GK Invest GmbH & Co.KG – Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten

Das ist eine Bilanz, die sicherlich ein Weckruf sein sollte, denn man ist nun erstmalig offensichtlich ins Minus gerutscht. Nun hat man eine Situation, die man, wenn man im Investmentgeschäft tätig ist, sicherlich schnellstmöglich bereinigen sollte. GK Invest GmbH & Co.KG

Waldbröl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 431.407,00 5.486,00
I. Sachanlagen 431.407,00 5.486,00
B. Umlaufvermögen 126.000,97 831.896,36
I. Vorräte 0,00 430.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 125.779,23 249.078,45
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 221,74 152.817,91
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten [Aktivseite] 97.132,30 0,00
Summe Aktiva 654.540,27 837.382,36

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 0,00 406.134,48
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 0,00 406.134,48
B. Rückstellungen 66.875,07 73.717,99
C. Verbindlichkeiten 587.665,20 357.529,89
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 187.665,20 357.529,89
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 400.000,00 0,00
Summe Passiva 654.540,27 837.382,36

Anhang


allgemeine Angaben

Dieser Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Bilanzierung und Bewertung
Vorräte werden zu Anschaffungs-/ Herstellungskosten bewertet. Forderungen werden mit dem Nennwert angesetzt. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorliegt, kommt dieser zum Ansatz. Es werden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sonstige Vermögensgegenstände, liquide Mittel und Rechnungsabgrenzungsposten werden mit dem Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei werden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum bekannten Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr beträgt, erfolgt eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB; für diese werden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze verwendet. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wird in Anspruch genommen.
sonstige Angaben
Geschäftsführer: GK Verwaltungs GmbH
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die GK Verwaltungs GmbH, Waldbröl.

Waldbröl, den 31.08.2018; gez. Geschäftsleitung
sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.08.2018 festgestellt.

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