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Freispruch bestätigt

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Am 2. April 2024 hat der Bundesgerichtshof den Freispruch des Angeklagten in der als „Polizeiaffäre Baden-Württemberg“ bekannten Causa bestätigt, wodurch das Urteil des Landgerichts Stuttgart endgültig rechtskräftig wurde. Der Fall betraf den Vorwurf der sexuellen Nötigung einer Polizeibeamtin durch einen hochrangigen Beamten der Landespolizei.

Der Angeklagte, der in der Hierarchie der Landespolizei als „Inspekteur der Polizei“ eine Spitzenposition innehatte, war beschuldigt worden, im November 2021 in Stuttgart eine Polizeibeamtin zu sexuellen Handlungen genötigt zu haben, indem er seine Machtposition ausnutzte. Speziell ging es um ein Ereignis in und vor einer Gaststätte, wo der Angeklagte der Beamtin gegenüber inadäquate sexuelle Avancen gemacht haben soll.

Das Landgericht Stuttgart kam jedoch nach Prüfung der Beweislage, insbesondere einer Videoaufnahme, zu dem Schluss, dass die Interaktionen zwischen dem Angeklagten und der Polizeibeamtin in der Gaststätte einvernehmlich waren und kein Zwang oder Druck seitens des Angeklagten ausgeübt wurde. Die Darstellung der Beamtin bezüglich des Vorfalls vor der Gaststätte wurde als unglaubwürdig bewertet, was zum Freispruch des Angeklagten führte.

Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin gegen dieses Urteil, die sich auf Verfahrensfehler und die Verletzung materiellen Rechts stützten, wurden vom Bundesgerichtshof abgewiesen. Die Überprüfung des Verfahrens und des Urteils ergab keine Rechtsfehler. Damit ist das Verfahren um die „Polizeiaffäre Baden-Württemberg“ mit einem rechtskräftigen Freispruch abgeschlossen.

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