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FHM Finanzberatung und das Provisionsabgabeverbot

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Das könnte noch zu Diskussionen mit der BaFin führen, denn die sieht nach wie vor die Weitergabe von Abschlussprovisionen an Kunden als rechtlich nicht einwandfrei an. FMH Finanzberatung bietet seit gestern den Abschluss von Bausparverträgen an, wo man dem Kunden zusagt, die hälftige Abschlussgebühr dann zu erstatten, wenn diese bezahlt wurde und aus dem „Storno“ heraus ist. Ob das noch ein teurer Marketinggag für das Unternehmen wird, bleibt abzuwarten.

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