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German Values Property Group GmbH Insolvent:Irgendwie verbinden wir das auch mit dem Namen Michael Klemmer aus Leipzig

Ratfink1973 (CC0), Pixabay
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Insolvenzverfahren über die German Values Property Group GmbH eröffnet

Das Amtsgericht Leipzig hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der German Values Property Group GmbH mit Sitz am Tröndlinring 9, 04105 Leipzig, eröffnet. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister Leipzig unter HRB 42833 und vertreten durch Geschäftsführer Kurt Bernd Rose, ist zahlungsunfähig und überschuldet.

Bestellung eines Insolvenzverwalters:
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel Roth, Weißestraße 3, 04299 Leipzig, bestellt. Dieser übernimmt ab sofort die Verwaltung des schuldnerischen Vermögens.

Forderungsanmeldungen und Mitteilung von Sicherungsrechten

Die Gläubiger des Unternehmens sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09. Januar 2025 schriftlich und in zweifacher Ausführung beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem müssen Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder Rechten der Schuldnerin unverzüglich gemeldet werden. Die Mitteilung hat präzise Angaben zum Gegenstand, der Art und dem Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie zur gesicherten Forderung zu enthalten. Verspätete oder unterlassene Mitteilungen können zu einer Haftung für daraus entstehende Schäden führen.

Wichtige Hinweise für Gläubiger und Schuldner:
Personen, die noch Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

Gläubigerversammlung am 06. Februar 2025

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt, und die erste Gläubigerversammlung findet am Donnerstag, 06. Februar 2025, um 09.00 Uhr im Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, Saal 056, statt.

Themen der Gläubigerversammlung:

  • Beibehaltung oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO.
  • Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO.
  • Beschluss über den Fortgang des Verfahrens, einschließlich der Betriebsfortführung (§ 157 InsO), Rechnungslegung (§ 66 InsO) und Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 InsO).
  • Genehmigung von Rechtshandlungen mit besonderer Bedeutung (§ 160 InsO).
  • Beauftragung eines Insolvenzplans (§ 218 InsO).
  • Antrag auf Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO).

Sollte die Gläubigerversammlung beschlussunfähig sein, gilt die Zustimmung zu wesentlichen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 Abs. 1 S. 3 InsO als erteilt.

Elektronische Zustellung und Datenschutz

Gläubiger können ein sicheres elektronisches Postfach gemäß § 130a der Zivilprozessordnung angeben, um Zustellungen digital zu empfangen. Informationen über das Verfahren werden im elektronischen Informationssystem unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Personenbezogene Daten aus dem Verfahren werden spätestens sechs Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Ausblick

Das Insolvenzverfahren bietet den Gläubigern die Möglichkeit, ihre Forderungen anzumelden und am Verfahren mitzuwirken. Der weitere Verlauf des Verfahrens, einschließlich möglicher Betriebsfortführung oder Verwertung des Vermögens, wird in der Gläubigerversammlung geklärt. Das Amtsgericht und der Insolvenzverwalter weisen darauf hin, dass alle relevanten Fristen eingehalten werden müssen, um Ansprüche geltend zu machen.

Bahnt sich hier eine weitere Großinsolvenz eines Leipziger Großinvestors an? Es at den Anschein, zumindest scheint der erste Dominostein gefallen zu sein.

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