Gibt es eine Lösung für die EEV AG und deren Anleger?

Es wäre eine gute Nachricht vor Weihnachten. Gehört haben wir das aus dem Umfeld der EEV AG, und da wir im Regelfall als „gut informiert gelten“, wie man uns nachsagt, sollte sich unsere Meldung dann in den nächsten Wochen als richtig und korrekt erweisen. Wichtig ist für uns, dass die Anleger hier bei einem guten Investor landen, das dürfte so sein, und das damit das Unternehmen einmal aus den Schlagzeilen kommt. Da war es ja nun von interessierter Seite lange genug drin. Wir gehen davon aus, dass die EEV AG in den nächsten Wochen dann auch öffentlich Stellung nehmen wird. Zunächst einmal werden hier aber sicherlich Gespräche hinter den Kulissen zu führen sein.

3 Comments

  1. Mike Freitag, 26.02.2016 at 05:05 - Reply

    Na das ist aber jetzt keine Überraschung ausser für DIEBEWERTUNG? Einen guten Investor, bei dem die Anleger landen, gibt es nicht. Dafür die Regelinsolvenz. Laut Schreiben des IV sieht es bei der zu erwartenden Quote sogar so schlecht aus, dass die nachrangigen Anleger sich auf einen Totalverlust einstellen müssen. Hoffnung machen die RA mit Blick auf die Ermittlungen wegen Kapitalnalgebetrugs und (seit Prokon hip) mit Blick darauf, ob die Nachrangklausel ausgehebelt werden kann wegen Formfehlern im Prospekt. Diese Hoffnungen sind allemal mehr Wert als die o.a. Spekulationen über einen weissen Ritter.

  2. Matthias Uhlmann Donnerstag, 24.12.2015 at 07:41 - Reply

    hallo,
    wie läuft das denn dann mit den partiarischen Darlehn, die mit einer Grundschuld abgesichert sind.
    Werden diese von einem neuen Investor übernommen und dem Darlehnsgeber bleibt somit ein Verlust erspart oder welche Möglichkeiten gibt es?
    Sollte sich ein Betroffener einen Rechtsbeistand leisten oder ist das „rausgeschmiss´nes Geld“

    Anmerkung der Redaktion:
    Ein Anwalt ist immer eine gute Wahl, dann wenn man sich selber in juristischen Dingen zu unsicher ist und Sicherheit haben will. Was die EEV AG anbetrifft, so hatten wir ja berichtet das es nach unseren Informationen einen solventen Käufer für das Unternehmen gibt, der unseres Wissens nach bereits dem Insolvenzverwalter eine Kapitalbestätigung vorgelegt haben soll. Derzeit haben wir nun einmal ein paar Tage wo keine großen Arbeiten erledigt werden. das dürfte sicherlich auch beim Insolvenzverwalter so sein Wir sind sicher das im Januar der Insolvenzverwalter unsere Informationen dann nachträglich bestätigen wird.
    Ihnen schöne Weihnachten

    • H. Raatschen Freitag, 25.12.2015 at 09:00 - Reply

      1. M.E. wäre es naiv zu glauben, dass ein Investor die EEV AG und/oder deren Tochtergesellschaften übernimmt, ohne dass die Gläubiger und EK-Geber durch Forderungsverzicht oder EK-Verlust Schaden nehmen.

      2. Der IV Penzlin wird das Verfahren so fachlich solide abarbeiten, wie bei Prokon. Zunächst wird Penzlin prüfen, ob Insolvenzgründe vorliegen (bislang gibt es nur einen Antrag auf Insolvenzeröffnung). Wenn ja, wird dem Antrag auf Insolvenzeröffnung stattgegeben. Dann widmet sich der IV der Frage, ob das Unternehmen zerschlagen oder als ganzes verkauft oder saniert werden sollte. Nebenbei muss der IV prüfen, ob es Indizien ref. Verschleppung gibt. Für alle diese Dinge gibt es den IV – da braucht man keinen RA:

      3. Das Einschalten eines RA „lohnt“ m.E. nur dann, wenn man der Auffassung ist, dass es z.B. zu Falschberatung gekommen wäre. Angeblich ermittelt eine Staatsanwaltschaft bereits seit einiger Zeit gegen bestimmte Personen, ob es zu strafrechtlich relevanten Fehlentwicklungen gekommen ist. Wenn man den Stand der Dinge erfahren will, braucht man m.E. auch einen RA oder einen Presseausweis.

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