FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG

FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss/​Jahresfinanzbericht zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021

Lagebericht 2020/​2021

I. Grundlagen des Unternehmens

Die FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG (im Folgenden auch „Vermarktungs KG“ genannt) ist Inhaberin sämtlicher Vermarktungs- und Werberechte des Fußball-Club St. Pauli von 1910 e.V. Dieser wiederum ist ein als gemeinnützig anerkannter Sportverein, der eine Lizenzspielerabteilung unterhält, die derzeit in der 2. Fußball-Bundesliga spielt.

Die Vermarktungs KG führt das Sponsoring und Hospitality seit 2019 in vollständiger Eigenvermarktung durch.

Zudem betreibt die Gesellschaft in den Räumlichkeiten des Millerntor-Stadions das Clubheim sowie die Ballsäle.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Vermarktungsfähigkeit eines Bundesligavereins hängt maßgeblich von den Faktoren „Sportlicher Erfolg“ und „Marktpositionierung“ ab. Je größer der sportliche Erfolg desto ausgeprägter ist in der Regel auch die von Sponsoren angestrebte Medienpräsenz. Denn je positiver die Wahrnehmung des Vereins und der Marke in der Öffentlichkeit, desto größer ist in der Regel auch der Vermarktungserfolg und desto höher ist die Nachfrage nach Sponsoring- und Hospitality-Angeboten.

Die Saison 2020/​2021 fand aufgrund der weltweit herrschenden Corona Pandemie mit Ausnahme der ersten sechs Spieltage überwiegend unter dem vollständigen Ausschluss von Zuschauern (sog. Geisterspiele) statt.

Der sonst übliche Zuschauerschnitt von knapp 30.000 Zuschauern, konnte entsprechend nicht erreicht werden. In der Vergangenheit bewegte sich der FC St. Pauli mit diesem üblichen Zuschauerdurchschnittswert regelmäßig unter den Top 5 der 2. Fußball-Bundesliga. Unter Berücksichtigung der vielfach gezeigten Solidarität der Fans (durch u.a. Verzichte auf Rückerstattung aus Dauerkartenverkäufen) in Zeiten der Coronapandemie, ist ein Zuschauerrückgang für die Zukunft nicht zu erwarten. Auch die ersten Spiele der laufenden Saison haben gezeigt, dass weiterhin große Lust am Stadionerlebnis FC ST. Pauli besteht und in naher Zukunft wieder mit einem Erreichen des alten Zuschauerschnittes gerechnet werden kann.

Nach wie vor und insbesondere in Krisenzeiten schließen Sponsoren und Partner bevorzugt Verträge mit kurzen Laufzeiten mit den Vereinen ab, was Ihnen eine höhere Flexibilität und den Vereinen eine verminderte Planungsfähigkeit beschert. Damit einhergehend bevorzugen die Sponsoren eher reichweitenstarke Vereine mit hoher Marktdurchdringung. Folglich ist nach wie vor eine deutliche Spreizung in den Erlöspotenzialen der Vereine zu erkennen.

Neue Vermarktungsoptionen bietet insbesondere die zunehmende Digitalisierung. Hier ist ein eindeutiger Markttrend zu erkennen, da die Vereine eine hohe Bereitschaft haben, sich auch hier an den Nutzererwartungen zu orientieren. In diesem Zusammenhang kann auch das stetige Wachstum des eSports Bereiches genannt werden.

2. Geschäftsverlauf

Haupt- und Trikotsponsor der Lizenzspielmannschaft ist seit Beginn der Saison 2014/​15 der Mobilfunk- und Internet-Anbieter Congstar GmbH. Die Tochtergesellschaft der Telekom Deutschland GmbH war bereits in den Spielzeiten von 2006/​2007 bis 2008/​2009 Trikotsponsor des Vereins. Zum Ende der Vorsaison wurde der bestehende Vertrag mit Congstar vorzeitig bis zum 30.06.2022 verlängert.

Der amerikanische Sportartikelhersteller Under Armour hat bis zum 30.06.2021 die Komplettausrüstung durch Trikots bis zur Trainingsbekleidung von der Profimannschaft bis zur U10 vorgenommen. Das Unternehmen aus Baltimore und die Vermarktungs KG verband eine langfristige Partnerschaft.

Seit dem 01.07.2021 erfolgt die Ausstattung aller Mannschaften des FC St. Pauli durch die eigens erstellte Marke „DIIY“. Die Eigenkreation ist zusammen mit der FC St. Pauli Merchandising GmbH & Co. KG entwickelt worden und wurde erstmals im November 2020 vorgestellt. Eine Vielzahl von vorbestellten Trikots konnte im Mai 2021 ausgeliefert werden. Seitdem ist eine Gesamtkollektion von DIIY erhältlich.

Der zweithöchsten Sponsoren-Kategorie gehört darüber hinaus aktuell unverändert der langjährige Partner Holsten Brauerei (Astra) an. Das Vertragsverhältnis konnte zum Ablauf des Berichtsjahres auf weitere zehn Jahre verlängert werden. Weiterhin sind der Sportwettenanbieter bwin sowie Levi Strauss mit der weltberühmten Jeansmarke weiterhin Sponsoren dieser Kategorie und Partner des FC St. Pauli. Das Vertragsverhältnis mit der Whiskey-Marke Jack Daniel´s aus dem Brown-Forman-Konzern konnte ebenfalls verlängert werden.

Aufgrund der Corona Pandemie sind die Umsatzerlöse in den Bereichen Sponsoring und Hospitality als auch im Veranstaltungsgeschäft im Geschäftsjahr 2020/​2021 stark rückläufig gewesen. Dies ist auf den gänzlichen Wegfall von Großveranstaltungen sowie auf die vielen Geisterspiele zurückzuführen.

3. Lage des Unternehmens

Die Lage des Unternehmens ist grundsätzlich und branchentypisch geprägt von der sportlichen Entwicklung des Fußball-Club St. Pauli von 1910 e.V.

Nach einem Jahr Erstligazugehörigkeit in der Saison 2010/​11 wird der FC St. Pauli nunmehr in der elften Saison in Folge am Spielbetrieb der 2. Bundesliga teilnehmen. In der Spielzeit 2020/​2021 belegte der Verein am Ende Rang 10 in der Abschlusstabelle.

Timo Schulz ist seit Juli 2020 Cheftrainer des FC St. Pauli. Andreas Bornemann ist weiterhin Sportchef und hat seinen laufenden Vertrag im Berichtsjahr verlängert.

Die Vermarktungs KG erfüllt ihr Sponsoring- und Hospitality-Geschäft eigenständig. Aus diesem Grund konnte in dem Bereich innerhalb des Berichtsjahres einer Vielzahl von Kunden unterschiedlichste Kompensationsleistungen für die unter Zuschauerausschluss stattgefundenen Spiele angeboten werden.

Die Lage des Unternehmens ist abseits der aktuell weltweit herrschenden Corona-Pandemie, insgesamt zufriedenstellend.

a. Ertragslage

Die Summe der Erträge der FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG beläuft sich für den Betrachtungszeitraum auf insgesamt EUR 10,33 Mio. und liegt damit unterhalb des Vorjahreswertes (EUR 17,39 Mio.). Darin enthalten sind sonstige betriebliche Erträge in Höhe von EUR 0,14 Mio. (Vj. EUR 0,17 Mio.).

Im Bereich Sponsoring und Hospitality sind Corona bedingt die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahreszeitraum gesunken.

Der Unternehmenszweig Catering und Eventgeschäft hat im Berichtsjahr aufgrund der pandemischen Lage nahezu vollständig nicht stattfinden können, so dass Umsätze in nur sehr geringer Höhe generiert werden konnten.

Die Personalaufwendungen lagen in der Spielzeit 2020/​21 deutlich unterhalb des Vorjahresniveaus (EUR 1,28 Mio. ggü. EUR 1,93 Mio. im Vj.). Dies ist im Wesentlichen auf die überwiegend im Berichtsjahr eingeführte Kurzarbeit zurückzuführen. Ebenso fehlen Aufwendungen für Aushilfen die regelmäßig im Zusammenhang mit Sonderveranstaltung (Catering & Events) anfallen.

Im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen verzeichnet die Vermarktungs KG eine deutliche Verringerung gegenüber dem Vorjahreszeitraum (EUR 8,55 Mio. ggü. EUR 13,65 Mio.). In Folge der geringeren Umsätze der Gesellschaft ist auch das Entgelt für den Verein gesunken (EUR 4,33 Mio. ggü. EUR 7,90 Mio.), was die Verringerung in diesem Bereich grundsätzlich erklärt. Zudem gab es durch eine vorübergehende Pacht- und Mietaussetzung gegenüber der Millerntorstadion Betriebs GmbH & Co. KG in diesem Bereich weniger Aufwendungen. Aufgrund fehlender Veranstaltungen haben auch die Fremdleistungen (Ordnungsdienst und Fremdarbeiten) stark abgenommen (EUR 1,33 Mio. ggü. EUR 1,80 Mio.).

Insgesamt konnte die Gesellschaft dennoch einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 0,29 Mio. (ggü. einem Jahresüberschuss im Vj. in Höhe von EUR 0,36 Mio.) erzielen.

b. Finanzlage

Im Hinblick auf die Liquidität ist die FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG grundsätzlich gut aufgestellt. Die Tendenz im Vermarktungsgeschäft wie auch die vertraglichen Regelungen mit dem Verein wirken sich in der Konstellation der Eigenvermarktung mittel- und langfristig positiv auf die Liquiditätssicherung der Gesellschaft aus.

Exemplarisch hat dies auch im Berichtsjahr unter Pandemiebedingungen geholfen. Eine Vielzahl der Dauerkarten- und Businessseats-Kunden der FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG haben auf ihren Rückerstattungsanspruch aus den nicht mit Zuschauern stattgefundenen Geisterspielen verzichtet, oder die von der Gesellschaft zu erbringende Leistung konnte anderweitig kompensiert werden. Diese Maßnahme hat sich im Berichtsjahr für die FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG liquiditätswahrend ausgewirkt.

So sind die Liquiden Mittel im Vergleich zum Vorjahr um EUR 0,21 Mio. von EUR 0,43 Mio. auf EUR 0,64 Mio. angestiegen. Die Tilgungsleistungen der Darlehen konnten fristgerecht bedient werden.

Aus Sicht der Unternehmensführung ist somit sichergestellt, dass sich bei der FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG unter weiterhin ähnlichen Rahmenbedingungen in einer langfristigen Betrachtungsperspektive keine Liquiditätsprobleme einstellen.

c. Vermögenslage

In Folge des coronabedingten Rückgangs des Geschäftsumfangs ist die Bilanzsumme um EUR 2,21 Mio. von EUR 9,32 Mio. auf EUR 7,11 Mio zurück gegangen.

Insbesondere die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sich gegenüber dem Bilanzstichtag des Vorjahres verringert und belaufen sich zum 30.06.2021 auf EUR 5,75 Mio. (Vj. EUR 7,79 Mio.).

Auf der Passivseite der Bilanz haben sich die Rückstellungen deutlich verringert (EUR 0,80 Mio. ggü. EUR 2,38 Mio.). Insbesondere die Rückstellung für ausstehende Rechnungen aus Barter-Verträgen hat sich mit EUR 0,53 Mio. um EUR 1,23 Mio. gegenüber dem Vorjahr verringert.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten haben sich aufgrund der angebotenen Kompensationsleistungen, für die nicht mit Zuschauern stattgefundenen Spiele, erhöht (um EUR 1,08 Mio. gegenüber dem 30.06.2020 von EUR 1,23 Mio. auf EUR 2,31 Mio.). Die Kompensationsleistungen sind überwiegend erhaltene Zahlungen, die in den kommenden Spielzeiten 2021/​22 und 2022/​23 mit Spieltagsleistungen verrechnet werden.

4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Für die interne Unternehmenssteuerung werden die Umsatzentwicklung und der Cashflow herangezogen. Im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens der DFL Deutsche Fußball Liga für die Erteilung der Lizenz zur Teilnahme an der Bundesliga oder 2. Bundesliga ist die Liquiditätsbetrachtung der DFL entscheidend. Entsprechend ist auf Konzernebene ein positiver Cashflow zu erzielen, der wesentlich durch die Umsatzentwicklung geprägt wird.

Zur Umsatzentwicklung verweisen wir auf unsere Ausführungen unter dem Punkt 3.a. Ertragslage.

Im Berichtsjahr hat sich der Finanzmittelbestand um EUR 0,21 Mio. erhöht und beträgt zum Stichtag EUR 0,64 Mio. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf den erzielten Jahresüberschuss zurück zu führen.

III. Prognosebericht

Auch die Saison 2021/​22 bleibt aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie nur schwer vorhersehbar. Die Höhe der Umsatzerlöse wird stark daran geknüpft sein, wann der Spielbetrieb in 1. und 2. Fußball Bundesliga wieder im Normalzustand ausgeführt werden kann. Zumindest bietet sich mit der Möglichkeit einer Impfung (sog. „2G“ – geimpft oder genesen), wieder vermehrt die Chance die Zuschauerkapazitäten sukzessive zu erhöhen.

Nach aktueller Einschätzung ist durch die Corona-Pandemie davon auszugehen, dass in der ersten Saisonhälfte mit einer im Durchschnitt hälftigen Auslastung des Millerntorstadions geplant werden kann. Für die zweite Saisonhälfte gehen wir von einer möglichen Vollauslastung aus. Infolgedessen muss davon ausgegangen werden, dass in dieser Spielzeit rund EUR 2,2 Mio. weniger Umsatzerlöse erzielt werden können als ohne pandemische Umstände.

Insgesamt kann nach aktueller Planung dennoch von einem deutlich positiven Ergebnis der Vermarktungs KG zum 30.06.2022 ausgegangen werden, da sich das Entgelt an den FC St. Pauli v. 1910 e. V. aus dem gemeinsamen Geschäftsbesorgungsvertrag an der Umsatzhöhe orientiert und die Aufwendungen der Gesellschaft sich insofern regulieren. Zudem sind die tendenziell steigenden Umsätze aus dem Segment der Marketing-Services nicht entgeltpflichtig.

Die Vermarktungs KG folgt grundsätzlich dem Ziel, die Erlöse aus den Bereichen Sponsoring, Hospitality und Vermietung weiter zu steigern, um dem Lizenzspielbetrieb des FC St. Pauli wirtschaftliche Mittel zur Steigerung der sportlichen Leistungsfähigkeit und zum Ausbau der administrativen Infrastruktur zukommen lassen zu können. Dabei gilt es weiterhin, die Werte des Vereins aufrecht zu erhalten und zu pflegen und auch die Interessen aller Abteilungen des FC St. Pauli sowie das soziale und kulturelle Umfeld im Stadtteil insbesondere im Kontext der eigenen Vermarktungsstrategie zu berücksichtigen und zu respektieren.

Mittelfristig wird die Gesellschaft mehr denn je vom Markenkern des Vereins und dessen Haltung in gesellschaftspolitischen Fragen profitieren. Von diesen Werten werden sich potenzielle Sponsoren zunehmend stärker einen Imagetransfer auf das eigene Unternehmen erhoffen und eine Kooperation anstreben.

Eine effiziente Kostenkontrolle ist im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens ebenfalls weiterhin unerlässlich.

IV. Chancen- und Risikobericht

Unternehmerisches Handeln wird stets von allgemeinen und spezifischen Risiken und Chancen begleitet. Diese sind der Geschäftsführung grundsätzlich bekannt.

1. Risikobericht

a. Branchenspezifische Risiken

Durch ihre überwiegend eindimensionale Ausrichtung auf die Vermarktung des Profifußballs im FC St. Pauli v. 1910 e. V. würde ein Eintreten der den Verein betreffenden Risiken gleichsam ein Risiko für die Vermarktungs KG mit sich bringen. Schwer kalkulierbare Risiken sind neben einer immanenten negativen sportlichen Entwicklung insbesondere die aktuell weltweit bestehende Corona-Pandemie. Die wirtschaftliche Entwicklung des FC St. Pauli v. 1910 e. V. und somit gleichbedeutend auch für die Vermarktungs KG ist für das kommende Geschäftsjahr 2021/​22 stark abhängig davon, inwieweit die 2G-Regelung weiterhin angewendet und insoweit zumindest eine Halbauslastung der Stadionkapazität angestrebt werden kann.

Des Weiteren gilt es nach wie vor, die Erwartungen von Sponsoren und Hospitality-Kunden mit den Werten des Vereins in Einklang zu bringen und daraus eine wirtschaftlich sinnvoll vermarktbares Konstrukt zu entwickeln. Dabei sollte sie die Vermarktungs KG weder traditionellen Sichtweisen noch technischem Fortschritt verschließen.

Das Bestreben von Hospitality-Kunden und Sponsoren, Verträge über möglichst geringe Laufzeiten abzuschließen und sich damit nicht längerfristig zu binden, widerspricht einer von Unternehmensseite angestrebten Planungssicherheit.

Weiterhin muss dem Verfall der Attraktivität des so genannten „VIP-Erlebnisses“ durch abnehmende Exklusivität und allgegenwärtige Verfügbarkeit entgegengewirkt werden – hier sind Innovationen gefragt.

Weiterhin können insbesondere steuerliche Restriktionen die Vermarktungsfähigkeit der HospitalityAngebote erschweren.

Das Vermietungsgeschäft in einem Fußballstadion leidet grundsätzlich unter den schwierigen Bedingungen im Hinblick auf die Plan- und Verfügbarkeit räumlicher Ressourcen, das Spieltage in der Regel nicht frühzeitig terminiert werden.

b. Ertragsorientierte Risiken

Die Vermarktungs KG wird aufgrund ihrer starken Abhängigkeit von der Entwicklung des Vereins immer dann in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten können, wenn die Vermarktungsvoraussetzungen durch sportlichen Misserfolg oder Ereignisse, die sich nachhaltig markenschädigend auswirken, negativ beeinträchtigt werden.

Die Aufrechterhaltung und der Transport der eigenen Wertekultur, insbesondere eine authentische Haltung bei allen Themen zur ökologischen Nachhaltigkeit und zu Fragen der gesellschaftlichen Verantwortung sind wesentliche Determinanten des Vermarktungserfolges und müssen stets Berücksichtigung finden.

Das Eintreten übergeordneter volkswirtschaftlicher, rechtlicher oder sonstiger Risiken neben der Corona Pandemie, die durch die Geschäftsführung weniger beeinflussbar sind, wird derzeit nicht erwartet.

c. Finanzwirtschaftliche Risiken

Aufgrund der stabilen Liquiditätssituation der Vermarktungs KG sind Liquiditätsrisiken derzeit nicht erkennbar.

2. Chancenbericht

Die in der Vergangenheit an den Tag gelegte Bereitschaft zu technischen Veränderungen – Implementierung LED-Bandensystem, neue Videowall, Digital Signage-System – ist Grundvoraussetzung für die Steigerung der Vermarktungserlöse.

Darüber hinaus wird auch zukünftig der sportliche Erfolg der Lizenzmannschaft des Vereins eine entscheidende Rolle für eine ertragsstarke Vermarktung spielen. Seine Investitionsbereitschaft hat der Verein dabei in jüngerer Vergangenheit durch eine stetige Erhöhung des Etats für die Profimannschaft unter Beweis gestellt.

Da davon auszugehen ist, dass Themen rund um Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung zukünftig eine immer größere Rolle in der Unternehmenskommunikation potenzieller Sponsoren spielen werden, liegt hier insbesondere die Chance beim Transport des Markenimages des FC St. Pauli.

Dies Markenimage und die für den FC St. Pauli stehende Wertekultur, kann gleichzeitig auch Chance für die Zeit nach vollständiger Beendigung der Corona-Pandemie sein, da Hoffnung besteht, dass in Zukunft der Profifußball mehr auf Nachhaltigkeit und gesellschaftlicher Verantwortung setzt.

3. Gesamtaussage

Das Hauptrisiko liegt derzeit in der weiteren Entwicklung der pandemischen Lage, die von der Geschäftsführung nicht zu beeinflussen ist. Unter Berücksichtigung der den aktuellen Planungen zugrunde liegenden Annahmen hat die Geschäftsführung keine bestandsgefährdenden Risiken identifiziert. Auch in der laufenden Spielzeit ist danach eine finanzielle Unterdeckung nach aktuellem Kenntnis- und Planungsstand nicht zu erwarten.

Ein weiteres Risiko im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung besteht in einer nachhaltig negativen sportlichen Entwicklung des Vereins und damit in einem Nachlassen der Vermarktungsfähigkeit. Im schlimmsten Fall würde ein Abstieg in die Dritte Liga drohen. Die Corona-Pandemie bedeutet für den FC St. Pauli und dessen Vermarktung Risiken und Chancen zugleich. Risiko durch die aktuell verminderte Vermarktungsfähigkeit und Planungsunsicherheit, Chance als gestärkter, wertevermittelnder Verein und somit deutlich erhöhter Vermarktungsfähigkeit aus dieser globalen Wirtschaftskrise hervorzugehen. Letzteres hat sich erneut im Berichtsjahr gezeigt, indem die durch Fans sowie den Businesspartner vorgelebten Solidarität, den FC St. Pauli sowie insbesondere die Vermarktungs KG im Zeitraum der Corona Pandemie vor größeren wirtschaftlichen Verlusten bewahrt haben.

V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten.

Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind die Ausnahme. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Großteil der Kunden.

Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt.

Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend mittels Lieferantenkrediten und über Kredite aus dem Verbundbereich.

Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art.

 

Hamburg, im Oktober 2021

 

gez. Martin Urban

gez. Bernd von Geldern

Bilanz zum 30. Juni 2021

AKTIVA

30.06.2021 30.06.2020
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 9.631,00 15.441,00
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 290.990,00 346.627,00
III. Finanzanlagen 2.556,46 2.556,46
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 27.296,53 53.208,93
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.356.855,58 2.798.431,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.914.300,24 3.916.154,41
3. sonstige Vermögensgegenstände 478.942,61 1.080.124,84
5.750.098,43 7.794.710,25
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 636.217,89 425.826,64
C. Rechnungsabgrenzungsposten 395.705,64 579.257,65
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten 0,00 102.662,33
7.112.495,95 9.320.290,26

PASSIVA

30.06.2021 30.06.2020
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile persönlich haftender Gesellschafter 14.744,63 10.789,39
II. Kapitalanteile Kommanditisten 7.556,46 0,00
B. Rückstellungen 807.357,67 2.375.421,73
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 99.600,00 199.200,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 370.712,55 1.009.980,25
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.070.217,38 3.438.343,33
4. sonstige Verbindlichkeiten 1.429.950,67 1.051.688,46
3.970.480,60 5.699.212,04
– davon aus Steuern Euro 25.521,18 (Euro 83.957,47)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.312.356,59 1.234.867,10
7.112.495,95 9.320.290,26

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
1. Rohergebnis 10.247.024,66 16.078.462,51
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.080.588,12 1.674.270,31
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 198.115,05 258.293,93
1.278.703,17 1.932.564,24
– davon für Altersversorgung Euro 3.183,72 (Euro 3.534,48)
3. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 67.871,86 72.176,21
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 8.547.407,63 13.651.868,07
– davon Aufwendungen aus der WährungsumRechnung Euro 0,00 (Euro 27,70)
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 30.724,86 29.024,00
– davon aus verbundenen Unternehmen Euro 27.850,86 (Euro 27.850,86)
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 6.250,26 13.012,00
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 86.000,00 63.743,70
8. Ergebnis nach Steuern 291.516,60 374.122,29
9. sonstige Steuern 467,84 18.237,45
10. Jahresüberschuss 291.048,76 355.884,84

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter HRA 95513 eingetragen.

Die FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG (im Folgenden auch „Vermarktungs KG“ genannt) ist Inhaberin sämtlicher Vermarktungs- und Werberechte des Fußball-Club St. Pauli von 1910 e. V.

Daneben betreibt die FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG das Clubheim und die Ballsäle in den Räumlichkeiten des Millerntor-Stadions.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2021 der FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Bilanz (Anlage 1) und Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) enthalten entsprechend § 265 Abs. 2 HGB die Vergleichsbeträge des Vorjahres.

Von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 276 und 288 HGB für mittelgroße Kommanditgesellschaften wurde bei der Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in eingeschränktem Umfang Gebrauch gemacht.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die von uns angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich denen aus dem Vorjahr.

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die immateriellen Gegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um aufgelaufene Abschreibungen, angesetzt. Abschreibungen werden nach der linearen Methode unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer für die EDV-Software von drei Jahren ermittelt.

Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten bewertet. Das Forderungsausfallrisiko im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch die Bildung von ausreichenden Wertberichtigungen berücksichtigt. Weiterhin erfolgen notwendige Abschreibungen auf Forderungen.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur solche vor dem Bilanzstichtag geleisteten Ausgaben aktiviert, die Aufwand für eine kalendermäßig bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die ausgewiesenen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Ungewisse Verbindlichkeiten und Risiken wurden in angemessener Höhe berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Bilanzstichtag mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur solche vor dem Bilanzstichtag erhaltene Einnahmen passiviert, die Ertrag für eine kalendermäßig bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist im folgenden Anlagenspiegel dargestellt:

Anschaffungskosten
01.07.2020 Zugänge Umbuchungen Abgänge 30.06.2021
Euro Euro Euro Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.682.281,19 0,00 0,00 0,00 2.682.281,19
2.682.281,19 0,00 0,00 0,00 2.682.281,19
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 7.352,00 0,00 0,00 0,00 7.352,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 911.552,28 6.424,86 0,00 0,00 917.977,14
918.904,28 6.424,86 0,00 0,00 925.329,14
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 2.556,46 0,00 0,00 0,00 2.556,46
2.556,46 0,00 0,00 0,00 2.556,46
3.603.741,93 6.424,86 0,00 0,00 3.610.166,79
Abschreibungen
01.07.2020 Zugänge Umbuchungen Abgänge 30.06.2021
Euro Euro Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.666.840,19 5.810,00 0,00 0,00 2.672.650,19
2.666.840,19 5.810,00 0,00 0,00 2.672.650,19
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 7.352,00 0,00 0,00 0,00 7.352,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 564.925,28 62.061,86 0,00 0,00 626.987,14
572.277,28 62.061,86 0,00 0,00 634.339,14
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.239.117,47 67.871,86 0,00 0,00 3.306.989,33
Buchchwerte
30.06.2021 30.06.2020
Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 9.631,00 15.441,00
9.631,00 15.441,00
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 0,00 0,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 290.990,00 346.627,00
290.990,00 346.627,00
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 2.556,46 2.556,46
2.556,46 2.556,46
303.177,46 364.624,46

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Vom Gesamtbetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: Euro 0,00 (im Vorjahr: Euro 0,00).

Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind solche aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 946.239,09 (Vj. Euro 1.086.889,09) und solche gegen Gesellschafter in Höhe von Euro 1.535.849,68 (Vj. Euro 1.561.723,26) ausgewiesen.

Vom Gesamtbetrag der Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben Euro 2.016.542,06 (Vj. Euro 2.016.542,06) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Vom Gesamtbetrag der sonstigen Vermögensgegenstände haben Euro 0,00 (Vj. Euro 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

3. Eigenkapital

Der Gewinn wird entsprechend den Regelungen im Gesellschaftsvertrag bis zu deren Ausgleich mit den Verlustsonderkonten verrechnet.

Da der darüber hinaus gehende Gewinn entsprechend den Regelungen im Gesellschaftsvertrag entnahmefähig ist, wird dieser auf die Verrechnungskonten der Gesellschafterkonten verteilt und als Fremdkapital ausgewiesen.

4. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

30.06.2020
Gesamtbetrag < 1 Jahr > 5 Jahre > 1 Jahr < 1 Jahr >1 Jahr
Euro Euro Euro Euro TEuro TEuro
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 99.600,00 99.600,00 0,00 0,00 100 100
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 370.712,55 370.712,55 0,00 0,00 862 148
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.070.217,38 2.070.217,38 0,00 0,00 3.438 0
sonstige Verbindlichkeiten 1.429.950,67 1.373.230,29 56.720,38 0,00 1.052 0
3.970.480,60 3.913.760,22 56.720,38 0,00 5.452 247

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind solche aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 2.070.217,38 (Vj. Euro 3.438.343,33) und solche gegenüber Gesellschafter in Höhe von Euro 2.060.176,81 (Vj. Euro 3.438.343,33) ausgewiesen.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von Euro 25.521,18 (Vj. Euro 83.957,47) sowie Verbindlichkeiten aus Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von Euro 0,00 (Vj. Euro 0,00) enthalten.

Es gelten die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte.

5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

V. Sonstige Pflichtangaben

1. Haftungsverhältnisse

Persönlich haftende Gesellschafterin zum 30.06.2021 an der Berichtsgesellschaft gem. § 285 Nr. 15 HGB ist die FC St. Pauli Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hamburg. Das gezeichnete Kapital der FC St. Pauli Verwaltungs GmbH beträgt Euro 25.000,00.

2. Geschäftsführung

Geschäftsführende Gesellschafterin ist die FC St. Pauli Verwaltungs GmbH, Hamburg. Mitglieder der Geschäftsführung der Komplementärin waren:

Martin Urban, Hamburg

Bernd von Geldern, Hamburg

Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft einzeln und sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit

3. Angabe der beschäftigten Arbeitnehmer*innen im Jahresdurchschnitt

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr folgende Arbeitnehmer und Arbeitnehmer*innen:

Gewerbliche Arbeitnehmer*innen 35,00
Angestellte 26,50
Summe 61,50

4. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss beträgt Euro 291.048,76. Er wird wie nachfolgend dargestellt gemäß den Vorgaben aus dem Gesellschaftsvertrag auf die Gesellschafterkonten verteilt:

30.06.2021 30.06.2020
Euro Euro
Jahresergebnis 291.048,76 355.884,84
Zuführung Gewinn-/​Verlustverrechnungskonto
FC St. Pauli Beteiligungs GmbH -231.471,08 -283.035,22
Zuführung Gewinn-/​Verlustverrechnungskonto
FC St. Pauli von 1910 e. V. -58.122,44 -71.070,20
Zuführung Gewinn-/​Verlustverrechnungskonto
FC St. Pauli Verwaltungs GmbH -1.455,24 -1.779,42
= Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00 0,00

5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB, die sich nicht aus der Bilanz ergeben und nicht nach § 251 HGB anzugeben sind, wie folgt:

Vertragsart jährlich Gesamtbetrag Restlaufzeit
TEuro TEuro
Kompensationszahlung aus dem* max. 40 48** bis 30.06.2023
Pachtvertrag 900 3.600 bis 30.06.2025
max. 940 3.648
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 900 3.600

* = pro Spielzeit 2. Bundesliga T€ 17,5/​1. Bundesliga T€ 40

** = Betrag bei durchgängiger Teilnahme an der 2. Bundesliga

Bei der Gesellschaft bestehen Eventualverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEuro 21.055 aus selbstschuldnerischen Höchstbetragsbürgschaften zur Sicherung der Forderungen aus Bankdarlehen gegenüber der Millerntorstadion Betriebs-GmbH & Co. KG und dem Fußball-Club St. Pauli von 1910 e. V. Aufgrund der aktuellen Liquiditätslage und des zur Verfügung stehenden Eigenkapitals in der Millerntorstadion Betriebs-GmbH & Co. KG und beim Fußball-Club St. Pauli von 1910 e. V. bzw. innerhalb der Unternehmensgruppe, besteht derzeit kein Risiko aus der Inanspruchnahme. Zudem konnten bisher die laufenden Verpflichtungen aus den Darlehensverträgen immer fristgerecht geleistet werden.

6. Wesentliche Verträge

Als Inhaberin sämtlicher Vermarktungs- und Werberechte des Fußball-Club St. Pauli von 1910 e. V. besteht die Haupttätigkeit der Vermarktungs KG in der Vermarktung der zuvor genannten Rechte für den Fußball-Club St. Pauli von 1910 e. V. Über die Tätigkeit ist mit dem Fußball-Club St. Pauli von 1910 e. V. ein Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen worden. Danach erhält die FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG ein Provisionsentgelt, das nach der Höhe der aus der Vermarktungstätigkeit erzielten Umsatzerlöse gestaffelt wird. Entsprechend der Staffel verbleiben die ersten in einem Geschäftsjahr erzielten TEuro 900 bei der Vermarktungs KG. Für die darüber hinaus erzielten Erlöse beträgt die Provision zwischen 40 % und 25 %.

7. Sonstiges

Ereignisse von besonderer Bedeutung haben sich nach dem Bilanzstichtag nicht ereignet.

Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen i. S. d. § 290 HGB des Fußball-Club St. Pauli von 1910 e. V., Hamburg, der als Kommanditist zu 20,22 % unmittelbar und zu 79,78 % mittelbar an der Gesellschaft beteiligt ist. Der Fußball-Club St. Pauli von 1910 e. V. ist von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 293 HGB befreit. Nach den Richtlinien des DFL Deutsche Fußball Liga e. V. muss der Verein mit seinen Tochtergesellschaften einen Konzernabschluss aufstellen.

 

Hamburg, 18. Oktober 2021

 

gez. Martin Urban

gez. Bernd von Geldern

Bei dem nachstehenden Jahresabschluss handelt es sich ggf. um die nach § 327 HGB für Offenlegungsberichte verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers

An die FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG – bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben Sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 18. Oktober 2021

DIERKES Hamburg AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Deecke, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss wurde am 10. Dezember 2021 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

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