Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen ZhongDe Waste Technology AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 6. Dezember 2017 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der ZhongDe Waste Technology AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die ZhongDe Waste Technology AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat am 22. Dezember 2017 gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

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