FVS Finanz- u. Versicherungs-Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung – merk-würdige Bilanz

Auch dieses Unternehmen bietet Kreditvermittlung an. Grundsätzlich kein Problem, aber schaut man dann einmal ins Unternehmensregisetr und schaut sich die letzte Bilanz an, da kann man schon zu der sachlichen Einschätzung kommen, „das ist eine bilanziell überschuldete Gesellschaft“.

Wir haben diese Bilanz nun einmal zum Anlass genommen, das Unternehmensregister und die zuständige Gewerbebehörde anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten.

Schauen Sie sich bitte einmal die „Passiv Seite an“.

Bilanz laut Unternehmensregister:

FVS Finanz- u. Versicherungs-Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Aschaffenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz zum 31.12.2018

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 € 1.00 €
II. Sachanlagen 1.640,00 € 2.818.83 €
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 0,00 € 500.00 €
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.687.68 € 18.224.84 €
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.503.04 € 27.410,16 €
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.380.00 € 0,00 €
Summe AKTIVA 20.210.72 € 48.954.83 €

PASSIVA

A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 26.000.00 € 26.000.00 €
II. Gewinnvortrag 9.330.35 € 12.302.03 €
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -47.792,68 € -2.971,68 €
B. Rückstellungen 4.000.00 € 9.096.30 €
C. Verbindlichkeiten 28.673.05 € 4.528.18 €
Summe PASSIVA 20.210.72 € 48.954.83 €

Anhang

1. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

1.1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss des Unternehmens wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Gesellschaft gilt unter Bezugnahme auf die Größenklassen des § 267 HGB als kleine Kapitalgesellschaft.

1.2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Angewandte Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Ansatz- und Bewertungsvorschriften der Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend hierzu wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Bilanzierungsmethoden:

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Die Ansatzvorschriften nach §§ 246 – 251 HGB, modifiziert durch die Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 268 – 274 HGB) wurden beachtet.

Bewertungsmethoden:

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 275 bis 277 HGB) aufgestellt. Im wesentlichen ist hierzu auszuführen:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um die Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen wurden nach der betriebsindividuellen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten aktiviert; soweit Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gem. § 253 (3) HGB erforderlich waren, sind diese vorgenommen worden.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug aller gebotener Wertberichtigungen angesetzt.

Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert bilanziert.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden soweit erforderlich, mit dem Nennwert gebildet.

Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich waren.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

2. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB):

2.1. Angaben nach § 285 (1) HGB: Restlaufzeit über 5 Jahre Restlaufzeit 1 – 5 Jahre Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten Kreditinstitute 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 € 0,00 € 28.673.05 €
Summe 0,00 € 0,00 € 28.673.05 €

2.2. Angaben nach § 264(1a) HGB

Die FVS Finanz- und Versicherungs-Service GmbH mit Sitz in Aschaffenburg ist beim Registergericht Aschaffenburg unter HRB 941 eingetragen.

2.2. Angaben über die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB):

Geschäftsführer der Gesellschaft ist

Frau Angelika Schicklung

2.3. Angaben gem. § 42 (3) GmbHG:

Gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag folgende sonstige Forderungen 1.102.75 €

3. Verzicht auf Angaben

Gemäß § 288(1) Nr. 1 HGB wird auf die Angaben nach § 285 Nr. 34 HGB verzichtet.

4. Unterschrift der Geschäftsführung

 

Aschaffenburg den 15.01.2020

gez. Angelika Schickling

5. Feststellung des Jahresabschlusses

Mit Beschluss vom 15.01.2020 wurde der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt und genehmigt.

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