Frankreichs Premier Sébastien Lecornu hatte vor einigen Wochen angekündigt, Regierungsbeamte und Beschäftigte in Ministerien unangekündigt auf Drogen testen zu lassen. Viele hielten das zunächst für eine besonders französische Mischung aus Staatsräson, Kontrollwut und dem Wunsch, endlich einmal herauszufinden, warum manche Regierungsvorlagen so klingen, wie sie klingen.
Nun gibt es offenbar die ersten personellen Folgen. Mehrere Beschäftigte hätten nach positiven Testergebnissen ihren Arbeitsplatz verloren, sagte Lecornu dem Magazin „Paris Match“.
Der Premier räumt dabei offen ein, ein Exempel statuieren zu wollen. Allerdings gehe es ihm vor allem um die Sicherheit. Schließlich hätten zahlreiche Betroffene Zugang zu hochsensiblen Informationen.
Das leuchtet ein. Wer Staatsgeheimnisse kennt, sollte möglichst nicht gleichzeitig überzeugt sein, der Drucker im Flur sei ein Geheimagent.
Bereits Mitte Juni hatte Lecornu die Ministerien per Rundschreiben zu unangekündigten und verpflichtenden Speicheltests aufgefordert. Getestet werden sollten Ministeriumsmitarbeiter, hohe Beamte sowie Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit einer Sicherheitsüberprüfung unterliegen.
Bei einem positiven Ergebnis sollten die zuständigen Ressortchefs prüfen, welche Konsequenzen daraus zu ziehen seien. Das klingt zunächst angenehm offen, bedeutet im Verwaltungsdeutsch aber meistens: Erst Gespräch, dann Aktenvermerk, anschließend Karton für die persönlichen Sachen.
Neben dem Schutz vertraulicher Informationen verfolgt die französische Regierung noch ein weiteres Ziel. Der Staat wolle im Kampf gegen Drogenkriminalität glaubwürdig bleiben.
Denn es lässt sich nur schwer überzeugend gegen Drogenhandel vorgehen, wenn im eigenen Ministerium beim Öffnen einer Schreibtischschublade plötzlich die Spurensicherung anrücken muss.
Frankreich macht damit ernst: Wer Zugang zu Staatsgeheimnissen hat, soll nicht nur eine Sicherheitsfreigabe besitzen, sondern offenbar auch einen möglichst unauffälligen Speicheltest.
Und Deutschland?
Hier würde eine vergleichbare Maßnahme vermutlich zunächst eine interministerielle Arbeitsgruppe beschäftigen. Danach kämen Datenschutzbeauftragte, Personalräte, Berufsverbände und ein Gutachten mit dem Titel „Speichelbasierte Kontrollinstrumente im Spannungsfeld föderaler Verantwortung“.
Nach etwa drei Jahren gäbe es ein Pilotprojekt in zwei Behörden. Die Teilnahme wäre freiwillig, anonym und nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
Das Ergebnis würde anschließend aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht.
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