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FMA warnt vor InoQuant: Anbieter verfügt über keine Zulassung in Österreich

geralt (CC0), Pixabay
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Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine offizielle Warnung vor dem Anbieter InoQuant veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde verfügt das Unternehmen über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich anzubieten.

Betroffen sind die Internetseiten https://inoquant.net sowie https://area.in-oquant.com. Als Kontaktadresse wird die E-Mail-Adresse support@inoquant.net genannt. Das Unternehmen gibt laut FMA einen Sitz in London an.

Keine Erlaubnis für Wertpapiergeschäfte

Nach Feststellung der FMA besitzt InoQuant keine Zulassung, um in Österreich Wertpapierdienstleistungen zu erbringen. Insbesondere darf das Unternehmen keine Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten für Kunden ausführen.

Die Behörde weist darauf hin, dass InoQuant nicht berechtigt ist, die nach dem österreichischen Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) konzessionspflichtigen Dienstleistungen anzubieten.

Die Veröffentlichung der Warnung erfolgte auf Grundlage von § 92 Abs. 11 WAG 2018.

Anleger sollten Zulassung überprüfen

Die FMA erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Unternehmen, die in Österreich Bank-, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten, grundsätzlich über eine entsprechende behördliche Zulassung verfügen müssen.

Immer wieder treten jedoch Anbieter am Markt auf, die Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Konzession anbieten. Für Anleger kann dies erhebliche Risiken mit sich bringen, da bei nicht zugelassenen Anbietern die aufsichtsrechtlichen Schutzmechanismen oftmals nicht greifen.

FMA empfiehlt Blick in die Unternehmensdatenbank

Wer die Seriosität eines Finanzdienstleisters überprüfen möchte, kann dies über die öffentliche Unternehmensdatenbank der FMA tun. Dort lässt sich feststellen, ob ein Unternehmen über eine gültige Zulassung verfügt und welche Dienstleistungen es rechtmäßig anbieten darf.

Anlegern wird geraten, vor Investitionen insbesondere bei Online-Handelsplattformen und vermeintlichen Investmentangeboten sorgfältig zu prüfen, ob eine behördliche Erlaubnis vorliegt.

Quelle: Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA), Warnmeldung vom 18. Juni 2026.

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