Fake-VSH der V+-Vermittler? Exklusives Interview mit Rechtsanwalt Michael Malar (BEMK)

diebewertung.de: Herr Malar, wie läuft es mit der Haftpflichtversicherung der ehemaligen V+-Vermittler?

Malar: Entweder ist bei V+ etwas gehörig schief gelaufen oder bei der VSH. Es gab einmal einen Online-VSH-Antrag, den die Finanzdienstleister sich unter www.venture-plus.de herunterladen konnten. Es ging dabei um einen „Gruppenvertrag VSHV für die Vermittlung von den Produkten der V+ Beteiligungs GmbH“. Letztere soll wohl Versicherungsnehmerin gewesen sein. Später war dies die V+ Beteiligungs 2 GmbH.

diebewertung.de: Und Ihre Vermittler-Mandanten gingen davon aus, dass der Gruppentarif auch für die Vermittlung von V+-Beteiligungen galt?

Malar: So wurde es im Online-Antrag explizit beschrieben. Außerdem konnten die Vermittler zwischen dem Modell „Vollschutz“ und „Teilschutz“ wählen. Letzteres würde keinen Sinn machen, wenn es sich nicht um eine Ergänzung extra nur für die V+-Beteiligungen handelte. Die Vermittler haben zudem jährlich für den „Teilschutz“ 349,00 Euro gezahlt, und für irgendetwas muss diese Leistung ja gedacht gewesen sein.

diebewertung.de: Aber es besteht nun gar kein Versicherungsschutz für die Vermittlung von V+-Produkten?

Malar: So schreibt es uns die Versicherung, nach einigen Monaten immerhin auch mal mit einer kurzen Begründung. Die Begründung mutet teilweise etwas sonderbar an und bezieht sich auf die Komplementärstellung der Versicherungsnehmerin, als würde man nicht trotzdem einen Versicherungsschutz vereinbaren können. Zudem ist es bedenklich, dass eine Versicherung nicht weiß, wofür ein eigens geschaffener Gruppentarif im Unternehmen tatsächlich gedacht ist. Wir werden das überprüfen. Genauso denkbar ist aber, dass die V+-Vertriebsgesellschaften ihren Vermittlern einen falschen Eindruck vom tatsächlichen Versicherungsschutz vermittelt haben. Auch das wird sich aufklären. Vielleicht war auch ein Makler eingeschaltet, was bei Gruppentarifen nicht unüblich wäre, dessen Leistungen im Zusammenhang mit dem Deckungskonzept noch überprüft werden sollten.

diebewertung.de: Aber besteht denn nicht ohnehin eine gesetzliche Versicherungspflicht, so dass der eventuelle Ausfall des zusätzlichen Tarifs nicht so schlimm wäre?

Malar: Die meisten Vermittler trifft es leider hart. Denn eine gesetzliche Versicherungspflicht für die Finanzanlagenvermittlung von Unternehmensbeteiligungen im Rahmen des § 34f GewO existiert erst seit Januar 2013, das fragliche V+-Konstrukt hingegen seit 2007. Mir liegen jedenfalls Bestätigungen der V+-Vertriebsgesellschaften über den Teilschutz aus der Zeit von 2007 bis 2012 vor. In diesem Zeitraum wurden die meisten Beteiligungen der Fonds 1 – 3 vermittelt. Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen haben Finanzdienstleister in ihre eigene frühere VSH die V+-Beteiligungen eingeschlossen, als diese noch keine gesetzliche Pflicht darstellte.

diebewertung.de: Und was haben Sie jetzt vor?

Malar: Wir haben zunächst die V+ Beteiligungs 2 GmbH über Rechtsanwälte, welche die Vertriebsgesellschaft in einem Haftungsprozess vertreten, in welchem wir ebenfalls tätig sind und den Vermittler verteidigen, zur Stellungnahme aufgefordert sowie um Übersendung der Police gebeten. Dann wissen wir mehr. Wir werden entweder von der Versicherung den Eintritt fordern oder von der Vertriebsgesellschaft Freistellung und eventuell Schadensersatz.

diebewertung.de: Um welche Versicherung handelt es sich eigentlich?

Malar: Jedenfalls nicht um einen der beiden großen Haftpflichtversicherer. Da aber noch nicht klar ist, ob die Versicherung nicht in diesem Fall recht hat und der schwarze Peter nicht eher bei den Vertriebsgesellschaften liegt, bitte ich um Verständnis dafür, dass ich den Namen der Versicherung jetzt nicht nenne.

diebewertung.de: Es soll auch ein Treffen von V+-Vermittlern geplant sein, um sich weiter auszutauschen?

Malar: Das stimmt. Wahrscheinlich werden wir unsere Mandanten am 20. Januar 2017 im Raum Würzburg treffen und über die neuesten Entwicklungen informieren. Es ist immer gut, wenn man sich persönlich austauscht. Dort wird auch mein Kollege Blazek die bisherigen Argumente der Anlegervertreter darstellen und beleuchten.

Kontakt: RA Michael Malar, BEMK Rechtsanwälte, Florianweg 1, 88677 Markdorf, Telefon: 07544 934910, E-Mail: info@rae-bemk.de, Web: www.rae-bemk.de.

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