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Gespräch mit Rechtsanwalt Hans Witt aus Heidelberg zum Thema „gemeinsamer Gläubigervertreter“ der Fubus

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Auch ihn hatten wir um seine Meinung zum Thema „gemeinsamer Gläubigervertreter der Fubus“ gebeten. Er hat dann auch heute, am Ostermontag, zum Hörer gegriffen und einfach mal bei uns in der Redaktion angerufen. Es war ein überaus angenehme Gespräch. Rechtsanwalt Witt “ war genauso empört“ über den gesamten Vorgang wie viele seiner Kollegen. Das solch ein Vorschlag vom Insolvenzgericht, das soll so sein laut RA Dr. Bruno M. Kübler, gemacht wird hält Rechtsanwalt Witt für „sehr bedenklich“. Einfacher wäre es doch gewesen die Rechtsanwälte die über Mandanten bereits im Verfahren sind, aufzufordern und sich zu erklären „ob man Interesse hat die Position des gemeinsamen Gläubigervertreters einzunehmen“. Jeder der diese Frag mit „ja“ beantwortet hätte, hätte Rechtsanwalt Witt mit auf die Liste gesetzt und die Gläubiger abstimmen lassen. Rechtsanwalt Witt sieht hier auch mindestens 2- 3 Gläubigervertreter „einer ist ein Unding“. Nun sind wir ab dem morgigen Tag gespannt, was uns die anderen von uns kontaktierten Rechtsanwälte antworten werden. Für Rechtsanwalt Kübler, von Küblerlaw, wird der gesamte Vorgang sicherlich immer mehr auch zu einem Reputationsproblem. Eines das Herr Kübler so sicherlich nicht erwarte hat.

1 Komment

  • Man muß fast befürchten das es den RA mehr um den eigenen Geldbeutel geht
    als um die Auszahlungsquote für die Gläubiger.
    Auch muß fast den Eindruck haben ,daß so viel wie mögliche RA versuchen von dem ohnehin schon kleinen Kuchen noch etwas abzuscheiden.
    Leider kann ansolches nicht nachgeprüft werden.Irgenwie sind dem Anleger durch
    seine finanziellen Möglichkeiten die Hände gebunden.
    Die Unverläslichkeit der Deutschen Finanzaufsicht in der Vergangenheit ist ein absoluter Skandal. Armes Deutschland.Vieleicht siegt doch mal die Gerechtigkeit.

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