Gemeinsamer Gläubiger Vertreter bei der Future Business Insolvenz-dem Vorschlag Gloeckner bitte nicht zustimmen!

Insolvenzverwalter Kübler hat auf Vorschlag des AG Dresden die Kanzlei GP LAW- mit Rechtsanwalt Gloeckner aus Nürnberg an der Spitze zum gemeinsamen Gläubigervertreter vorgeschlagen. Dazu soll Herr Gloeckner von den Gläubigern des Unternehmens gewählt werden. Würde er gerne, natürlich auch weil da ein Honorar von über 20 Millionen Euro im Raum steht bei echten Kosten von „um die 5 Millionen Euro“ wie uns ein anderer Anwalt auf Anfrage sagt. Das Gloeckner da um  ein Mandat „kämpft“ ist durchaus legitim, eine Entscheidung für die Kanzlei GP Law und Rechtsanwalt Gloeckner wäre aber eine teure Entscheidung für die FUBUS Gläubiger. Das Honorar von über 20 Millionen Euro würde dann zu Lasten der Insolvenzmasse gehen.

3 Comments

  1. Gerold Samstag, 19.04.2014 at 14:50 - Reply

    Hätte ich nichts zu den „Hintergründen“ gelesen, so wäre mir nicht bewußt gewesen, dass

    1. ein gemeinsamer Vertreter überhaupt nicht gewählt werden MUSS

    2. dass ein enormer Betrag aus der Insolvenzmasse für diesen fällig werden würde.

    Ich fürchte, dass viele Anleger den Vorschlag annehmen werden, weil sie sich eben dieser Dinge nicht bewußt sind.

    Hinzu kommt, dass die Anleger, die keinen Anwalt haben, nicht wissen werden, wen sie als Vertretung vorschlagen sollten, ohne dass ihnen Kosten entstehen.

    Ich sehe das so: Wenn ich bisher nicht vorhatte, einen Anwalt mit der Forderungsanmeldung zu betrauen, warum sollte ich mich dann jetzt für einen „gemeinsamen Vertreter“ entscheiden ?

    Um meine Forderungsanmeldungen nicht selbst anmelden und einschicken zu müssen ? Oder was gäbe es sonst für Gründe ?

    Ich hätte es zumindest wünschenswert gefunden, wenn darauf klar und deutlich hingewiesen worden wäre, dass ein „gemeinsamer Vertreter“ nicht sein muss und insbesondere, dass die genauen Kosten, die hierdurch verursacht werden, klar und deutlich ausgewiesen würden !

    Wenn ich als Vergleich einen Anwalt mit dieser Angelegenheit betrauen würde, käme dies ja wohl auch nur in Frage, wenn er mich vorher genau über die mir dadurch entstehenden Kosten aufgeklärt hätte.

    So muss nun wohl jeder für sich entscheiden, ob er in der Wahl eines gemeinsamen Vertreters wirklich einen Sinn sieht und bereit ist, dafür zu zahlen. Denn letztendlich tut man das – eben aus der Insolvenzmasse.

  2. Money Samstag, 19.04.2014 at 11:35 - Reply

    Was muss man denn machen, damit alle Anleger auch die richtige Entscheidung treffen. Wenn man als Unwissender die Post von Herrn Kübler bekommt, dort eine Person vorgeschlagen bekommt, werden mind. 9 Personen denken, dass wird wohl so richtig sein. Die Bösen sind ja die von Infinus, der Insolvenzverwalter wird das jetzt alles in unserem Sinne richten…
    Ja, Infinus sind die Bösen, aber das was hier ab geht ist noch viel BÖSER!
    Es werden wenige sein, die sich hier informieren. Wie erreicht man diese Menschen? Fernsehen, Bild-Zeitung? Doch wer hat das Know-how diese Geschichte – die für Laien kaum verständlich ist – rüber zu bringen? Wer traut sich?

  3. Wald Samstag, 19.04.2014 at 09:32 - Reply

    Meine Frage- Wie soll der Anleger sich jetz entscheiden ohne nochmals einen Fehler
    zu begehen.
    Man muß allmählich befürchten daß alles auf eine Null Quote hinaus läuft.
    ( Die Armen werden immer ärmer und die Reichen immer reicher.)
    Nur gut daß es wieder ein Trauerspiel mehr gibt.
    Es wird vieleicht Zeit daß sich die Politik auch mal einmischt.

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