki Wahsh, dass er eh tonnenweise Gold der TGI hätte bzw. wüsste, wo es liegt, nicht als ausreichend ansehen….
KI: „In der Praxis bedeutet das:
Wenn eine Revisionsstelle bei ihrer Arbeit feststellt:
ungewöhnliche Geldflüsse
fehlende wirtschaftliche Substanz
Hinweise auf Betrug/Geldwäsche
dann hat sie nicht die Option, das zu ignorieren“
Nicht wenn du dadurch das Unternehmen in Schieflage bringst.
Aber auch Eigentumsnachweise des Goldes wie du schreibst, oder Investitionen die ins nirgendwo führen „Stichwort Geldwäsche“ wie es die Behörde formuliert. Auch die Wirtschaftsprüfer lesen Zeitung und haben kurze Leitungen zu FMA und Co.
Ist aber reine Spekulation, das einiges im Argen liegt ist hingegen nicht von der Hand zu weisen, den das die Revisionsstelle schon nach 3 Monaten wieder obsolet ist …
Geldwäsche ist sowieso ein Spezialfall, da gilt nicht mal die Verschwiegenheitspflicht. Das muss man melden. (Wobei wegen Überlastung der Staatsanwaltschaften dann meistens eingestellt wird…..)
Betrug wird höchstwahrscheinlich nicht als solcher in der Buchhaltung ausgewiesen sein, daher schließt sich formale Richtigkeit und Betrug in den meisten Fällen von selbst aus.
Während bei „fehlende wirtschaftliche Substanz“ widerspreche ich der KI.
Wenn das so in der Bilanz drinsteht mit negativem Eigenkapital und nicht bestritten wird, dass eine wirtschaftliche Überschuldung vorliegt, dann könnte man das so testieren. Kommt wohl eher selten vor, dass das einer will.
Übrigens, jedenfalls nach deutschem und österreichischen Recht, ist formaliter sogar das Prüfungsergebnis egal. Man muss nur prüfen lassen – wenn der Prüfer drunterschreibt, dass das seiner Meinung nach hinten und vorne nicht stimmt und das Unternehmen sein Vermögen nicht nachweisen konnte, ist das auch ein Testat. Wenn dann die Geellschafterversammlung sagt „ja, passt so“, reicht das rechtlich aus.
(Hab‘ mal in der Wirtschaftsprüfung gearbeitet, wenn auch nicht als vereidigter Wirtschaftsprüfer, sondern nur in der Hierarchiestufe darunter, aber weiß schon ein bisschen, von was ich rede.)
@urs Du verwechselst konsequent eine österreichische Buchprüfungsfirma mit einer liechtensteinischen Revisionsstelle.
Schauen wir´s uns an:
Schon die zweite Revisionsstelle verabschiedet sich von der TGI – was das bedeutet
Ein Blick ins liechtensteinische Handelsregister (über North Data abrufbar) zeigt einen Vorgang, der mehr ist als eine Randnotiz: Am 18.06.2026 ist vermerkt „Nicht mehr Revisionsstelle: CONGENIA AUDIT ANSTALT“. Das Auffällige daran ist nicht der einzelne Abgang, sondern das Muster dahinter.
Der zeitliche Ablauf
Bis 22.11.2024 war die BDO (Liechtenstein) AG Revisionsstelle – eine der großen, renommierten internationalen Prüfungsgesellschaften. Sie ist ausgeschieden.
Am 13.03.2026 wurde die CONGENIA AUDIT ANSTALT neu als Revisionsstelle eingetragen.
Am 18.06.2026 – nach nur rund drei Monaten – ist auch CONGENIA schon wieder raus.
Innerhalb dieses Zeitraums ist die TGI also bereits ihre zweite Revisionsstelle losgeworden, die zweite mitten in der heißen Phase mit FMA-Verfügung, Hausdurchsuchung und Strafermittlungen.
Was eine Revisionsstelle überhaupt ist
Eine liechtensteinische AG muss von Gesetzes wegen eine Revisionsstelle haben – das ist der zwingend vorgeschriebene Abschlussprüfer, der den Jahresabschluss prüft. Das ist keine Kür, sondern Pflicht. Ohne Revisionsstelle fehlt der Gesellschaft ein gesetzlich vorgeschriebenes Organ.
Was der Wegfall bedeutet
Es entsteht ein gesetzeswidriger Zustand, der behoben werden muss. Die TGI muss zeitnah eine neue Revisionsstelle bestellen. Gelingt das dauerhaft nicht, kann das bis zu einem Eingreifen des Registergerichts führen – im Extremfall bis zur amtswegigen Auflösung wegen Organisationsmangels. So weit ist es nicht, aber das ist der Hintergrund, warum so ein Zustand nicht folgenlos bleibt.
Viel wichtiger praktisch: Ohne Revisionsstelle kann kein Jahresabschluss ordnungsgemäß geprüft und testiert werden. Und das trifft genau den wunden Punkt – Aufsicht und Kritiker verlangen seit Monaten exakt das, was nur eine Revisionsstelle liefern kann: einen geprüften, testierten Nachweis über Vermögen, Goldbestände und Mittelflüsse. Ist keine Prüfgesellschaft mehr da, kann dieser Nachweis schlicht nicht erbracht werden. (Der jüngste im Register hinterlegte Jahresabschluss ist ohnehin der zum 31.12.2023.)
Warum der doppelte Abgang aufhorchen lässt
Ein einzelner Prüferwechsel ist unverdächtig – das passiert aus vielen Gründen (Kosten, Neuausschreibung). Auffällig ist das Muster: erst zieht sich BDO zurück, dann legt der Nachfolger nach nur einem Quartal das Mandat nieder. Wenn ein Abschlussprüfer ein Mandat kurz nach Antritt niederlegt, ist das in der Wirtschaftsprüfung oft ein Warnsignal – Prüfer trennen sich etwa, wenn sie Zweifel an der Verlässlichkeit der Angaben, an der Werthaltigkeit von Aktiva oder an der Fortführungsfähigkeit haben, oder Reputations- und Haftungsrisiken meiden wollen.
Was ich dabei fairerweise dazusage
Die Gründe sind nicht öffentlich – das Register zeigt das „dass“, nicht das „warum“. Es kann auch banale Erklärungen geben: Honorarstreit, Kapazität, oder ein Prüfer, der bei einem Unternehmen unter laufenden Ermittlungen kein Mandat führen will, ganz unabhängig von der Substanz. Eine Mandatsniederlegung ist kein Schuldbeweis und sagt nichts über die strafrechtlichen Vorwürfe aus. Aber sie verschärft das praktische Kernproblem: Solange keine Revisionsstelle da ist, gibt es niemanden, der die von allen Seiten geforderten testierten Zahlen liefern könnte.
Worauf ich jetzt achten würde
Ob und wie schnell eine dritte Revisionsstelle eingetragen wird – und vor allem wer. Eine renommierte Gesellschaft wäre ein gutes Zeichen, eine kleine, unbekannte Anstalt ein eher mageres. Das ist der nächste aussagekräftige Indikator.
Das ist meine persönliche Einordnung öffentlich einsehbarer Registerdaten, keine Anlage- oder Rechtsberatung. Für die TGI gilt die Unschuldsvermutung.
Gold hat in den letzten 4 Wochen etwa 8% an Wert verloren.
Interessant, wenn TGI 7% Rabatt und Lieferung in bis zu 8 Wochen anbietet.
Dann zahlt man unter Umständen ja nur noch 1% drauf.
Ein grandioses Konzept von der TGI AG. :-)
Der Bursch muss ja mit einer neuen Idee damit er Geld in Kasse bekommt, denn Leben ala Helmut ist Teuer. Was sagte Helmut immer Was kostet die Welt ich bezahl das mit gek….Geld. Helmut gehört in den Knast sonst nichts
+1
Fischbrötchen, dieser Name wurde gestern im Chat mehrmals erwähnt und gehört dem Journalisten aus Leipzig. 🤣🤪
Anmerkung der Redaktion: Sie sollten dieses Wochenende kein Lotto tippen. Sie würden völlig danben liegen. Mit Verlaub einmal eine solche Märchstunde vor Monaten hat uns gereicht. Da kann man in der Zeit bessere Arbeit machen, aber das verstehen Sie ja sicherlich nicht-
Es ist klar, dass Sie dies nicht glauben. Stand aber mehrfach im Chat. Vielleicht kann dies jemand bestätigen. 😁 Danke.
Anmerkung der Redaktion: Glauben heißt nicht wissen. Gestern war mein Geburtstag und da hatte ich das Haus voller Gäste, insofern sicherlich Null Interesse mir eine solchen Märchenstunde anzutun. Sie können mein Geburtsdatum gerne nachprüfen, denn ich kann meine Aussagen immer belegen. Ihnen einen schönen Tag.
Es gibt kein Gold mit Rabatt, TGI erwirtschaftet ja auch die Gewinne mit dorrebarren. Ich bin seit 6.5 Jahren glücklicher Kunde habe immer meine Rabatte bekommen und das Gold zur Auslieferung 🥳 Fang doch selber mal an zu investieren denn siehst du wie genial dieser goldhändler ist. Lg
Und wo die Gewinne herkommen und ob sie nicht in Wahrheit aus Neukundengeld finanziert werden, ist völlig egal – Hauptsache, man bekommt seine Rabatte und sein Gold. Wie, woher? Völlig egal. Genau so zeichnen sich „Schneebälle“ seit jeher ab.
Naja, dann dürfte dir ja auch nach dem Jahrhunderthochwasser, dem Ausgliedern der Kundschaft an die Mine und den ausbleibenden Zahlungen – weswegen es ja die Strafanzeige gegen die GGMT und die entsprechende Verhandlung gegeben hat – nicht gerade der Hintern auf Grundeis gegangen sein. Respekt.
Ganz ehrlich: Jeder normale Mensch zieht sich nach derartigen Anschuldigungen erst einmal aus dem Geschäftsmodell zurück. Was bleibt, sind die Strukis – auch klar, die haben glänzend verdient.
Als Kunde tut es keineswegs weh, sich das mal ein paar Monate aus der Ferne anzusehen und gegebenenfalls erst später wieder einzusteigen. Die paar Prozent, die man dabei verliert, sind völlig unerheblich. Noch dazu, wenn man erst vor Kurzem eingestiegen ist – da macht man wegen des gefallenen Goldpreises beim Rückabwickeln unter Umständen sogar Gewinn.
Ich fände es ja interessant wie sich der TGI-Tagespreis berechnet und welche Rückkaufswerte angeboten werden.
Von garantierten Rückkaufwerten wird ihnen ihr Professor hoffentlich abgeraten haben, denn dann sind die wieder in der Festgeldanlage.
Aber man kann ja nachschauen: TGI verlangt heute für 1 Gramm nach Rabatt 134,03 €, ausgehend von einem „Normalpreis“ von 144,12 €. Der ist kein Schmäh, denn die Münze Österreich verlangt 163,35 €, also von da aus gesehen wären es sogar 17,9%!
100 Gramm 11.436,40 bei TGI, fiktiver Normalpreis 12.297,21 €, 12.055,63 € bei Münze Österreich. da dreht es sich um bei den Normalpreisen.
Ich persönlich wäre aber, hätte ich Bedarf an Goldbarren, bereit, den Mehrpreis zahlen, dafür dass ich die Ware gleich mitnehmen kann und kein Insolvenzrisiko habe.
Gebe Ihnen nicht ganz unrecht.
Wobei die Rabatte ja auf den Bruttopreis ausbezahlt werden und durchaus je nach Händler variieren. Bei TGI sind die kleineren Grammaturen etwas teurer als evtl. bei einem anderen Goldhändler. Das Gold bekommen Sie auch bei einem anderen Händler in der Regel auch nicht sofort (Online). Ich habe bereits mehrere Lieferungen durch TGI fristgerecht erhalten und privat verkauft (Aufgrund des Goldanstiegs).
In der letzten Zeit konnte man zudem relativ leicht erheblich mehr Rendite machen als mit Gold. Ich hab so ziemlich alle KI Titel (Aktien) gekauft, inkl. Infrastruktur. Da müsste ich bei Gold mit Rabatt min. 50 Jahre werkeln.
Ach so, sorry, ich bin ja der der nichts hat, der Hirsch, der Ungläubige.
Übrigens: Die TGI hat wieder einen neuen Geschäftsführer.
Dafür keine Revisionsstelle mehr:
„Nicht mehr Revisionsstelle: CONGENIA AUDIT ANSTALT“
https://www.northdata.de/?id=5551093163622400
Wer da wohl wem gekünfigt hat?
Anmerkung der Redaktion: Das ist eine logische Folge in Liechtenstein, wenn es solche Maßnahmen gegen ein Unternehmen gibt wie die TGI AG. Da kan die Revisionsgesellschaft nicht anders Handeln.
Oha. Dann wird sich die Bilanz 2024 wohl leider noch ein paar Monate verzögern…..
Frage: Was machen eigentlich Revisionsstellen in Liechtenstein?
Antwort ChatGPT:
1. Prüfung von Jahresabschlüssen
2. Kontrolle von Finanzintermediären
3. Gesetzliche Compliance-Prüfung
.
Die Revisionsstelle ist oft ein zentrales Vertrauens- und Kontrollorgan
Sie bestätigen nur:
„Die Zahlen sind korrekt und gesetzeskonform dargestellt“
Ein Schuft wer…………
@redaktion
Die KI meint:
„Kündigung ist nicht automatisch Pflicht
Aber sie kann erforderlich werden, wenn:
sie keinen Zugang zu relevanten Informationen mehr bekommt
das Unternehmen Prüfungen behindert
die Integrität der Berichterstattung nicht mehr möglich ist
das Risiko der Mitverantwortung zu hoch wird
Dann spricht man von Mandatsniederlegung aus berufsrechtlichen Gründen“
“ Das ist eine logische Folge in Liechtenstein, wenn es solche Maßnahmen gegen ein Unternehmen gibt wie die TGI AG. Da kan die Revisionsgesellschaft nicht anders Handeln.“
Das wäre ja arg, wenn das so wäre. Eine reine Untersuchung mit Unschuldsvermutung würde die Veröffentlichung von Bilanzen verhindern. Kann ich mir definitiv nicht vorstellen.
Meine Vermutung: Die Congenia steht auf dem Standpunkt, dass die einen Insolvenzantrag einbringen müssten und schreibt das so in ihr Testat. Die TGI will nicht. Daraufhin legt die Revisionsstelle das Mandat zurück.