Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA – die Bilanz

Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA

Augsburg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020

Konzernbilanz 30.06.2020

(mit Vergleichszahlen zum 30.06.2019)

AKTIVA

Stand 30.06.2020 Stand 30.06.2019
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 28.369.119,00 12.148.661,00
2. geleistete Anzahlungen 7.000.000,00 11.700.000,00
35.369.119,00 23.848.661,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten auf fremden Grundstücken 46.237.684,00 43.454.661,00
2. technische Anlagen und Maschinen 269.623,00 379.544,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.373.965,00 1.970.713,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 491.106,04 3.545.231,45
51.372.378,04 49.350.149,45
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 22.342,83 0,00
1. Sonstige Ausleihungen 10.318.938,00 9.339.793,00
10.341.280,83 9.339.793,00
97.082.777,87 82.538.603,45
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.797.532,47 10.730.066,58
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr – (T€ 12, Vj. T€ 208)
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 98.708,12 29.365,59
3. Sonstige Vermögensgegenstände 421.604,88 261.489,47
11.317.845,47 11.020.921,64
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 41.803.059,24 52.197.293,06
53.120.904,71 63.218.214,70
C. Rechnungsabgrenzungsposten 256.669,67 1.134.764,00
150.460.352,25 146.891.582,15

PASSIVA

Stand 30.06.2020 Stand 30.06.2019
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 8.250.000,00 8.250.000,00
II. Kapitalrücklage 1.500.000,00 1.500.000,00
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 825.000,00 825.000,00
IV. Konzernbilanzgewinn 45.151.691,36 43.938.071,26
V. Nicht beherrschende Anteile 3.158.549,34 3.133.159,81
58.885.240,70 57.646.231,07
B. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 16.905.770,05 16.905.770,05
C. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 4.573.943,89 5.280.435,97
2. Sonstige Rückstellungen 12.780.385,57 2.243.631,00
17.354.329,46 7.524.066,97
D. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 26.442,57 18.361,51
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr – (T€ 26, i.Vj. T€ 18)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 20.372.391,66 18.728.542,66
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr – (T€ 15.912, i.Vj. T€ 17.282)
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr – (T€ 4.460, i.Vj. T€ 1.447)
4. Sonstiae Verbindlichkeiten 25.366.436,33 26.734.473,05
– davon aus Steuern (T€ 4.159, Vj. T€ 4.904) 45.765.270,56 45.481.377,22
– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit – (T€ 93, i. Vj. 72)
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr – (T€ 8.698, i.Vj. T€ 10.659)
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr – (T€ 16.668, i.Vj. T€ 16.076)
E. Rechnungsabgrenzungsposten 11.549.741,48 19.334.136,84
150.460.352,25 146.891.582,15

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019/​2020 01.07.2019 – 30.06.2020

01.07.2019 – 30.06.2020 01.07.2018 – 30.06.2019
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 96.836.549,63 93.593.433,00
2. sonstige betriebliche Erträge 2.680.943,50 1.965.418,32
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -9.728.634,89 -6.594.272,26
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -2.556.866,38 -12.285.501,27 -5.422.695,65
-12.016.967,91
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -43.810.924,00 -35.565.248,22
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -3.712.519,66 -47.523.443,66 -2.722.928,29
-38.288.176,51
5. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs -14.046.958,73 -9.188.608,62
6. sonstige betriebliche Aufwendungen -23.059.328,33 -18.677.516,15
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 9.109,71 124.115,71
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -547.681,61 -537.358,10
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -727.339,29 -7.367.150,56
10. Ergebnis nach Steuern 1.336.349,95 9.607.189,18
11. sonstige Steuern -97.340,32 -90.678,60
12. Verbrauch Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,00 87.901,84
13. Konzernjahresüberschuß 1.239.009,63 9.604.412,42
14. Gewinn/​Verlustanteil nicht beherrschende Anteile -25.389,53 7.956,21
15. Konzerngewinnvortrag 43.938.071,26 34.325.702,63
16. Konzernbilanzgewinn 45.151.691,36 43.938.071,26

Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

der Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA, Augsburg

(Registergericht Augsburg HRB 21812)

I. Vorbemerkung

Der Konzernabschluss zum 30.06.2020 der Fußballclub Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA, Augsburg, (auch kurz „FCA KGaA“ oder „Gesellschaft“ genannt) wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den besonderen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzbuches (AktG) aufgestellt. Die Vorschriften der Satzung vom 27.07.2016/​19.12.2017 wurden beachtet.

Der Konzernabschluss zum 30.06.2020 beinhaltet nach § 297 Abs. 1 HGB die Konzernbilanz zum 30.06.2020, die Konzern Gewinn- und Verlustrechnung (01.07.2019 bis 30.06.2020), den Konzernanhang, sowie die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel für den Zeitraum vom 01.07.2019 bis 30.06.2020.

Der Konzernlagebericht wurde gemäß § 315 HGB erstellt.

Die Gliederung der Konzernbilanz erfolgt nach dem handelsrechtlichen Gliederungsschema gemäß §§ 298 Abs. 1, 266 HGB, die Gliederung der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß §§ 298 Abs. 1, 275 Abs. 2 HGB vorgenommen worden.

II. Konsolidierungskreis

Der Konzern besteht unverändert aus der FCA KGaA, (Mutterunternehmen) und der F.C. Augsburg Arena Besitz und Betriebs GmbH (auch kurz “FCA Arena GmbH“); (Tochterunternehmen).

Die Gesellschaft hält mit 91,70 % die Mehrheit der Anteile und der Stimmrechte an der FCA Arena GmbH und übt damit einen gem. § 290 Abs. 2 Nr. 1 HGB beherrschenden Einfluss auf das Tochterunternehmen aus.

Außerdem wurde im Geschäftsjahr 2019/​2020 zusammen mit der Augsburger Lehmbaugruppe GmbH die FCA Lehmbau GmbH gegründet. Die FCA KGaA hält mit 51 % die Mehrheit der Anteile und übt damit einen beherrschenden Einfluss auf die neu gegründete Gesellschaft aus. Wegen fehlender Geschäftstätigkeit wurde auf die Konsolidierung der FCA Lehmbau GmbH gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet.

Vollkonsolidierte Unternehmen

In den Konzernabschluss werden unverändert neben der FCA KGaA als Muttergesellschaft die FCA Arena GmbH, an der eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung besteht, einbezogen.

Im Einzelnen ist dies:

30.06.2020 Beteiligungsquote % Registergericht Augsburg HRB
F.C. Augsburg Arena Besitz und Betriebs GmbH, Augsburg 91,7 22332

Die Anteilserwerbe von 91,7 % erfolgten durch Kauf von rund 80,6% der Gesellschaftsanteile am 11.08.2015 und rund 11% der Gesellschaftsanteile am 10.12.2016. Vor dem Erwerb der Mehrheitsbeteiligung von 80,6% war die FCA KGaA bereits im Besitz von 0,1% der Geschäftsanteile.

Der Abschlussstichtag des Konzernabschlusses ist der Bilanzstichtag des Mutterunternehmens der mit dem der Tochter übereinstimmt.

III. Konsolidierungsgrundsätze

Sowohl die Erstkonsolidierung zum 01.07.2015, als auch der weitere Hinzuerwerb zum 01.07.2016 erfolgten nach der Neubewertungsmethode gem. § 301 HGB durch Verrechnung des Wertansatzes, der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile im Erwerbszeitpunkt entfallenden Betrag des Eigenkapitals des einbezogenen Unternehmens. Das Eigenkapital wird mit dem Betrag angesetzt, der den zum Konsolidierungszeitpunkt beizulegenden Zeitwerten der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht.

Bei der Konsolidierung wurde das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen, die Rechnungsabgrenzungsposten sowie die Verbindlichkeiten mit ihrem zum Erwerbszeitpunkt beizulegenden Zeitwerten bewertet.

Da die Ertragswert-, Vergleichswert- und Sachwertverfahren beim Sachanlagevermögen nicht zur adäquaten Bestimmung eines Marktpreises anwendbar sind, waren gemäß §§ 301, 255 Abs. 4 HGB die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten als beizulegender Wert für das Sachanlagevermögen zugrunde zu legen. Die übrigen Vermögens- und Schuldposten sind mit ihren Nenn- oder Nominalwerten bzw. mit ihren Erfüllungsbeträgen erfasst.

Der Anteil der Minderheitsgesellschafter am neubewerteten Eigenkapital ist im Eigenkapital unter dem Posten „Nicht beherrschende Anteile“ ausgewiesen.

Der „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ ist nach dem Eigenkapital auszuweisen (DRS 23.91)

Sowohl bei der Erstkonsolidierung der FCA Arena GmbH zum 01.07.2015 (TEUR 13.960) als auch für den Hinzuerwerb zum 01.07.2016 (TEUR 3.114) ergab sich ein passivischer Unterschiedsbetrag (zusammen TEUR 17.074). Entsprechend § 309 Abs. 2 HGB ist dieser Betrag in den folgenden Geschäftsjahren jeweils erfolgswirksam aufzulösen (DRS 23.142 f).

Wir rechnen mittelfristig mit weiteren Verlusten, sehen diese aber nicht als dauerhaft an.

Der ausgewiesene Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung hat Fremdkapitalcharakter. Entgegen der Erwartung sind im Berichtsjahr keine Verluste entstanden. Insoweit hat der Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr erfahren. Der Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ist fortzuführen, da nicht zweifelsfrei feststeht, dass künftig keine Verluste mehr entstehen.

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen sind im Rahmen der Schuldenkonsolidierung (§ 303 HGB) gegeneinander aufgerechnet worden.

Konzerninterne Erträge wurden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet (§ 305 HGB).

Vom Wahlrecht des Ausweises aktiver Steuerabgrenzungen nach §§ 306 i.V.m. 298 Abs.1 und 274 Abs.1 S.2 HGB wurde nicht Gebrauch gemacht.

IV. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Konzerns

Die Abschlüsse des Mutterunternehmens und des einbezogenen Tochterunternehmens sind entsprechend § 308 Abs. 1 HGB nach den einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der FCA KGaA aufgestellt.

Die Vermögens- und Schuldposten wurden unter Beachtung der Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bewertet. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, die sich an der voraussichtlichen Nutzungsdauer orientieren, oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die hier ausgewiesenen Spielerwerte wurden zu Anschaffungskosten bewertet und linear entsprechend der individuellen Vertragslaufzeit der Anstellungsverträge der Lizenzspieler abgeschrieben.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um bisher aufgelaufene und im Wirtschaftsjahr planmäßig fortgeführte lineare Abschreibung bewertet. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurde auf der Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern bemessen.

Die unter den Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten aktivierten Bauten betreffen hauptsächlich die VWVK-Arena und das neu errichtete Verwaltungsgebäude auf dem der Stadt Augsburg gehörendem Grundstück (Erbbaupachtvertrag).

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder bei dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Rückdeckungsansprüche werden zum beizulegenden Wert erfasst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kredit- und Zinsrisiko wird durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Flüssige Mittel

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzung werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

Aktive latente Steuern

Es besteht aus dem Vorjahr aus dem Einzelabschluss des Mutterunternehmens ein Überhang aktiver latenter Steuern aus Unterschieden zwischen den handelsbilanziellen und steuerlichen Wertansätzen bei den langfristigen Verbindlichkeiten.

Diese aktiven latenten Steuern werden im Rahmen des Aktivierungswahlrechts nach § 298 Abs. 1 HGB i.V.m. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt.

Der aus der Erstkonsolidierung vom 01.07.2015 und der Aufstockung der Beteiligung um weitere 11% zum 01.07.2016 entstandene passive Unterschiedsbetrag nach § 301 Abs. 3 HGB bleibt nach §§ 306 S.3 HGB i.V.m. § 310 Abs. 2 HGB unberücksichtigt.

Für den Fall, dass aktive latente Steuern angesetzt worden wären, betrügen diese zum 30.06.2020 TEUR 45 (Vj. TEUR 42). Hierbei wurde ein Steuersatz von 30% zu Grunde gelegt.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Hierbei werden die allgemeinen Vorschriften der §§ 249 und 253 Abs. 1 Satz 2 HGB beachtet und alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen angemessen und ausreichend berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Einnahmen für die Spielsaison 2020/​2021 und später, die einen Ertrag für nach dem 30.06.2020 beginnende Geschäftsjahre darstellen.

V. Erläuterungen zur Konzernbilanz

Zur Entwicklung des Konzern- Anlagevermögens zum 30.06.2020 einschließlich der kumulierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den kumulierten Abschreibungen wird auf den separat dargestellten und als Anlage 1 zum Anhang beiliegenden Konzernanlagespiegel verwiesen.

Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden entgeltlich erworbene Spielerwerte und EDV Software ausgewiesen.

Das Sachanlagevermögen umfasst zum Großteil das auf einem Erbbaurecht errichtete Stadion einschl. der Erweiterung des Business Clubs, Außenanlagen, Parkplätze und Trainingsplätze sowie Gegenstände, die zur Betriebs- und Geschäftsausstattung gehören. Die Anlagen im Bau betreffen geleistete Anzahlungen für den Bau des Funktionsgebäudes und den Umbau des Kassenhauses.

Die Finanzanlagen beinhalten das Deckungskapital aus einer Gruppen-Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung, welches nicht gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist.

Der Aktivwert ist als Sicherheit für das langfristig gewährte Finanzierungsdarlehen von TEUR 15.000 an die Allianz AG abgetreten.

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände betreffen Liefer- und Leistungsforderungen (TEUR 10.798), insbesondere aus Werbeverträgen, Handel und Merchandising und Transfererlösen aus Spielerverkauf. Von den Forderungen gegen verbundenen Unternehmen (TEUR 99) betreffen TEUR 52 Forderungen gegen den Gesellschafter Fußball-Club Augsburg 1907 e.V. (kurz: FCA e.V.), TEUR 43 Forderungen gegenüber der FCA Lehmbau GmbH und TEUR 4 gegenüber der FCA Beteiligungs GmbH. Die sonstigen Vermögensgegenstände (TEUR 422) beinhalten im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche aus Körperschafts- und Umsatzsteuer sowie Forderungen aus Verbrauchssteuern.

Von den ausgewiesenen gesamten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände von TEUR 11.318 sind TEUR 11.268 innerhalb eines Jahres fällig.

Die liquiden Mittel (TEUR 41.803) bestehen weitgehend aus Bankguthaben.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (TEUR 257) sind vor allem ein Baukostenzuschuss und Erbbaupachtzins sowie Versicherungsbeiträge und Ausgaben für Scoutingsoftware enthalten, die Aufwendungen in den folgenden Geschäftsjahren darstellen.

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zerlegt in 8.250.000 auf den Namen lautende Stückaktien zu einem Nennwert von 1 Euro je Aktie (einzige Aktiengattung). Daneben wird eine Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 1.500 ausgewiesen, die durch Zuzahlungen von Seiten der Gesellschafter Ende Juni 2010 in das Eigenkapital erfolgte.

Nach § 150 Abs. 2 AktG wird eine gesetzliche Rücklage in Höhe von TEUR 825 ausgewiesen. Die gesetzliche Rücklage erfüllt somit die geforderte gesetzliche Grenze von 10% vom Grundkapitel (=TEUR 8.250).

Höhere Zuführungen sind in der Satzung nicht vorgesehen.

Im Eigenkapitalausweis sind mit TEUR 3.159 „Nicht beherrschende Anteile “ ausgewiesen. Diese beinhalten die Fremdanteile eines Minderheitsgesellschafters am neubewerteten Eigenkapital der FCA Arena GmbH einschließlich der Fortschreibung des auf die Minderheitengesellschafter anteilig entfallenden Jahresfehlbetrages.

Alleinige und geschäftsführende Komplementärin der Gesellschaft ist die FCA Beteiligungs GmbH mit Sitz in Augsburg, die am Kapital der Fußballclub Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA nicht beteiligt ist. Die FCA Beteiligungs GmbH weist zum 30.06.2020 ein Eigenkapital von TEUR 21 sowie ein Jahresfehlbetrag von TEUR 2,1 aus.

Für detaillierte Informationen verweisen wir auf den beigefügten Konzerneigenkapitalspiegel nach DRS 22.

Rückstellungen

Die Rückstellungen von insgesamt TEUR 17.354 entfallen mit TEUR 4.574 auf Ertragssteuern (Körperschaft- und Gewerbesteuer) und mit TEUR 12.780 auf sonstige Rückstellungen.

Die sonstigen Rückstellungen mit TEUR 12.780 entfallen im Wesentlichen auf Personalkosten i.H.v. TEUR 4.333, Rückabwicklung Spielausfall-Corona i.H.v. TEUR 4.147, Schadenrsatzrisiko aus Transfers i.H.v. TEUR 1.060 und Berufsgenossenschaftsbeiträge i.H.v. TEUR 655.

Die erwartete Restlaufzeit der Rückstellungen beträgt bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Die erhaltenen Anzahlungen (TEUR 26) betreffen Vorauszahlungen auf Ticketbestellungen.

Die Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten (TEUR 20.372) beinhalten insbesondere Verpflichtungen aus Transferverträgen (TEUR 14.714), Provisionszahlungen aus der Vermarktung stadiongebundener und clubgebundener Rechte (TEUR 1.666), abgezinste Verbindlichkeiten aus dem Cateringvertrag (TEUR 947) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Sportfive (Mobile App, Virtual Advertising und Sonderprovision wg. Corona i.H.v. TEUR 802).

Die sonstigen Verbindlichkeiten (TEUR 25.366) entfallen im Wesentlichen auf das Finanzierungsdarlehen gegenüber der Allianz AG für den Stadionbau (TEUR 15.000) und Zinsverpflichtungen (TEUR 520), Kaufpreisverpflichtungen aus dem Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der F.C. Augsburg Arena Besitz-und Betriebs GmbH (TEUR 4.263) sowie Lohn-, Kirchen- und Umsatzsteuer (TEUR 3.924), deren Bezahlung bei Fälligkeit erfolgte.

Von Seiten der Gesellschafter wurde zum 30.06.2011 ein Forderungsverzicht mit Besserungsschein in Höhe von TEUR 3.325 erklärt. Im Geschäftsjahr ist der Besserungsfall eingetreten und die Forderungen in kompletter Höhe wiederaufgelebt. Die Rückzahlung erfolgt in 2 Raten im Geschäftsjahr sowie dem Folgejahr.

Verbindlichkeiten

Gesamtbetrag Konzern 30.06.2020 Davon fällig bis zu einem Jahr Davon fällig zwischen ein und fünf Jahre
TEUR TEUR TEUR
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 26 26 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 20.372 15.912 4.460
Sonstige Verbindlichkeiten Darlehen Allianz 15.520 520 15.000
Sonstige Verbindlichkeiten Restkaufpreis Arena 4.263 2.595 1.668
Sonstige Verbindlichkeiten Übrige 5.583 5.583 0
Sonstige Verbindlichkeiten 25.366 8.698 16.668
Summe 45.764 24.636 21.128
Davon fällig mehr als fünf Jahre Besicherte Beträge Art der Sicherung
TEUR TEUR
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten Darlehen Allianz 0 10.319 Abtretung Versicherungsansprüche
Sonstige Verbindlichkeiten Restkaufpreis Arena 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten Übrige 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 0 0
Summe 0 10.319

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Sie betreffen im Wesentlichen den langfristigen Werbevertrag über das Namensrecht der WWK ARENA bis 30.06.2025 und den Cateringvertrag mit LEW bis 30.06.2024. Des Weiteren wird der langfristig abgeschlossene Mietvertrag mit dem Bayerischen Fussballverband mit einer Laufzeit bis zum 28.02.2043 ausgewiesen. Die vereinnahmten Beträge sind entsprechend der Vertragsdauern periodengerecht abzugrenzen. Die Auflösung erfolgt zeitanteilig in den Folgejahren.

VI. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung war ab Mitte März 2020 wesentlich durch die Folgen der weltweiten Covid-19-Pandemie und der daraus resultierenden Einschränkungen auf das öffentliche Leben und massiven Auswirkungen auf die Wirtschaft, insbesondere auf den Bereich des Profifußballs, geprägt. Fünf der letzten 17 Bundesliga-Heimspiele der Saison mussten ohne Zuschauer ausgetragen werden. Dies äußert sich durch Mindereinnahmen im Sponsoring und bei den TV-Erlösen sowie insbesondere bei den Transfererlösen.

Die Umsatzerlöse (TEUR 96.837) betreffen das Tätigkeitsfeld Lizenzfußballspielbetrieb mit Erlöse aus TV-Vermarktung, Werbung, Transfererlöse, Eintrittsgelder, Merchandising und Catering.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen (TEUR 2.681) sind weitgehend Kostenverrechnungen aus Energie-Contracting, Sachbezugswerte für die Lohnbesteuerung und die Auflösung von Rückstellungen enthalten. Dieser Posten beinhaltet zudem die Veränderung des Aktivierungswerts für eine Gruppen-Unfallversicherung (TEUR 979).

Bei den Materialaufwendungen (TEUR 12.286) handelt es sich überwiegend um Kosten für Vermarktung, Transferaufwendungen und UEFA-Solidaritätsbeiträge, Restbuchwerte aus Spielerabgängen, Kosten für Cateringleistungen, Spielerausstattung und medizinische Betreuung.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 23.059) beinhalten vor allem Kosten für Stadionbetrieb, Beiträge und Verbandsabgaben, die Jugendförderung sowie Kosten für Spielerberater. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 3.325 enthalten, die aus dem Wiederaufleben des Forderungsverzichts stammen.

Das in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasste Honorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr beträgt für a) Abschlussprüfungsleistungen TEUR 35 und b) für sonstige Bestätigungsleistungen TEUR 15.

Im Geschäftsjahr 2019/​2020 wird ein Konzernjahresüberschuss von TEUR 1.239 ausgewiesen.

Nach Berücksichtigung des Konzerngewinnvortrags vom 30.06.2019 von TEUR 43.938 wird ein Konzernbilanzgewinn zum 30.06.2020 von TEUR 45.152 ausgewiesen.

Der Gewinnanteil „nicht beherrschender Anteile“ beläuft sich auf TEUR 25, sodass in der Konzernbilanz ein verbleibender Konzernbilanzgewinn von TEUR 45.152 ausgewiesen wird, der dem Mutterunternehmen zuzurechnen ist.

VII. Sonstige finanzielle Verpflichtungen des Konzerns

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEUR 8.495 sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:

Es handelt sich um die Erbbauzinsverpflichtung aus dem Erbbaurechtsvertrag mit einem Gesellschafter aus dem Jahr 2007 mit einer Laufzeit von 50 Jahren und einer finanziellen Verpflichtung von TEUR 7.887.

Weitere finanzielle Verpflichtungen bestehen gegenüber Dritten in Höhe von rd. TEUR 608. Sie betreffen mit TEUR 408 Verpflichtungen aus Wartungsverträge, Versicherungen und Kommunikation sowie TEUR 200 Verpflichtungen aus Leasingfahrzeugen.

Mit Vertrag vom 09.09./​16.09.2005 und Änderungs- und Ergänzungsvereinbarungen vom 16.04.2008 und 03.08.2009 wurde mit der Lagardere Sports Germany GmbH (vormals Sportfive GmbH & Co. KG) eine Vereinbarung über die exklusive Vermarktung der stadiongebundenen Rechte getroffen. Hierfür sind pro Spielsaison (01.07. bis 30.06.) umsatzabhängige Vergütungen zu bedienen. Die Vermarktung in der neuen WWK ARENA ab 2009/​2010 und Folgejahre sieht entsprechend je nach Vermarktungsvolumen gestaffelte Umsatzvergütungen vor. Der Agenturvertrag hat eine Laufzeit bis 30.06.2024.

Weitere finanzielle Verpflichtungen können gegenüber dem FCA e.V. entstehen, sofern dieser seine Ausgaben durch eigene Einnahmen nicht decken kann. Das ist insbesondere denkbar, wenn Investitionen in größerem Umfang entstehen. Derzeit steht eine solche finanzielle Verpflichtung nicht an.

VIII. Anzahl der Mitarbeiter des Konzerns

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 331 (i.Vj. 340) Mitarbeiter beschäftigt, davon im Spielbetrieb 37 Spieler, 29 Mitarbeiter im Bereich Trainer- und Funktionsteam und, 45 Mitarbeiter im Bereich Verwaltung. Im Stadionbetrieb sind 97 Mitarbeiter angestellt. Hiervon entfallen 76 Mitarbeiter auf Hostessen und Aushilfskräfte, die nur am Spieltag tätig sind

Die Jugendmannschaften U17 bis U23 sind ab dem 01.07.2015 vom Fußball-Club Augsburg 1907 e.V. in die FCA KGaA ausgegliedert worden.

Insgesamt sind in diesem Jugendbereich 123 Mitarbeiter beschäftigt. Davon sind dem Spielbetrieb 86 Spieler und 17 dem Trainer- und Funktionsteam sowie der kaufmännischen Abteilung 20 Mitarbeiter zugeordnet.

IX. Organe des Mutterunternehmens

Geschäftsführung

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die FCA Beteiligungs GmbH, die am Kapital der Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA nicht beteiligt ist. Die Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg erfolgte unter HRB 21446 mit Datum vom 23.09.2005. Ihr obliegt die Geschäftsführung der KGaA und dadurch die vom DFB/​DFL geforderte Einflussnahme auf die KGaA unabhängig einer Kapitalbeteiligung. Die FCA Beteiligungs GmbH ist eine 100%ige Tochter des FC Augsburg 1907 e.V. Das Stammkapital beträgt zum Bilanzstichtag 30.06.2020 TEUR 25.

Die FCA Beteiligungs GmbH ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer dieser Gesellschaft waren während des gesamten Wirtschaftsjahres 2019/​2020:

1.

Herr Klaus Hofmann, Kaufmann, (Geschäftsführer, ehrenamtlich)

2.

Herr Stefan Reuter, (Geschäftsführer, sportliche Leitung)

3.

Herr Michael Ströll, (kaufmännischer Geschäftsführer)

4.

Herr Dipl. oec. Jakob Geyer, (Controlling und Finanzen, ehrenamtlich, bis 23.07.2019)

Die Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.

Aufsichtsrat

Als Mitglieder des Aufsichtsrats waren durch die Hauptversammlung am 26.02.2016 bestellt:

1.

Herr Stefan Frederking, Bankkaufmann

2.

Herr Detlef Dinsel, Geschäftsführer

3.

Herr Markus Höfl, Kommunikationswirt

4.

Herr Thilo Sautter, Diplom-Kaufmann

5.

Herr Jan-Ingwer Callsen-Bracker, Angestellter (seit 17.02.2020)

Zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde Herr Stefan Frederking, zu seinem Stellvertreter Herr Detlef Dinsel gewählt.

Die Amtszeit des Aufsichtsrats dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 01.07.2022-30.06.2023 beschließt.

X. Vergütung der Geschäftsführung und der Aufsichtsräte

Zwei Hauptgeschäftsführer beziehen feste Vergütungen, die übrigen Mitglieder der Geschäftsführung und die Aufsichtsräte sind ehrenamtlich tätig.

Die Gesellschaft macht von der Schutzklausel nach § 286 (4) HGB Gebrauch.

XI. Nachtragsbericht

In Bayern wurde am 16.03.2020 der Katastrophenfall ausgerufen. Die daraufhin vom Gesetzgeber verabschiedeten Regelungen, beeinflussten den Spielbetrieb in der Fußball- Bundesliga maßgeblich.

Die Gesundheitsminister der Länder haben sich auf ihrer Konferenz am 10.08.2020 darauf geeinigt, dass eine Öffnung der Stadien für die Fans bis zum 31. Oktober angesichts der momentanen Corona-Situation nicht zu befürworten ist.

Die finanziellen Auswirkungen der Pandemie können derzeit noch nicht abschließend beziffert werden. Vor dem Hintergrund der bestehenden Unsicherheit sind Einschätzungen zur wirtschaftlichen Entwicklung für das kommende Geschäftsjahr schwierig. Die Erfahrungen der letzten Wochen machen jedoch deutlich, dass der FCA in enger Zusammenarbeit mit der DFL und den anderen Clubs der Fußball-Bundesliga in der Lage ist, sich schnell und effizient auf neue Situationen einzustellen um auch schwierige Situationen angemessen zu bewältigen. Wir blicken mit Sorge auf die kommenden Monate. Dennoch sind wir zuversichtlich, dass wir mit Unterstützung unserer Mitarbeiter, unserer Fans und unserer Spieler die bevorstehenden Herausforderungen gut bewältigen werden.

XII. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung des Mutterunternehmens schlägt dem Aufsichtsrat bzw. der Hauptversammlung vor, ihren ausgewiesenen Konzernbilanzgewinn, der dem Mutterunternehmen zuzurechnen ist, von TEUR 45.152 auf neue Rechnung vorzutragen.

XIII. Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2020 durch die persönlich haftende Gesellschafterin der Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA, Augsburg.

Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA, Augsburg, vertreten durch ihren persönlich haftenden Gesellschafter, die FCA Beteiligungs GmbH, Augsburg, diese vertreten durch ihre einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herr Klaus Hofmann, Herr Stefan Reuter und Herr Michael Ströll.

 

Augsburg, im Oktober 2020

gezeichnet Geschäftsführung

Konzernanlagenspiegel zum 30.06.2020

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Vortrag FCA Konzern 01.07.2019 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand 30.06.2020
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte etc. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, etc. 86.260,11 0,00 0,00 0,00 86.260,11
3. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Spielerwerte 40.085.981,51 16.320.000,00 11.700.000,00 16.211.050,00 51.894.931,51
5. Geleistete Anzahlungen auf Spielerwerte 11.700.000,00 7.000.000,00 -11.700.000,00 0,00 7.000.000,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche 60.949.244,21 201.110,60 4.887.250,91 0,00 66.037.605,72
2. Technische Anlagen und Maschinen 3.854.361,01 0,00 0,00 0,00 3.854.361,01
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäft sausstattung 4.346.818,38 1.105.900,15 2.803.496,07 778.550,93 7.477.663,67
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.545.231,45 4.856.621,57 -7.690.746,98 220.000,00 491.106,04
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 22.342,83 0,00 0,00 22.342,83
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen etc. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6. Sonstige Ausleihungen 9.339.793,00 979.145,00 0,00 0,00 10.318.938,00
Summe 133.907.689,67 30.485.120,15 0,00 17.209.600,93 147.183.208,89
Kumulierte Abschreibungen
Vortrag FCA Konzern 01.07.2019 Abschreibung des Geschäftsjahres Umbuchungen
EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte etc. 0,00 0,00 0,00
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, etc. 40.595,11 15.692,00 0,00
3. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00 0,00
4. Spielerwerte 27.982.985,51 10.173.273,00 0,00
5. Geleistete Anzahlungen auf Spielerwerte 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche 17.494.583,21 2.305.338,51 0,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 3.474.817,01 109.921,00 0,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäft sausstattung 2.376.105,38 1.442.734,22 0,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00
3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen etc. 0,00 0,00 0,00
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00
6. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00
Summe 51.369.086,22 14.046.958,73 0,00
Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Abgänge Stand 30.06.2020 30.06.2020
EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte etc. 0,00 0,00 0,00
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, etc. 0,00 56.287,11 29.973,00
3. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00 0,00
4. Spielerwerte 14.600.473,00 23.555.785,51 28.339.146,00
5. Geleistete Anzahlungen auf Spielerwerte 0,00 0,00 7.000.000,00
II. Sachanlagen 0,00
1. Grundstücke, grundstücksgleiche 0,00 19.799.921,72 46.237.684,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 0,00 3.584.738,01 269.623,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäft sausstattung 715.140,93 3.103.698,67 4.373.965,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 491.106,04
III. Finanzanlagen 0,00
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 22.342,83
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00
3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen etc. 0,00 0,00 0,00
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00
6. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 10.318.938,00
Summe 15.315.613,93 50.100.431,02 97.082.777,87

Kapitalflussrechnung

Kapitalflussrechnung Konzern 2019/​2020 2018/​2019
TEUR TEUR
1. Periodenergebnis (Konzernjahresüberschuss/​Fehlbetrag) einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter 1.239 9.604
+/​- 2. Abschreibungen/​Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 14.047 9.189
+/​- 3. Zunahme/​Abnahme passiver Rechnungsabgrenzungsposten -7.784 -6.130
+/​- 4. Zunahme/​Abnahme der Rückstellungen 9.830 4.958
-/​+ 5. Zunahme/​Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus LuL sowie anderer Aktiva, die nicht Investitions- oder der Finanzierungstätigk. zuzuordnen sind 581 3.618
+/​- 6. Zunahme/​Abnahme der Vorräte, der Verbindlichkeiten aus LuL sowie anderer Passiva, die nicht Investitions- oder der Finanzierungstätigk. zuzuordnen sind 3.824 5.586
-/​+ 7. Gewinn/​Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -18.499 -5.898
+/​- 8. Zinsaufwendungen/​Zinserträge 539 466
+/​- 9. Ertragssteueraufwand/​-ertrag 727 7.367
-/​+ 10. Ertragssteuerzahlungen -452 -3.674
= Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (indirekte Methode) 4.053 25.086
Cashflow aus Investitionstätigkeit (direkte Methode)
+ 1. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 20.393 6.935
2. Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -23.320 -12.363
3. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -6.186 -4.586
4. Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -979 -952
+ 5. Erhaltene Zinsen 9 72
+ 6. Erhaltene Dividenden 0 0
= Cashflow aus Investitionstätigkeit -10.083 -10.894
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
1. Einzahlungen/​Auszahlungen aus sonstiger Finanztätigkeit -3.816 -2.893
2. Gezahlte Zinsen -548 -537
= Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -4.363 -3.430
Zahlungswirksame Veränderung Zwischensummen 1-3 -10.394 10.762
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 52.197 41.435
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 41.803 52.197
Eigenkapital des Mutterunternehmens Fußballclub Augsburg 1907 GmbH & Co KGaA
Gezeichnetes Kapital
Gezeichnetes Kapital Summe EUR
Stammaktien Vorzugsaktien
Stand 01.07.2019 8.250.000 0 8.250.000,00
Kapitalerhöhung/​-herabsetzung
Einforderung/​Einzahlung bisher nicht eingeforderter Einlagen
Einstellung in/​Entnahmen aus Rücklagen
Ausschüttung
Währungsumrechnung
Sonstige Veränderungen
Änderungen des Konsolidierungskreises
Konzernjahresüberschuss
Stand 30.06.2020 8.250.000 0 8.250.000,00
Eigenkapital des Mutterunternehmens Fußballclub Augsburg 1907 GmbH & Co KGaA
Rücklagen
Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Summe EUR
nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB Summe EUR gesetzliche Rücklage Summe EUR
Stand 01.07.2019 1.500.000,00 1.500.000,00 825.000,00 825.000,00 2.325.000,00
Kapitalerhöhung/​-herabsetzung
Einforderung/​Einzahlung bisher nicht eingeforderter Einlagen
Einstellung in/​Entnahmen aus Rücklagen
Ausschüttung
Währungsumrechnung
Sonstige Veränderungen
Änderungen des Konsolidierungskreises
Konzernjahresüberschuss
Stand 30.06.2020 1.500.000 1.500.000,00 825.000 825.000,00 2.325.000,00
Eigenkapital des Mutterunternehmens Fußballclub Augsburg 1907 GmbH & Co KGaA
Bilanzgewinn der dem Mutterunternhmen zuzurechnen ist Summe EUR
Stand 01.07.2019 43.938.071,26 54.513.071,26
Kapitalerhöhung/​-herabsetzung
Einforderung/​Einzahlung bisher nicht eingeforderter Einlagen
Einstellung in/​Entnahmen aus Rücklagen
Ausschüttung
Währungsumrechnung
Sonstige Veränderungen
Änderungen des Konsolidierungskreises
Konzernjahresüberschuss 1.213.620,10 1.213.620,10
Stand 30.06.2020 45.151.691,361) und2) 55.726.691,36
Nicht beherrschende Anteile Konzerneigenkapital
Nicht beherrschende Anteile vor Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung Auf nicht beherrschende Anteile entfallende Gewinne/​Verluste Summe EUR Summe EUR
Stand 01.07.2019 3.411.330,53 -278.170,72 3.133.159,81 57.646.231,07
Kapitalerhöhung/​-herabsetzung
Einforderung/​Einzahlung bisher nicht eingeforderter Einlagen
Einstellung in/​Entnahmen aus Rücklagen
Ausschüttung
Währungsumrechnung
Sonstige Veränderungen
Änderungen des Konsolidierungskreises
Konzernjahresüberschuss 25.389,53 25.389,53 1.239.009,63
Stand 30.06.2020 3.411.330,53 -252.781,19 3.158.549,34 58.885.240,70

1) Der in der Spalte Bilanzgewinn ausgewiesene Betrag der dem Mutterunternehmen zuzurechnen ist, stellt zugleich den an die Gesellschafter ausschüttbaren Gewinn dar.
2) Von dem ausgewiesenen Bilanzgewinn der dem Mutterunternehmen zuzurechnen ist, unterliegen keine Beträge der Ausschüttungssperre.

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019/​2020

I. Grundlagen des Konzerns

1. Geschäftsmodell des Konzerns

Der Konzernlagebericht bezieht sich auf den Konsolidierungskreis der Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA (auch kurz „FCA KGaA“ oder „FCA“ genannt) welche in 2005/​2006 durch Ausgliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der 1. Fußballmannschaft aus dem Fußball-Club Augsburg 1907 e. V. (kurz FCA e.V.) in die Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA entstanden ist. Die Eintragung der FCA KGaA ins Handelsregister Augsburg erfolgte am 07.04.2006 unter HRB 21.812.

Die Kapitalgesellschaft wurde gegründet, um den FCA zukunftsfähig zu strukturieren. Neben Haftungsbeschränkungen für den Verein standen die weitere Professionalisierung der Führungsstrukturen und die Erschließung neuer Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung im Vordergrund.

Das gezeichnete Kapital der FCA KGaA beläuft sich auf EUR 8,25 Mio. Daneben wird zur Stärkung des Eigenkapitals eine Kapitalrücklage in Höhe von EUR 1,5 Mio. und eine gesetzliche Rücklage von EUR 0,825 Mio. ausgewiesen.

Die Gesellschaft hatte zuerst nur eine Beteiligung in Höhe von TEUR 25 (=0,08 %) an der F.C. Augsburg Arena Besitz- u. Betriebs GmbH (auch kurz FCA Arena GmbH genannt) gehalten.

Mit notariellem Kaufvertag vom 11.08.2015 wurde zu der bereits bestehenden Beteiligung von 0,08 % an dem gezeichneten Kapital der FCA Arena GmbH eine weitere Beteiligung von 80,62 % erworben, sodass die Gesellschaft mit 80,7 % erstmals eine Mehrheitsbeteiligung an der Arena GmbH im Geschäftsjahr 2015/​2016 innehatte. Damit bestand gem. § 290 Abs. 2 Nr. 1 HGB erstmals ein beherrschender Einfluss auf das Tochterunternehmen. Durch einen weiteren Zukauf einer 11 %-Beteiligung an der FCA Arena GmbH von der SGL CARBON GmbH konnte die bereits bestehende Mehrheitsbeteiligung auf 91,7% gesteigert werden. Die Übertragung der Beteiligung erfolgte mit notariellem Kaufvertrag vom 15.12.2016.

Im Geschäftsjahr 2019/​2020 wurde zusammen mit der Augsburger Lehmbaugruppe GmbH die FCA Lehmbau GmbH gegründet. Geplant ist im ersten Schritt die Errichtung einer Kindertagesstätte in Stadionnähe. Die FCA KGaA hält mit 51% die Mehrheit der Anteile und übt damit einen beherrschenden Einfluss auf die neu gegründete Gesellschaft aus.

Die FCA KGaA bildet somit mit der Arena GmbH als Tochterunternehmen, einen Konzern. Wegen fehlender Geschäftstätigkeit wurde auf die Konsolidierung der FCA Lehmbau GmbH gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet.

Das Konzern-Mutterunternehmen wird durch die einzige persönlich haftende Gesellschafterin der FCA Beteiligungs GmbH vertreten.

Die bisherige Spielstätte, das über 50 Jahre alte Rosenaustadion, wurde ab der Spielsaison 2009/​2010 durch die Mitte 2009 fertig gestellte neue Spielstätte mit einer Zuschauerkapazität von 30.660 ersetzt. Das Namensrecht für das Stadion wurde an den Hauptsponsor WWK vermarktet. Dementsprechend ist der Name „WWK-Arena“.

Der Konzern trägt seine Spiele in seiner eigenen Spielstätte der WWK-Arena aus.

2. Zweigniederlassungen

Der FCA unterhält keine Zweigniederlassungen.

3. Forschung und Entwicklung

Als entsprechender Bereich zur Forschung und Entwicklung ist im bezahlten Fußball die Nachwuchsarbeit und Talentförderung zu sehen. Hier engagiert sich der FCA seit Jahren um den weiteren Aus- und Aufbau des bestehenden Nachwuchsleistungszentrums, insbesondere für die Region Schwaben.

Im Nachwuchsleistungszentrum in Augsburg, Donauwörther Str. 170. findet die sportliche Ausbildung der Nachwuchsmannschaften U 9 bis U23 mit rd. 220 Sportlern statt. Der Fußball-Club Augsburg 1907 e.V. fördert hierbei die Nachwuchsarbeit der Mannschaften U9 bis U16. Die Mannschaften der U17 bis U23 sind nach der Ausgliederung im Sommer 2015 wirtschaftlich der FCA KGaA zugeordnet.

In 2019/​2020 konnte das Trainingsgelände des Nachwuchsleistungszentrums durch die Hinzunahme des ehemaligen „DJK-West-Platzes“ um ein zusätzliches Spielfeld in direkter angrenzender Nachbarschaft des Nachwuchsleistungszentrums erweitert werden. Dies führt zu einer weiteren wesentlichen Verbesserung der Trainingsbedingungen am Nachwuchsleistungszentrum.

Durch die durchgeführten Maßnahmen der letzten Jahre wurde ein essentieller Grundstein in der Nachwuchsarbeit gelegt, um den sportlichen Anforderungen an ein Bundesliga- Nachwuchsleistungszentrum gerecht zu werden und um optimale Bedingungen für die Talente des FCA zu schaffen. Mit dem Baubeginn des geplanten Internats Ende des Jahres 2020 wird ein weiterer wichtiger Faktor, für nachhaltige und erfolgreiche Nachwuchsarbeit auf höchstem Niveau geschaffen.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen

Nichts hat in den letzten Jahrzehnten den deutschen Fußball so beeinflusst wie die Auswirkungen der weltweiten COVID-19-Pandemie. Die zur Bekämpfung der Pandemie geltenden starken Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der damit einhergehenden massiven Auswirkungen auf die Wirtschaft belasten den deutschen Profifußball in allen Bereichen. Die gute Entwicklung der Ertragslage in den ersten neun Monaten konnte durch die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie nicht weitergeführt werden. Im Vergleich haben die Clubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga deutlich mehr unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie gelitten als DAX-Konzerne, die in diesem vierten Quartal Einbrüche von durchschnittlich 13% hatten.

Bedingt durch Erlöse aus aktuellen Verträgen zur Vermarktung der nationalen Medienrechte, überspringen die 18 Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga in der Saison 2018/​2019 erstmalig die 4 Milliarden-Grenze gem. Wirtschaftsreport 2020 der DFL. Mit einer Umsatzsteigerung auf EUR 4,02 Milliarden steigerte sich der Wert um etwa 5,4% zum Vorjahr. Insgesamt stieg der Gesamtumsatz von Bundesliga und 2. Bundesliga auf den historischen Höchstwert von 4,8 Milliarden.

Die 18 Clubs der Bundesliga schafften zum wiederholten Male mit einem kumulierten Jahresergebnis von über EUR 0,1 Mrd., ein positives Ergebnis. Das kumulierte Eigenkapital stieg auf ein Rekordhoch von insgesamt EUR 1,8 Mrd.

In der Saison 2018/​2019 hat die Anzahl der direkt oder indirekt Beschäftigten zum wiederholten Male die Marke von 50.000 Stellen überschritten. Insgesamt waren in 2018/​2019 in der Bundesliga und in der 2. Bundesliga durchschnittlich 56.081 Menschen (i.Vj. 55.142) beschäftigt. Zusammengenommen mit Steuern und Abgaben von rund EUR 1,4 Mrd. stellt der Profifußball in Deutschland einen entscheidenden Wirtschaftsfaktor dar.

Durch die nationalen Medienverträge für den Zeitraum der Spielzeiten 2017/​2018 bis 2020/​2021 konnten die geplanten Einnahmen aus medialer Verwertung – bei steigenden Jahresraten – auf geplante EUR 4,6 Mrd. (zuvor 2,57 Mrd.) erhöht werden. Im dritten Jahr 2019/​2020 des vorgenannten Vertrages konnte aufgrund von CORONA die geplante Steigerung auf 1,2 Mrd. EUR nicht erreicht werden. Von geplanten nationalen und internationalen Erlösen (nach Abzug der Abgaben) in einer Gesamthöhe von 1,4 Mrd. EUR konnten bis dato nur rund 1,3 Mrd. EUR realisiert werden. Für das vierte Jahr waren von der DFL ursprünglich auskehrungsfähige Gesamteinnahmen von 1,6 Mrd. EUR geplant. Nach Ausbruch der Pandemie mit Ihren weltweiten Auswirkungen prognostiziert die DFL einen Umsatzrückgang um 14% auf nunmehr 1,4 Mrd. Ursächlich hierfür sind Sonderkündigungsrechte der Medienpartner bedingt durch die Pandemie.

Gerade im Hinblick auf den Anteil der Medienerlöse an den Gesamterlösen stellt dieser Umsatzrückgang eine gravierende Belastung für die Planungssicherheit 2020/​2021 für die Bundesligavereine dar.

2. Geschäftsverlauf Konzern

Die gesicherte Rechtsposition des Konzerns für die Spielstätte der Lizenzmannschaft ist durch den 91,7%-Anteil der FCA KGaA an der Arena GmbH nachhaltig gefestigt.

Der Ablauf der Saison 2019/​2020 ist im Wesentlichen durch den Ausbruch der weltweiten COVID-19-Pandemie geprägt. Die spürbaren Auswirkungen im letzten Quartal des Geschäftsjahres konterkarieren die durchaus gute Entwicklung der ersten 9 Monate. So mussten die letzten 5 Heimspiele ohne Zuschauer als sog. „Geisterspiele“ ausgetragen werden.

Die Mannschaft hat die Hinrunde der Saison 2019/​2020 mit 23 Punkten abgeschlossen und ist auf dem 10. Tabellenplatz liegend in die Winterpause gegangen. Nach einer mäßigen Rückrunde konnte man die Saison 2019/​2020 mit 36 Punkten auf dem 15. Tabellenplatz abschließen.

Durch das Erreichen des 15. Tabellenplatzes in der Bundesliga 2019/​2020 zum Saisonende konnte das Ziel Klassenerhalt zum neunten Mal in Folge erreicht werden.

Im DFB Pokal 2019/​2020 ist die Mannschaft in der ersten Runde gegen SC Verl ausgeschieden.

Das Zuschauerinteresse ist bedingt durch die fünf Geisterspiele an den letzten Heimspieltagen nur eingeschränkt zum Vorjahr vergleichbar. In den zwölf Heimspielen der Saison 2019/​2020 haben durchschnittlich 26.349 Zuschauer (i.Vj. 26.535 Zuschauer) die Spiele besucht. Somit haben insgesamt 316.182 Zuschauer (i.Vj. 451.091 Zuschauer) die „WWK ARENA“ in der Saison 2019/​2020 besucht.

Die Vermarktung erfolgt durch den Dienstleister SPORTFIVE Germany GmbH, Hamburg, (bis 04/​2020 Lagardère Sports Germany GmbH) mit dem ein langfristiger Agenturvertrag zur Ausübung von Vermarktungsrechten ab der Spielsaison 2006/​2007 geschlossen worden ist.

Bedingt durch das Austragen der letzten fünf Heimspiele als Geisterspiele, sind Ansprüche Dritter aus Dauerkarten, Hospitality- und Werbeleistungen sowie Einzeltickets entstanden. Hier ist die komplette Rückabwicklung der Geschäftsvorfälle, die bereits zum Geschäftsjahresende begonnen hat und immer noch andauert, geplant.

Durch den DFL e.V. wurde die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für ein weiteres Jahr im Rahmen der Lizenzierung für 2020/​2021 bestätigt.

Um die Vermarktungsmöglichkeiten im Hospitalitybereich der ARENA zu verbessern und nachhaltig zu sichern, wurde zu Beginn der Saison 2019/​2020 die Erweiterung und Modernisierung des Business Clubs fertiggestellt.

3. Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage: Darstellung, Analyse, Beurteilung

3.1. Ertragslage

Die Ertragslage des Konzerns war ab Mitte März 2020 wesentlich durch die in Folge der weltweiten Covid-19-Pandemie geltenden starken Einschränkungen des öffentlichen Lebens und den damit einhergehenden massiven Auswirkungen auf die Wirtschaft, insbesondere auf den Bereich des Profifußballs, geprägt.

Die letzten fünf der siebzehn Bundesliga-Heimspiele der Saison 2019/​2020 mussten ohne Zuschauer ab Mitte Mai 2020 ausgetragen werden. Die Unterbrechung des Ligabetriebes sowie die Durchführung von Spielen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verbunden mit strengen Hygieneregeln führten zu Mindereinnahmen im Sponsoring/​Hospitality, bei den TV-Erlösen sowie bei den Erlösen aus Spielbetrieb. Ein Vorjahresvergleich ist dementsprechend nur eingeschränkt möglich.

Trotz der gravierenden Einbußen bei den Erlösen konnte durch verantwortungsvolles Wirtschaften und konsequentes Kostenmanagement eine positive Ertragslage erzielt werden.

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse der abgelaufenen Saison 2019/​2020 konnten gegenüber dem Vorjahr um 3,5% gesteigert werden. Insgesamt verbesserten sie sich von TEUR 93.593 auf TEUR 96.837.

Im Wesentlichen beinhalten diese die Bereiche Spielbetrieb, Werbung, Transfers und mediale Verwertungsrechte (TV-Vermarktung).

Der größte Anteil am Gesamtumsatz entfällt wie auch in Vorjahren auf die Erlöse aus der nationalen und internationalen TV Vermarktung. Hier sind die Umsätze aufgrund der Pandemie und aufgrund des frühen Ausscheidens im Pokal um 10,4% gesunken. Auch der Bereich Spielbetrieb verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr um 26,1%. Die Transfererlöse entwickelten sich gegenüber dem Vorjahr positiv und schafften es den generellen Rückgang im Spielbetrieb, in der Werbung und in der TV-Vermarktung zu kompensieren.

Nach Berücksichtigung der umsatzbezogenen Materialaufwendungen von TEUR 12.286 (i.Vj. TEUR 12.017) wird ein gegenüber dem Vorjahr gestiegenes Rohergebnis von TEUR 84.551 (TEUR 2.975; +3,6%) ausgewiesen. Die umsatzbezogenen Aufwendungen sind im Vorjahresvergleich nahezu unverändert und betreffen u.a. Transferaufwendungen für Spielerzugänge, Buchwertabgänge aus Spielerabgängen, die Verkaufsprovision des Vermarkters, sowie Kosten für den Bereich Catering und Spielerausstattung.

2. Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen (TEUR 2.681; i.Vj. TEUR 1.965) sind weitgehend Erträge aus der Erhöhung des Aktivwertes der Gruppenunfallversicherung, Kostenweiterberrechnungen an verbundene Unternehmen, Entschädigungen der FIFA für bei Länderspielen verletzte Spieler, Sachbezugswerte für die Lohnbesteuerung und Auflösung von Rückstellungen bzw. Abgrenzungen enthalten.

3. Personalaufwand

Der Personalaufwand ist gegenüber dem Vorjahr von TEUR 38.288 auf TEUR 47.523 (24,1%) gestiegen. Der Anstieg resultiert weitgehend aus gestiegenen Kosten des Lizenzspielerkaders.

4. Abschreibungen

Die Abschreibungen belaufen sich in der Saison 2019/​2020 auf TEUR 14.047 (i.Vj. TEUR 9.189).

Der Anstieg betrifft im Wesentlichen die Abschreibungen auf die aktivierten Transferverträge des Lizenzspielerkaders um TEUR 4.163 auf TEUR 10.173.

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Sie beinhalten Betriebskosten für die Stadionnutzung der WWK ARENA und der Geschäftsräume, Spielervermittlungsgebühren, Beiträge und Verbandsabgaben sowie allgemeine Verwaltungskosten.

Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sich diese Aufwendungen von TEUR 18.678 um TEUR 4.381 auf TEUR 23.059.

6. Finanzergebnis

Das ausgewiesene Finanzergebnis beinhaltet die Zinsaufwendungen der FCA Arena GmbH mit TEUR 548 (i.Vj. TEUR 537).

7. Konzernergebnis

Der Konzern weist für das Wirtschaftsjahr 2019/​2020 nach Berücksichtigung der Ertragssteuern von TEUR 727 und sonstige Steuern von TEUR 97 ein Jahresüberschuss zum 30.06.2020 von TEUR 1.239 (i.Vj. TEUR 9.604) aus.

Der Gewinnanteil „nicht beherrschender Anteile“ beläuft sich auf TEUR 25.

Nach Berücksichtigung eines Gewinnvortrags von TEUR 43.938 wird ein Bilanzgewinn von TEUR 45.152 ausgewiesen.

3.2. Finanzlage

Die weltweite COVID-19-Pandemie hat auch einen entscheidenden Einfluss auf die Finanzlage des Konzerns zum Stichtag. Insbesondere die Liquidität 2. Grades ist durch fehlende Forderungen aus Werbeverträgen und Dauerkartenverkäufen für die Spielzeit 2020/​2021 sowie Rückstellungen für Rückabwicklung der Spiele ohne Zuschauer belastet.

Aus laufender Geschäftstätigkeit wurde ein positiver Cashflow von TEUR 4.053 erwirtschaftet. Nach Berücksichtigung des negativen Cashflows aus Investitionstätigkeit mit TEUR -10.083 und einem Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit von TEUR -4.363 verringerte sich im Saldo der zahlungswirksame Finanzmittelfonds zum 30.06.2020 um TEUR 10.394 auf TEUR 41.803.

Neben den liquiden Mitteln von TEUR 41.803 verfügt der Konzern über kurzfristige Forderungen von TEUR 11.318, somit insgesamt TEUR 53.121 zur Deckung kurz- und mittelfristiger Verbindlichkeiten inklusive Rückstellungen von TEUR 63.120.

Im Berichtsjahr sind aus Investitionstätigkeit im Anlagevermögen insgesamt TEUR 30.485 an Mittel abgeflossen. Sie betreffen vor allem Spielerlizenzen, Erweiterungsbau des Business Clubs, Bau eines Funktionsgebäudes sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Der FCA ist seinen Zahlungsverpflichtungen stets fristgerecht und grundsätzlich unter Skontoabzug nachgekommen, sofern möglich.

3.3. Vermögenslage

Durch den Ausbruch der weltweiten COVID-19-Pandemie und den geltenden starken Einschränkungen des öffentlichen Lebens ist auch die Vermögenlage des Konzerns stark belastet. Insbesondere das Austragen der Heimspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat einen Einfluss auf den Stand der Forderungen, Flüssigen Mittel, Rückstellungen und den passiven Rechnungsabgrenzungsposten zum Stichtag.

Die Bilanzsumme des FCA Konzerns hat sich im Berichtsjahr um TEUR 3.569 (+2,4%) von TEUR 146.892 auf TEUR 150.460 erhöht. Die Veränderung zum Bilanzstichtag 30.06.2020 ist im Wesentlichen ein gestiegenes Anlagevermögen bei den immateriellen Vermögensgegenständen (+TEUR 11.520) sowie im Sachanlagervermögen (+TEUR 2.022) zurückzuführen. Dem entgegen stehen gesunkene Flüssige Mittel (-TEUR 10.394).

Die ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen unter den immateriellen Vermögensgegenständen betreffen Transfervereinbarungen die vor dem 01.07.2020 für die neue Saison abgeschlossen wurden.

Durch den erzielten Jahresüberschuss in 2019/​2020 von TEUR 1.239 und einen Gewinnvortrag von TEUR 43.938, somit insgesamt einen Bilanzgewinn von TEUR 45.152, blieb die Eigenkapitalquote mit 39,1% (i. Vj. 39,2%) nahezu unverändert. Dadurch wird ein Eigenkapital von TEUR 58.885 (i. Vj. TEUR 57.646) ausgewiesen und deckt mit rund 60% die Finanzierung des langfristigen Anlagevermögens.

Die Rückstellungen sind im Vorjahresvergleich stark gestiegen (+TEUR 9.830). Der Anstieg ist vor allem auf gestiegene Rückstellungen für Personalmaßnahmen (+TEUR 4.333) sowie Rückstellungen für die Rückabwicklung der Spiele ohne Zuschauer (+TEUR 4.147) zurückzuführen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten den wiederaufgelebten Forderungsverzicht mit Besserungsschein in Höhe von TEUR 3.325.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten ist im Vorjahresvergleich stark gesunken (-TEUR 7.785). Dies ist auf CORONA bedingte fehlende Einnahmen aus Werbeverträgen und Dauerkartenverkäufen und deren Abgrenzung für die Spielzeit 2020/​2021 zurückzuführen.

4. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Um Leistung definieren zu können, werden verschiedene Indikatoren herangezogen. Diese sind in finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren unterteilt.

Unsere finanziellen Indikatoren beinhalten die Umsatzerlöse, den operativen Cashflow, das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) sowie das Jahresergebnis.

Bei gestiegenen Umsatzerlösen von TEUR 96.837 (i.Vj. TEUR 93.593) wird eine Umsatzrentabilität nach Steuern von 1,3% (i.Vj. 10,3%) erzielt.

Im Berichtszeitraum 2019/​2020 wird ein Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) von TEUR 2.602 (i.Vj. TEUR 17.388) ausgewiesen.

Der Jahresüberschuss beläuft sich auf TEUR 1.239 (i.Vj. TEUR 9.604).

Der operative Cashflow beträgt TEUR 4.053 (Vj. TEUR 25.086).

Das buchmäßige Eigenkapital beläuft sich auf TEUR 58.885. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 39,1%. Die Eigenkapital-Rentabilität beläuft sich auf rd. 2 %.

Der wichtigste nichtfinanzielle Leistungsindikator ist primär die Marke „FC Augsburg“. Sie ist durch eine Vielzahl an Kennzahlen wahrnehmbar und messbar. Dazu gehören insbesondere die Zuschauerwahrnehmung sowie verkaufte Dauerkarten, Stadionauslastung, nationale Fernsehübertragungszeiten, Mitglieder, Fans, Aufrufe Homepage FCA, Facebook-Freunde etc.. Auch die Sponsoren, die ihre Produkte und ihr Image mit der Marke FC Augsburg verbinden, sind als weiche Indikatoren zu sehen.

Weitere wahrnehmbare nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sehen wir in der sportlichen Führungsverantwortung, die durch den 15. Tabellenplatz in 2019/​2020 weiter bekräftigt wurde und der sich zugleich im Zuschauerzuspruch, der Sponsorenaffinität und auch bei der Arbeitnehmerzufriedenheit äußert.

Darüber hinaus tragen Spieler und Trainerstab durch PR-Maßnahmen und vergleichbare Auftritte zum positiven Erscheinungsbild des FCA bei.

Zum Erhalt der Umwelt ist im Ticketpreis die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel eingeschlossen. Aufgrund der nun mehrjährigen Zugehörigkeit zur Bundesliga steigt die öffentliche Wahrnehmung nicht nur des FCA, sondern auch von Stadt und Region.

Die Nachwuchsarbeit stellt zudem einen besonderen Eckpfeiler in der langfristig strategischen Ausrichtung durch Betreuung junger Nachwuchsspieler dar.

Gerade nach Ausbruch der weltweiten COVID-19-Pandemie hat sich der FCA gemeinsam mit seinen Fans in der Verantwortung gesehen und seine Solidarität gerade in dieser schwierigen Zeit unter Beweis gestellt. Unter dem Motto #augsburghältzusammen2020 wurden diverse Hilfsaktionen initiiert und unterstützt.

5. Gesamtaussage

Aufgrund der guten Liquiditäts- und Eigenkapitalstruktur aus Vorjahren konnten die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19.Pandemie aufgefangen werden. Auf staatliche Unterstützungsmaßnahmen wie z.Bsp. Kurzarbeit wurde verzichtet. Des Weiteren trug ein Gehaltsverzicht des Lizenzspielerkaders und des Führungspersonals entscheidend dazu bei, dass es keine Pandemie bedingten Entlassungen gab.

Trotz der spürbaren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie konnte ein positives Ergebnis erzielt werden.

Die Umsatzerlöse sind 2019/​2020 im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 3.244 auf TEUR 96.837 (i.Vj 93.593) gestiegen. Der Rohertrag erhöhte sich um TEUR 2.974 (+3,6 %) auf TEUR 84.551.

Der Konzern schloss das Geschäftsjahr 2019/​2020 mit einem Jahresüberschuss von TEUR 1.239 (i.Vj. TEUR 9.604) ab. Nach Berücksichtigung eines Gewinnvortrags von TEUR 43.938 wird ein Bilanzgewinn von TEUR 45.152 ausgewiesen.

Die Eigenkapitalquote beträgt unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses rund 39,1%. Zum Bilanzstichtag 30.06.2020 verfügt der FCA Konzern über liquide Mittel von TEUR 41.803, welche keiner Verfügungsbeschränkung unterliegen.

Insgesamt nahm das Geschäftsjahr 2019/​2020 einen volatilen Verlauf, der sich sehr auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens auswirkte. Dem positiven Trend der ersten neun Monate wirkten im letzten Quartal die wirtschaftlichen Belastungen der Pandemie entgegen und haben das vor der Saison geplante positive Ergebnis durch die negativen Auswirkungen stark belastet.

III. Prognosebericht

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der weltweiten COVID-19-Pandemie sind für die gesamte deutsche Volkswirtschaft nach wie vor deutlich spürbar. Nach der Lockerung von Infektionsschutzmaßnahmen im In- und Ausland hat zwar eine spürbare Erholung der deutschen Wirtschaft eingesetzt. Der Erholungsprozess steht gemäß BMWi aber erst am Anfang.

Im Bereich des Profifussballs haben die Gesundheitsminister der Länder in Ihrer Konferenz im August 2020 in Berlin eine Teilzulassung von Zuschauern zum Start der neuen Saison bis zum 31. Oktober 2020 ausgeschlossen. Gemäß Pressemitteilung der DFL vom 11. August 2020 steht für die DFL sowie die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga die Eindämmung der Pandemie an oberster Stelle. Das Ziel der Beteiligten ist es in der Zwischenzeit sich bestmöglich auf eine Rückkehr von Stadionbesuchern vorzubereiten.

Im sportlichen Bereich gilt der frühzeitige Klassenerhalt in der Bundesliga als grundlegende Zielsetzung. Der FCA Konzern wird diesen Weg im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten und auch auf Basis einer Gesellschafterfinanzierung ohne finanzielle Risiken und bislang ohne nennenswerte Kreditverbindlichkeiten, weiterverfolgen.

Durch die vom DFL e.V. geforderte Planung ist für den FCA stets die kommende Saison erfolgs- und liquiditätsmäßig abgesichert.

Durch den sportlichen Erfolg mit dem Verbleib in der Bundesliga in der Saison 2019/​2020 hat der FCA seinen in Vorjahren erarbeiteten Sympathiewert nachhaltig gefestigt.

Unter dem Grundsatz eines konsequenten Kostenmanagements werden auch künftig nach Erholung der Auswirkungen der weltweiten Pandemie positive Jahresergebnisse erzielbar sein.

Für die laufende Saison 2020/​2021 wird aufgrund der Auswirkungen der weltweiten COVID-19-Pandemie mit einem deutlichen Jahresfehlbetrag geplant.

Die Unternehmensfortführung ist aus heutiger Sicht unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Bekämpfung der COVID-19-Pandemie kurz- und mittelfristig jederzeit gesichert.

IV. Chancen- und Risikobericht

1. Branchenspezifische Risiken

Das Risikomanagement hat weiterhin höchste Priorität für den FC Augsburg. Ziel bleibt es dabei, jegliche Risiken zu vermeiden bzw. überschaubar und eingrenzbar zu halten und durch gezielte Steuerung und stetige Kontrolle diese jederzeit kalkulierbar zu machen.

Grundsätzlich stehen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage kurz- und mittelfristig in direkter Abhängigkeit zum sportlichen Abschneiden der Lizenzspielermannschaft. Neben den Werbe- und Ticketing-Einnahmen, die indirekt mit dem Saisonverlauf zusammenhängen, sind die Einnahmen aus TV-Geldern der wichtigste Faktor, deren Höhe sich u. a. aufgrund der Ligazugehörigkeit bestimmt.

Der FCA benötigt zur Teilnahme seiner Mannschaft an Spielen der Bundesliga eine Lizenz, die von dem DFL e.V. (Deutsche Fußball Liga e.V.) erteilt wird. Folglich bestehen rechtliche und wirtschaftliche Risiken, die sich auf die künftige Entwicklung des Unternehmens auswirken können. Hierzu gehören vor allem:

1.

Mangelnder sportlicher Erfolg wie Abstieg in die 2. Bundesliga oder weiterer Abstieg

2.

Einnahmen aus Medienrechten

3.

Künftige Entwicklung des Transfermarktes

4.

Langwierige Verletzungen und Sportinvalidität von Leistungsträgern

5.

Rechtliche, personelle und administrative Kriterien

6.

Fehlende Lizenzerteilung und Lizenzentzug

7.

Stadionbezogene negative Ereignisse

8.

Vorzeitiger Saisonabbruch wegen CORONA

Die wirtschaftliche Entwicklung eines Fußballunternehmens ist abhängig vom sportlichen Erfolg, der aber nur bedingt planbar ist. Um solchen Unwägbarkeiten zu begegnen ist die Finanz- und Unternehmensplanung so auszurichten, dass auch kritische wirtschaftliche Entwicklungen kein existenzielles Risiko des Unternehmens darstellen. Hier sorgen langfristige Kooperationen und Partnerschaften für ein gewisses Maß an Planbarkeit, unabhängig vom sportlichen Erfolg.

Im Bereich der TV-Vermarktung ist auch gemäß Prognose der DFL in der Saison 2020/​2021 mit erheblichen Einbußen zu rechnen. Inwieweit die Pandemie die Neuverhandlung der Verträge zur TV-vermarktung ab der Saison 2021/​2022 belastet lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilen.

Die künftige Entwicklung des Transfermarktes unter Einfluss der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wird zum einen durch den internationalen Wettbewerb und zum anderen durch die eigene sportliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und zugleich durch den Erfolg der eigenen Nachwuchsarbeit geprägt.

Die sich hieraus ergebenden wirtschaftlichen Chancen und Risiken werden dadurch hauptsächlich durch den sportlichen Erfolg beeinflusst.

2. Ertragsorientierte Risiken

Im Rahmen wirtschaftlicher und sportlicher Möglichkeiten wird alles unternommen, um dem obersten Ziel des Verbleibs in der Bundesliga Rechnung tragen zu können. Zugleich können im 10. Bundesligajahr sportliche und wirtschaftliche Erfahrungswerte und Zielsetzungen stabilisierend in vorsichtige wirtschaftliche Entscheidungsfindungen einfließen um den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu begegnen.

Im Falle eines Abstiegs in die 2. Bundesliga ab der Spielzeit 2021/​2022 wird grundsätzlich mit einem negativen Ergebnis geplant. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Umsatzeinbußen wird dieses Ziel nur durch ein konsequentes Kostenmanagement über sämtliche Bereiche erzielt werden können.

Wird der geplante Verlust realisiert kann dieser grundsätzlich durch den Bilanzgewinn aufgefangen werden.

3. Finanzwirtschaftliche Risiken

Aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation die in den vorangegangenen Jahren geschaffen wurde, sieht sich der Konzern für künftige Liquiditätsrisiken gut gerüstet. Die Gesellschaft hat keine Kreditschulden.

Durch ein bestehendes Kontrollsystem und ein intensives Kostencontrolling, ist die Geschäftsleitung in der Lage, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu überwachen und Maßnahmen einzuleiten, um betriebliche Aufwendungen adäquat zu minimieren und Sparpotentiale zu erkennen.

Durch das geplante negative Ergebnis für die Saison 2020/​2021 wird die gute Kapital- und Liquiditätsstruktur des FCA Konzerns zwar belastet aber nicht gefährdet. Die Unternehmensfortführung ist jederzeit gewährleistet.

4. Chancenbericht

Die Möglichkeiten hinsichtlich der Zuschauereinnahmen, der Vermarktung von Logen, VIP- und Businesskarten sowie der Werbeeinnahmen hängen zwingend von der Zulassung bzw. Teilzulassung von Stadionbesuchern bei Heimspielen ab. Hierfür haben die 36 Profivereine ein einheitliches Vorgehen zur möglichen Rückkehr einiger Fans in die Stadien beschlossen. Dieses umfasst ein Alkoholverbot, die vorübergehende Streichung der Kartenkontingente für Auswärtsfans und Stehplätze sowie die Einführung personalisierter Tickets zur Nachverfolgung von Infektionsketten.

Weitere positive Impulse könnten durch den sportlichen Erfolg der Mannschaft gesetzt werden, so dass sich hierdurch das zunehmende Interesse positiv auf die Einnahmen und die Vermarktungsmöglichkeiten auswirkt.

Die Gesellschaft ist seit August 2015 Mehrheitsgesellschafter bei der FCA Arena GmbH. Dies sichert die Verlässlichkeit und Planbarkeit hinsichtlich der Spielstätte als wesentliche Grundlage einer Geschäftsfortführung.

Mit der WWK hat der FCA einen soliden und verlässlichen Partner langfristig gewonnen.

Ein weiteres Segment wirtschaftlicher Solidität ist die Ausbildung eigener Nachwuchsspieler mit dem Ziel, diese zu fördern und in die Lizenzmannschaft zu integrieren, um somit eine Verstärkung der Mannschaft aus den eigenen Reihen zu erlangen und gegebenenfalls hieraus Transfererlöse zu erzielen.

Aufgrund der soliden Vermögens- und Finanzlage sowie des gefestigten Spieler- und Trainerkaders, sieht sich der FCA für die künftigen Herausforderungen gut gerüstet. Die Überprüfung der Risikolage führt zu dem Ergebnis, dass die Gesamtsumme der einzelnen Risiken innerhalb der Risikosegmente nicht den Fortbestand des FCA gefährdet.

V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Nennenswerte Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten sehen wir nicht, da sich die Gesellschaft zur Abwicklung des laufenden Geschäftsbetriebs lediglich konservativer Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bedient.

 

Augsburg, im Oktober 2020

FCA Beteiligungs GmbH

Die Geschäftsführung der Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

Prüfung durch den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Der Aufsichtsrat ist regelmäßig mündlich und schriftlich über die Geschäftsentwicklung, über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, über anstehende Grundsatzfragen der Unternehmenspolitik und über wesentliche Investitionsvorhaben unterrichtet worden. Der Aufsichtsrat hat die wichtigen Geschäftsvorfälle und die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit der Geschäftsführung besprochen und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 haben mehrere Aufsichtsratssitzungen stattgefunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen in regelmäßigem Kontakt mit der Geschäftsführung und ließ sich über aktuelle Entwicklungen und wesentliche Geschäftsvorfälle informieren. Insbesondere haben wir mit der Geschäftsführung der Gesellschaft unterjährig auch die jeweilige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft erörtert.

Jahres- und Konzernabschluss 2019/​2020

Der von der Geschäftsführung aufgestellte und vorgelegte Jahresabschluss für die Gesellschaft und der Konzernabschluss (beide zum 30. Juni 2020) sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht wurden von der zum Abschlussprüfer bestellten Hellmanzik & Urban GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Gilching geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie der Lagebericht für die Gesellschaft und der Konzernlagebericht und die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrates vorgelegen. Diese wurden vom Aufsichtsrat erörtert und geprüft. Die Geschäftsführung stand dem Aufsichtsrat für Rückfragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen.

Der Aufsichtsrat hat in einer schriftlichen Beschlussfassung sowohl den Jahresabschluss der Gesellschaft als auch den Konzernabschluss (beide zum 30. Juni 2020) für das Geschäftsjahr 2019/​2020 gebilligt.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. Juni 2020 festzustellen. Der Aufsichtsrat hat zudem auch den Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Verwendung des Bilanzergebnisses geprüft; dabei hat sich der Aufsichtsrat dem Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin angeschlossen, nämlich dem Bilanzgewinn in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Der Aufsichtsrat schlägt außerdem vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin, der FCA Beteiligungs GmbH, für das Geschäftsjahr 2019/​2020 Entlastung zu erteilen.

 

Augsburg, den 12.2.21

Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA

Stefan Frederking, Vorsitzender des Aufsichtsrates

HRB 21812, Amtsgericht Augsburg

Komplementär: FCA Beteiligungs GmbH, HRB 21446, Amtsgericht Augsburg

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA:

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der FCA KGaA, Augsburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 30.06.2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der FCA KGaA, Augsburg, für das Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30.06.2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Gilching, 30. Oktober 2020

Hellmanzik & Urban GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Jürgen Urban, Wirtschaftsprüfer

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