fairvesta Private Placement GmbH & Co. KG – hohe Anschreibungen auf Immobilien erforderlich! Eigenkapital sinkt drastisch!

Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben sich außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 3.851 ergeben. Diese werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position 5.b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die üblichen Abschreibungen überschreiten ausgewiesen. Diese betreffen ausschließlich Abschreibungen auf Immobilien.

fairvesta Private Placement GmbH & Co. KG

Tübingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

BILANZ

AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

849,00

1.253,00

I. Sachanlagen

849,00

1.253,00

B. Umlaufvermögen

11.201.904,53

21.151.151,67

I. Vorräte

10.300.000,00

20.720.210,14

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

259.786,92

263.096,75

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

642.117,61

167.844,78

C. Rechnungsabgrenzungsposten

689,96

689,15

Summe A ktiva

11.203.443,49

21.153.093,82

PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

10.950.325,96

20.908.651,47

I. Kapitalanteile

9.700.325,96

19.658,651,47

II. Rücklagen

1.250.000,00

1.250.000,00

B. Rückstellungen

36.800,00

22.000,00

C. Verbindlichkeiten

216.317,53

222.442,35

Summe Passiva

11.203.443,49

21.153.093,82

ANHANG

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die fairvesta Private Placement GmbH & Co. KG hat Ihren Sitz in 72072 Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 15, und ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart, HRA 722004.

Der Jahresabschluss der fairvesta Private Placement GmbH & Co. KG, Tübingen wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB erstellt.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personenhandelsgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264a Abs. 1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Personenhandelsgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB) und gegenüber dem Vorjahr beibehalten.

Beim Eigenkapital wird der Grundsatz der Darstellungsstetigkeit durchbrochen (§ 265 Abs. 1 S. 1 HGB). Das Kommanditkapital wird in Kapitalanteile (Vorjahr: Haftungskapital) und Rücklagen (Vorjahr: variables Kapital) gemäß § 264c Abs. 2 HGB untergliedert.

Von einer Zusammenfassung von Posten der Bilanz wurde abgesehen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Die Bewertung des Vorratsvermögens (Immobilien) erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit  nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

IV. Angaben zur Bilanz

Die Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Angabe nach § 285 Nr. 31 HGB:
Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben sich außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 3.851 ergeben. Diese werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position 5.b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die üblichen Abschreibungen überschreiten ausgewiesen. Diese betreffen ausschließlich Abschreibungen auf Immobilien.

VI. Sonstige Pflichtangaben

Von den Erleichterungen der §§ Staatssicherheitsdiensten, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens unverändert durch die alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin Verifort Capital Komplementär GmbH, Tübingen, (vormals: fairvesta Komplementärgesellschaft mbH, Tübingen) geführt. Zu Geschäftsführern der Komplementärin, der Verifort Capital Komplementär GmbH, Tübingen, waren während des Geschäftsjahres bestellt:

Herr Hermann Geiger, Wolfschlugen, Bankkaufmann (bis einschließlich 27.06.2017)
Herr Ingo Kursawe, Rottenburg am Neckar, Steuerberater (ab 27.06.2017)

Persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Verifort Capital Komplementär GmbH, Tübingen mit einem gezeichneten Kapital in Höhe von Euro 25.000,00.

Tübingen,

Die Geschäftsführung Verifort Capital Komplementär GmbH, Tübingen vertreten durch:

……………………

Ingo Kursawe

 

Tübingen, den 28. Dezember 2018

Ingo Kursawe

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. Dezember 2018

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