Startseite Allgemeines Fallstrick Erweiterung 34f
Allgemeines

Fallstrick Erweiterung 34f

Teilen

Viele Finanzvermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f GewO planten für 2015, ihre Erlaubnis noch um andere Bereiche wie zum Beispiel geschlossene Investmentvermögen oder Vermögensanlagen zu erweitern. Dabei träfen sie jedoch bundesweit auf unterschiedliche Regelungen, die eine vollständige Neubeantragung zur Folge haben können. Manch eine Erlaubnisbehörde will dann eine komplette Neubeantragung mit allen Unterlagen. Das kann man bei cash-online lesen. Wo ist das Problem? Solche Überprüfungen der Voraussetzungen sollten alle 2 Jahre zur Pflicht gemacht werden von den zuständigen Gewerbebehörden. Jeder Erlaubnisinhaber sollte unaufgefordert diese Nachweise alle 2 Jahre verbindlich vorlegen müssen. Wer sein eigenes Vermögen nicht im Griff hat, wie soll er Dritte dann zu diesem Thema beraten können?

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

TGI Internbational das müsst Ihr mir mal erklären

Ihr wendet euch ja ausdrücklich nicht an deutsche Anleger usw. quasi an...

Allgemeines

TGI International oder alter Wein in neuen Schläuchen?

TGI International Eine neue Dimension Monatliche Rabatte auf physisches Gold Mit Sitz...

Allgemeines

TGI International L.L.C-FZ ob der Hinweis etwas nutzt?

Legal Notice TGI International L.L.C-FZ Registrierungsnummer: 2647712Gründungsdatum: 16. April 2026Geschäftsbereich: Online-Marketing &...

Allgemeines

Ukraine baut Hightech-Luftabwehr gegen Russlands Drohnenflut auf

Russland überzieht die Ukraine seit Monaten mit massiven Luftangriffen. Innerhalb von nur...