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„Geschädigte sollten jetzt zügig handeln“ – Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zur FMA-Warnung vor Horizons28

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Redaktion: Herr Reime, die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnmeldung zu Horizons28 herausgegeben. Was bedeutet das konkret?

RA Jens Reime: Die Warnmeldung der FMA ist ein klares Signal: Horizons28 darf in Österreich keine konzessionspflichtigen Wertpapiergeschäfte anbieten oder ausführen. Das bedeutet, dass das Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis agiert – und somit gegen das österreichische Finanzmarktrecht verstößt. Anleger sollten solche Anbieter grundsätzlich meiden, da sie keinerlei rechtliche Sicherheit genießen.

Redaktion: Was sollten betroffene Anleger jetzt tun, wenn sie bereits investiert haben?

Reime: Wer bereits Gelder an Horizons28 überwiesen hat, sollte umgehend handeln. Zunächst ist zu prüfen, ob noch Zugriff auf das eigene Konto oder Wallet besteht. Ist das nicht der Fall, empfehle ich eine sofortige anwaltliche Prüfung der Zahlungswege – insbesondere, ob Rückbuchungen möglich sind. Zudem sollten Beweise gesichert werden: Kontoauszüge, E-Mails, Screenshots und Chatverläufe.

Redaktion: Welche rechtlichen Schritte kommen infrage?

Reime: Je nach Einzelfall prüfen wir, ob zivilrechtliche Ansprüche gegen das Unternehmen oder gegebenenfalls auch gegen Zahlungsdienstleister bestehen. Oft lassen sich Zahlungen rückverfolgen – etwa über Kreditkartenunternehmen oder Banken – und unter bestimmten Voraussetzungen Chargebacks einleiten. Zusätzlich sollte auch Anzeige bei der Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft erstattet werden, idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung.

Redaktion: Gibt es eine Chance, dass Betroffene ihr Geld zurückbekommen?

Reime: Die Rückholung ist bei solchen Anbietern leider nicht immer einfach, aber keineswegs ausgeschlossen. Entscheidend ist das schnelle Handeln, denn bei betrügerischen Plattformen werden Gelder oft rasch umgeleitet. In manchen Fällen lassen sich Zahlungsdienstleister in die Haftung nehmen, wenn diese ihren Prüfpflichten nicht ausreichend nachgekommen sind.

Redaktion: Wie kann man sich generell vor solchen Angeboten schützen?

Reime: Ich empfehle Anlegern, sich nie auf Hochglanz-Websites oder angeblich professionelle Beratung zu verlassen. Prüfen Sie, ob das Unternehmen bei der FMA oder BaFin registriert ist. Achten Sie auf Warnsignale wie unrealistische Renditen, aggressives Marketing, fehlende Informationen zu Lizenzierungen und den Firmensitz. Und: Sprechen Sie im Zweifel frühzeitig mit einem spezialisierten Anwalt, bevor Sie investieren.

Redaktion: Vielen Dank, Herr Reime, für Ihre Einschätzung.

Reime: Sehr gerne – und ich hoffe, möglichst viele Anleger werden vor weiterem Schaden bewahrt.

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