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Göttingen: Aufstieg durch Abstieg – Professor sinkt auf W1-Niveau, Würde bleibt auf Tauchstation

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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In einem Lehrstück deutscher Verwaltungsdramatik hat der 3. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts am 25. Juni 2025 (Az.: 3 LD 1/24) das getan, was Gerichte gelegentlich tun: Er hat entschieden. Und zwar gegen die Berufungen sowohl der Georg-August-Universität Göttingen als auch ihres derzeit nicht ganz so ruhmreichen Universitätsprofessors, dessen Karriere nun um exakt zwei Besoldungsgruppen gestutzt wurde – von W 3 auf W 1. Akademisches Downsizing par excellence.

Ursprünglich hatte die Universität versucht, ihren Professor gleich ganz aus dem Beamtendasein zu katapultieren – man war gewissermaßen auf „Entfernung“ eingestellt. Das Verwaltungsgericht Göttingen hingegen entschied sich für eine mildere Variante: Der Herr Professor darf bleiben, muss aber fortan auf Professoren-Luxus verzichten – zumindest, was sein Gehalt betrifft. Dienstlich ist er also weiterhin ein Professor, ökonomisch eher ein überbezahlter Mittelstufenlehrer.

Der Senat urteilte: Das Verhalten des Professors sei ein „schwerwiegendes Dienstvergehen“. In nicht ganz so juristischer Sprache: Der Mann hat sich jahrelang benommen wie ein peinlicher Onkel auf der Fakultätsweihnachtsfeier. Nach der Vernehmung von neun Zeugen und intensiver Beweisaufnahme stand fest, dass er Studentinnen, Doktorandinnen und Mitarbeiterinnen wiederholt körperlich zu nahe kam und sich verbal auf ein Niveau begab, das in Seminaren sonst mit „unangemessen“ unterstrichen wird – wenn nicht sogar rot markiert.

Sein Verhalten verstieß gegen das, was man im Beamtenwesen unter „achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten“ versteht – eine Formulierung, die in seiner Akte künftig wohl mit einem dicken Fragezeichen versehen sein wird. Besonders problematisch sei laut Gericht, dass junge Akademikerinnen dem Professor nicht einfach die Tür vor der Nase zuschlagen konnten – sie standen in einem Abhängigkeitsverhältnis, das man sonst eher aus schlecht geschriebenen Serien über mittelalterliche Höfe kennt.

Besonders pikant: Bereits in den Jahren 2012 und 2013 hatte die damalige Präsidentin der Universität versucht, dem Mann beizubringen, was Anstand bedeutet. Leider ohne bleibenden Erfolg. Offenbar sah der Professor ihre Mahnungen eher als bloße Hinweise zur Dekoration der Personalakte.

Immerhin: Der Senat berücksichtigte mildernd, dass das Disziplinarverfahren sich über rund acht Jahre zog – eine Zeitspanne, die selbst für Beamtenverhältnisse bemerkenswert ist. Ob diese Langatmigkeit eher strafverschärfend für das System oder strafmildernd für den Beklagten wirkt, ist wohl eine philosophische Frage.

Mit der Urteilsverkündung ist der Fall nun rechtskräftig abgeschlossen – und der Professor auf Lebenszeit in der rechtsprechungshistorischen Hall of Shame verewigt. Die vollständige Entscheidung wird bald im Onlinearchiv veröffentlicht – garantiert kostenfrei, wie sich das für Lehrstücke öffentlicher Verantwortung gehört

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