Startseite Allgemeines COCOLI GmbH beantragt Insolvenz – Gericht ordnet vorläufige Sicherungsmaßnahmen an
Allgemeines

COCOLI GmbH beantragt Insolvenz – Gericht ordnet vorläufige Sicherungsmaßnahmen an

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Die Berliner COCOLI GmbH hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt. Das zuständige Amtsgericht Charlottenburg hat daraufhin mit Beschluss vom 18. Juni 2026 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwalterin eingesetzt.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3605 IN 3862/26 geführt.

Vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Berliner Rechtsanwältin Dr. Astrid Lauterwein bestellt. Sie soll die wirtschaftliche Situation des Unternehmens prüfen und das vorhandene Vermögen sichern.

Nach Angaben des Gerichts bleibt die Geschäftsführung grundsätzlich im Amt. Allerdings können Verfügungen über Vermögensgegenstände künftig nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam vorgenommen werden.

Die COCOLI GmbH wird von den Geschäftsführern Gemma Comabella Noguero und Frank Stehle vertreten. Das Unternehmen ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 232094 eingetragen.

Gericht untersagt Zwangsvollstreckungen

Mit dem Beschluss wurden zugleich sämtliche laufenden oder geplanten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen weitgehend gestoppt.

Konkret untersagte das Gericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich Arresten und einstweiligen Verfügungen, soweit diese nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits laufende Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt.

Solche Maßnahmen dienen im Insolvenzrecht dazu, eine Gleichbehandlung aller Gläubiger sicherzustellen und zu verhindern, dass einzelne Gläubiger vor einer möglichen Verfahrenseröffnung Vermögenswerte des Unternehmens sichern.

Verfügungsgewalt über Konten eingeschränkt

Besonders weitreichend sind die vom Gericht angeordneten Einschränkungen bei den Bankkonten des Unternehmens.

Der COCOLI GmbH wurde untersagt, selbstständig über ihre Bankkonten oder offene Forderungen zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte wurde auf die vorläufige Insolvenzverwalterin übertragen.

Dr. Lauterwein ist damit berechtigt,

  • Bankguthaben einzuziehen,
  • Forderungen des Unternehmens geltend zu machen,
  • eingehende Zahlungen entgegenzunehmen,
  • Sonderkonten einzurichten und
  • über diese Konten zu verfügen.

Zudem wurden die kontoführenden Banken verpflichtet, der Insolvenzverwalterin Auskünfte zu erteilen.

Kunden und Geschäftspartner sollen nicht mehr an das Unternehmen zahlen

Eine weitere wichtige Anordnung betrifft Schuldner der Gesellschaft, also beispielsweise Kunden oder Geschäftspartner, die noch offene Rechnungen gegenüber der COCOLI GmbH haben.

Diese dürfen künftig nicht mehr direkt an das Unternehmen zahlen. Stattdessen sollen Leistungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin erbracht werden.

Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte dem möglichen Insolvenzverfahren entzogen werden.

Prüfung der wirtschaftlichen Lage steht bevor

Zu den Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin gehört nun insbesondere die Prüfung,

  • ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken,
  • wie die wirtschaftliche Situation des Unternehmens tatsächlich aussieht,
  • und ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen.

Hierfür erhält die Verwalterin umfassende Einsichts- und Auskunftsrechte. Die Geschäftsführung muss Bücher, Geschäftsunterlagen und sonstige Informationen offenlegen und auf Verlangen herausgeben.

Noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Mit dem aktuellen Beschluss ist das eigentliche Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet worden.

Das Gericht hat zunächst lediglich sogenannte Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Diese Phase dient dazu, die Vermögenswerte des Unternehmens zu schützen und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermöglichen.

Erst nach Abschluss dieser Prüfung wird das Amtsgericht Charlottenburg entscheiden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Beschwerde möglich

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Dies gilt sowohl für die Schuldnerin als auch für betroffene Gläubiger.

Die Frist beginnt mit der wirksamen Bekanntmachung beziehungsweise Zustellung der Entscheidung.

Die wichtigsten Fakten im Überblick

Unternehmen: COCOLI GmbH
Sitz: Torstraße 105–107, 10119 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Handelsregister: HRB 232094
Aktenzeichen: 3605 IN 3862/26
Beschlussdatum: 18. Juni 2026
Vorläufige Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Astrid Lauterwein, Berlin

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die entscheidende Prüfungsphase. Ob die COCOLI GmbH saniert werden kann oder ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, dürfte sich in den kommenden Wochen zeigen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Iran schließt die Straße von Hormus. Die Realität hat davon offenbar noch nichts erfahren.

Es gibt Nachrichten, bei denen man sich fragt, ob die Beteiligten dieselben...

Allgemeines

220 Millionen für Olise? Schön fürs Festgeldkonto – katastrophal für die Mannschaft

Als Bayern-Fan muss ich bei solchen Meldungen immer schmunzeln. 220 Millionen Euro...

Allgemeines

Eintracht Frankfurt-Fan reagiert auf Riera: Danke für nichts, Albert!

Ach Albert. Kaum bist du weg, vermissen wir dich schon. Also zumindest...

Allgemeines

Hat der neue Linken-Chef noch alle Tassen im Schrank?

Der neue Linken-Chef Luigi Pantisano ist kaum im Amt, da liefert er...